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Strafregister in Österreich: Ihr Strafregister und Ihre Rechte

Von Recording Law Redaktionsteam10 Min. Lesezeit
Strafregister in Österreich: Ihr Strafregister und Ihre Rechte

Häufig gestellte Fragen

Was genau ist das Strafregister in Österreich?

Es ist die nationale Datenbank für strafgerichtliche Verurteilungen, die für das gesamte Bundesgebiet geführt wird. Sie dient dazu, ein amtliches Verzeichnis gerichtlicher Verurteilungen zu führen, und bildet die Grundlage für die Strafregisterbescheinigung, die Bescheinigung, die eine Person zu ihrem eigenen Eintrag beantragen kann.

Wer ist für das österreichische Strafregister verantwortlich?

Die Landespolizeidirektion Wien ist gemäß § 1 Abs 2 Strafregistergesetz als formelle Verantwortliche benannt. Der Bundesminister für Inneres fungiert gemäß § 1 Abs 3 als Auftragsverarbeiter. Im Alltag wird das Register zwar im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums geführt, die im Gesetz genannte Verantwortliche ist jedoch diese Polizeidirektion und nicht das Ministerium selbst.

Kann jeder eine Kopie meines österreichischen Strafregistereintrags anfordern?

Nein. Die Strafregisterbescheinigung kann nur von der betroffenen Person selbst beantragt und an sie ausgestellt werden. Es gibt keinen allgemeinen Weg, über den ein Dritter die Bescheinigung einer anderen Person direkt aus dem Register erhalten könnte.

Verschwinden österreichische Verurteilungen irgendwann aus dem Register?

Die meisten schon, nach dem Tilgungsgesetz 1972. Sobald eine Verurteilung ihre Tilgungsfrist erreicht, darf sie auf keiner Bescheinigung mehr gezeigt oder den meisten Behörden gegenüber offengelegt werden, und die Person gilt, als wäre sie wegen dieser Tat nie verurteilt worden. Eine kleine Gruppe von Strafen, vor allem die lebenslange Freiheitsstrafe, erreicht diesen Punkt nie.

Ist eine Strafregisterbescheinigung dasselbe wie der vollständige Strafregistereintrag?

Nein. Sie ist ein auf Antrag erstellter, gefilterter Auszug aus dem Register. Sie lässt bestimmte eng umgrenzte Datenkategorien aus, die nicht für die bürgerorientierte Offenlegung bestimmt sind, und zeigt niemals eine bereits getilgte Verurteilung.

Wie unterscheidet sich das österreichische System vom deutschen Strafregisterrecht?

Das österreichische Strafregister und das Tilgungsgesetz 1972 sind eigene Rechtsinstrumente, getrennt vom deutschen Bundeszentralregister und dessen eigenen Löschungsregeln. Die beiden Systeme verwenden unterschiedliche Begriffe, unterschiedliche Behörden und unterschiedliche Fristen, weshalb Inhalte zum deutschen Strafregisterrecht das österreichische System nicht zutreffend beschreiben.

Wo finde ich die aktuellen Gebühren und Antragsschritte für die österreichische Bescheinigung?

Der Leitfaden zur Strafregisterbescheinigung behandelt die aktuelle, seit 1. Jänner 2026 geltende Pauschalgebühr, alle drei Antragswege, die Online-Option über oesterreich.gv.at sowie das gesonderte Verfahren für die Bescheinigung, die für Tätigkeiten mit Kindern erforderlich ist.

Quellen und Referenzen

  1. § 1 Strafregistergesetz 1968, Führung des Strafregisters durch die Landespolizeidirektion Wien als Verantwortliche und den Bundesminister für Inneres als Auftragsverarbeiter(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 10 Abs 1 Strafregistergesetz, wer Strafregisterbescheinigungen ausstellt(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 10 Abs 1a Strafregistergesetz, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 12 Abs 1 Strafregistergesetz, Löschung von Daten zwei Jahre nach Tilgung(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 1 Tilgungsgesetz 1972, Wirkung der Tilgung(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 2 Tilgungsgesetz 1972, Beginn der Tilgungsfrist(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 3 Tilgungsgesetz 1972, Dauer der Tilgungsfrist(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 4 Tilgungsgesetz 1972, gemeinsame Tilgung mehrerer Verurteilungen(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 6 Tilgungsgesetz 1972, Beschränkung der Auskunft vor Eintritt der Tilgung(ris.bka.gv.at).gov
  10. Strafregisterbescheinigung, online application and current fees(oesterreich.gv.at).gov
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