EnglishDeutsch
Austria flag

Austria

Schulden- und Insolvenzrecht in Österreich: Inkasso, Exekution und Privatkonkurs

Von Recording Law Redaktionsteam5 Min. Lesezeit
Schulden- und Insolvenzrecht in Österreich: Inkasso, Exekution und Privatkonkurs

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Inkasso, Exekution und Privatkonkurs in Österreich?

Inkasso ist privater Forderungseinzug ohne gesetzliche Vollstreckungsbefugnis, gedeckelt durch die Inkasso-Verordnung. Exekution ist die gerichtliche Vollstreckung eines bereits bestehenden Rechtstitels nach der Exekutionsordnung. Privatkonkurs ist das Privatinsolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung für einen Schuldner, der überhaupt nicht zahlen kann.

Kann ein Inkassounternehmen in Österreich mein Eigentum pfänden oder mein Bankkonto sperren?

Nein. Ein Inkassoinstitut hat keine Vollstreckungsbefugnisse. Nur ein Gericht kann nach Erlass eines vollstreckbaren Titels Exekutionsmaßnahmen wie Lohnpfändung, Pfändung beweglichen Vermögens oder Zwangsversteigerung von Immobilien anordnen.

Wie lange dauert die Privatinsolvenz in Österreich jetzt?

Für eine Privatperson, deren Antrag am oder nach dem 17. Juli 2026 beim Gericht einlangt, läuft das Abschöpfungsverfahren als fünfjähriger Abschöpfungsplan. Unternehmer und Verbraucher, die vor diesem Datum einen Antrag gestellt haben, behalten den dreijährigen Tilgungsplan.

Durchläuft jede unbezahlte Schuld in Österreich zwangsläufig alle drei Stufen?

Nein. Die meisten Schulden werden bereits auf der Inkassostufe oder durch ein gerichtliches Mahnverfahren gelöst, ohne je die Exekution zu erreichen, und die große Mehrheit der Schuldner muss nie Privatkonkurs beantragen.

Welches Einkommen ist geschützt, wenn mein Lohn in Österreich gepfändet wird?

Das unpfändbare Existenzminimum nach § 291a EO schützt einen an einen Pensionsrichtwert gekoppelten Einkommensanteil, und dieselbe geschützte Grenze gilt auch während des gesamten Abschöpfungsverfahrens im Privatkonkurs.

Wo finde ich die genauen Gebührenhöchstgrenzen, die ein Inkassounternehmen in Österreich verlangen darf?

Die gestaffelten Höchstgebühren nach der Inkasso-Verordnung, samt Rechenbeispiel und Hinweisen zum Widerspruch gegen eine überhöhte Rechnung, sind auf der von diesem Überblick verlinkten Seite zum Forderungseinzug dargestellt.

Ist der Privatkonkurs für Verbraucher und Unternehmer in Österreich gleich?

Nein. Seit 17. Juli 2026 behalten nur Unternehmer und Verbraucher, die vor diesem Datum einen Antrag gestellt haben, den Zugang zum dreijährigen Tilgungsplan. Eine Privatperson, die ab diesem Datum einen Antrag stellt, ist auf den fünfjährigen Abschöpfungsplan nach § 199 Abs 2 IO beschränkt.

Quellen und Referenzen

  1. GewO 1994 § 94 Z 36, Inkassoinstitute als reglementiertes Gewerbe(ris.bka.gv.at).gov
  2. Inkasso-Verordnung § 1, Höchstbeträge der Vergütungen (BGBl. Nr. 141/1996)(ris.bka.gv.at).gov
  3. Inkasso-Verordnung § 3, Schuldnergebühr (Staffelung nach Forderungshöhe)(ris.bka.gv.at).gov
  4. ABGB § 1333 Abs 2, zweckentsprechende Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 249 EO, Exekution auf das bewegliche Vermögen (Fahrnisexekution)(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 290 EO, unpfändbare Forderungen (Grundlage der Gehalts-/Forderungsexekution)(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 291a EO, unpfändbarer Freibetrag (Existenzminimum)(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 133 EO, Zwangsversteigerung (Verfahren zur Verwertung unbeweglichen Vermögens)(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 181 IO, Schuldenregulierungsverfahren für natürliche Personen(ris.bka.gv.at).gov
  10. § 194 Abs 1 IO, Zahlungsplan-Quote und Zahlungsfrist bis zu sieben Jahren(ris.bka.gv.at).gov
  11. § 199 Abs 1 und Abs 2 IO, Tilgungsplan (drei Jahre) oder Abschöpfungsplan (fünf Jahre)(ris.bka.gv.at).gov
  12. § 283 Abs 9 IO, Wegfall des Tilgungsplans für Verbraucher mit Ablauf des 16. Juli 2026(ris.bka.gv.at).gov
Teilen: