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Erbschaftssteuer in Österreich: Warum sie abgeschafft wurde (und was Immobilien weiterhin kosten)

Von Recording Law Redaktionsteam6 Min. Lesezeit
Erbschaftssteuer in Österreich: Warum sie abgeschafft wurde (und was Immobilien weiterhin kosten)

Quellen und Referenzen

  1. Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (konsolidierter Text), Aufhebung der Erbschaftssteuer durch den VfGH (BGBl I 9/2007) und der Schenkungssteuer (BGBl I 39/2007); keine Abgabe für Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 7 Abs 1 GrEStG 1987, gestaffelter Grunderwerbsteuersatz für unentgeltliche Erwerbe einschließlich Erbschaft(ris.bka.gv.at).gov
  3. Gerichtsgebührengesetz (GGG), Tarifpost 9 lit b Z 1: 1,1% Grundbucheintragungsgebühr für Eigentumseintragungen(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 797 ABGB, Einantwortungsprinzip: eine Erbschaft darf nicht eigenmächtig angetreten werden und geht nur durch das Verlassenschaftsverfahren über(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 819 ABGB, Einantwortung und die Pflicht des Erben zur Eintragung des Immobilieneigentums im Grundbuch(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 143 Abs 1 AußStrG, das Verlassenschaftsverfahren wird vom Gericht von Amts wegen eingeleitet, sobald ein Todesfall bekannt wird(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 145 Abs 1 AußStrG, die Todesfallaufnahme des Gerichtskommissärs erfasst Vermögen und Schulden des Nachlasses(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 1 GKoärG, Notare fungieren als Gerichtskommissär in Verlassenschaftssachen im Auftrag des Bezirksgerichts(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 2 Abs 1 GKoärG, der nach der Verteilungsordnung des Bezirks zugewiesene Notar fungiert als Gerichtskommissär(ris.bka.gv.at).gov
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