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Österreichisches Recht erklärt: Gesetzbücher, Gerichte und Grundregeln (2026)

Von Recording Law Redaktionsteam19 Min. Lesezeit
Österreichisches Recht erklärt: Gesetzbücher, Gerichte und Grundregeln (2026)

Häufig gestellte Fragen

Ist österreichisches Recht dasselbe wie deutsches Recht?

Nein. Österreich und Deutschland sind getrennte Rechtsordnungen mit getrennten Gesetzbüchern. Das Zivilgesetzbuch ist in Österreich das ABGB und in Deutschland das BGB, die Kündigungsfristen richten sich nach unterschiedlichen Gesetzen, die Scheidung kennt in Österreich weiterhin einen Verschuldensgrund, den Deutschland abgeschafft hat, und Österreich hat die Erbschaftssteuer 2008 abgeschafft, während Deutschland weiterhin eine erhebt. Inhalte, die für einen deutschen Leser geschrieben wurden, geben für eine österreichische Frage regelmäßig die falsche Antwort.

Unterscheidet sich österreichisches Recht von Bundesland zu Bundesland?

Für fast alles, was diese Website behandelt, nein. Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht, Schuldenrecht, Strafrecht und Datenschutz sind Bundesgesetze, die in allen neun Bundesländern identisch gelten. Die echten Ausnahmen sind die Richtwerte der Mietzinsbegrenzung nach dem MRG, die pro Bundesland festgelegt werden, und die Nachtruhe, die durch Landes- oder Gemeindepolizeirecht geregelt wird.

Was ist das ABGB?

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch ist Österreichs Zivilgesetzbuch, seit 1811 in Kraft und nach wie vor die Grundlage für Vertragsrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht, neben neueren Gesetzen wie dem MRG für das Mietrecht und dem EheG für die Scheidung.

Welches Gericht ist in Österreich für eine Scheidung oder einen Mietrechtsstreit zuständig?

Beide beginnen beim Bezirksgericht, das auch Verlassenschaftsverfahren und kleinere Zivilklagen behandelt. Allgemeine Zivil- und Strafberufungen laufen vom Landesgericht über das Oberlandesgericht zum Obersten Gerichtshof, während Verfassungsfragen zum Verfassungsgerichtshof und Beschwerden gegen Verwaltungsentscheidungen zum Verwaltungsgerichtshof gehen.

Was bedeutet Z in einer österreichischen Rechtszitierung?

Z steht für Ziffer, einen nummerierten Punkt innerhalb eines Absatzes. Hier unterscheidet sich der österreichische vom deutschen Sprachgebrauch: Deutsche Zitierungen verwenden dafür Nr. Abs steht für Absatz, eine Untergliederung, und lit steht für litera, einen mit Buchstaben bezeichneten Punkt. Art ist EU-Rechtsakten vorbehalten, etwa Art. 15 DSGVO für das Auskunftsrecht der DSGVO.

Wird eine Erbschaft in Österreich besteuert?

Nein. Österreich hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer am 1. August 2008 abgeschafft, nachdem der Verfassungsgerichtshof die bisherigen Regeln im Jahr davor aufgehoben hatte. Wird im Rahmen einer Verlassenschaft eine Immobilie übertragen, können weiterhin die Grunderwerbsteuer (GrEStG) und eine Eintragungsgebühr anfallen, die von der Erbschaftssteuer zu unterscheiden sind.

Wo kann ich österreichische Gesetze kostenlos nachlesen?

Das Rechtsinformationssystem des Bundes unter ris.bka.gv.at veröffentlicht den konsolidierten Text jedes Bundesgesetzes kostenlos, einschließlich des ABGB, des StGB und des MRG, mit Links zu den einzelnen Bestimmungen. Das Bürgerportal oesterreich.gv.at behandelt Verfahren wie die Beantragung einer Strafregisterbescheinigung oder die Einleitung einer Scheidung.

Ist es in Österreich legal, ein Gespräch heimlich aufzunehmen?

Das Aufnehmen eines privaten Gesprächs, an dem man selbst teilnimmt, ist nach § 120 StGB keine Straftat, denn die Bestimmung schützt Worte, die nicht für die Ohren des Zuhörers bestimmt waren. Das Weitergeben oder Veröffentlichen dieser Aufnahme ohne Zustimmung des anderen Sprechers ist ein eigener Straftatbestand nach derselben Bestimmung, und ein zivilrechtlicher Anspruch aus den Persönlichkeitsrechten nach § 16 ABGB kann auch dann greifen, wenn keine Straftat begangen wurde.

Quellen und Referenzen

  1. ABGB, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Stammfassung JGS Nr. 946/1811(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 120 StGB, Mißbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 20 AngG, Kündigungsfristen für Angestellte(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 21 MRG, Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 1 MRG, Anwendungsbereich (Voll-, Teilanwendung, Ausnahmen)(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 49 EheG, Scheidung wegen Verschuldens(ris.bka.gv.at).gov
  7. BMSVG, Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (Abfertigung NEU)(ris.bka.gv.at).gov
  8. Tilgungsgesetz 1972, Tilgung von Verurteilungen(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 30a FSG, Vormerksystem(ris.bka.gv.at).gov
  10. DSG, Datenschutzgesetz(ris.bka.gv.at).gov
  11. MedienG, Mediengesetz(ris.bka.gv.at).gov
  12. EO, Exekutionsordnung(ris.bka.gv.at).gov
  13. IO, Insolvenzordnung(ris.bka.gv.at).gov
  14. oesterreich.gv.at, offizielles Bürgerportal des Bundes(oesterreich.gv.at).gov
  15. DSB, Datenschutzbehörde(dsb.gv.at).gov
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