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Pflichtteil in Österreich: Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil nach dem ABGB

Von Recording Law Redaktionsteam6 Min. Lesezeit
Pflichtteil in Österreich: Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil nach dem ABGB

Quellen und Referenzen

  1. § 757 ABGB, wer pflichtteilsberechtigt ist (nur Nachkommen und Ehegatte/eingetragener Partner)(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 758 ABGB, Voraussetzungen für den tatsächlichen Erhalt des Pflichtteils (gesetzliche Erbberechtigung, keine Enterbung, kein Verzicht)(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 759 ABGB, der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 761 ABGB, der Pflichtteil ist in Geld zu leisten(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 766 ABGB, letztwillige Stundung des Pflichtteils bis zu fünf Jahre, verlängerbar auf zehn(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 767 ABGB, gerichtliche Stundung des Pflichtteils auf Antrag des Erben(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 776 ABGB, Pflichtteilsminderung, Kürzung auf die Hälfte bei fehlendem Naheverhältnis(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 727 ABGB, gesetzliche Erbfolge gilt, wenn kein gültiges Testament den gesamten Nachlass erfasst(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 731 ABGB, das Parentelensystem (Linien) der gesetzlichen Erben(ris.bka.gv.at).gov
  10. § 744 ABGB, der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners(ris.bka.gv.at).gov
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