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Privatkonkurs: Privatinsolvenz in Österreich (Schuldenregulierungsverfahren)

Von Recording Law Redaktionsteam9 Min. Lesezeit
Privatkonkurs: Privatinsolvenz in Österreich (Schuldenregulierungsverfahren)

Häufig gestellte Fragen

Was ist Privatkonkurs in Österreich?

Privatkonkurs ist die gängige Bezeichnung für das Schuldenregulierungsverfahren, das Insolvenzverfahren für natürliche Personen nach §§ 181 bis 216 IO. Es ermöglicht einer Person, die ihre Schulden nicht bezahlen kann, entweder einen ausgehandelten Zahlungsplan oder eine gerichtlich überwachte Einkommensabtretung zu erreichen, die zur Entschuldung der Restschuld führt.

Wie lange dauert eine österreichische Privatinsolvenz jetzt?

Für eine Privatperson, deren Antrag am oder nach dem 17. Juli 2026 bei Gericht einlangt, läuft das Abschöpfungsverfahren nach § 199 Abs 2 IO als fünfjähriger Abschöpfungsplan. Der kürzere dreijährige Tilgungsplan, den Verbraucher seit 2021 nutzen konnten, ist mit Ablauf des 16. Juli 2026 nach § 283 Abs 9 IO für neue Verbraucheranträge weggefallen.

Ist der dreijährige Tilgungsplan komplett verschwunden?

Nicht für alle. Unternehmer behalten den Zugang zum dreijährigen Tilgungsplan, da § 283 Abs 9 IO ihn nur zurücknimmt, soweit Verbraucher betroffen sind. Auch eine Privatperson behält den dreijährigen Tilgungsplan, wenn ihr Antrag vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem Zahlungsplan und einem Abschöpfungsverfahren?

Ein Zahlungsplan ist eine Quote, die der Schuldner direkt mit den Gläubigern aushandelt und die nach § 194 IO mindestens so viel bieten muss, wie sein Einkommen in den nächsten drei Jahren zulässt, mit einem Zahlungsplan von bis zu sieben Jahren. Ein Abschöpfungsverfahren ist der Auffangweg, falls die Gläubiger einen Zahlungsplan nicht annehmen, und funktioniert, indem das pfändbare Einkommen des Schuldners für drei oder fünf Jahre, je nach geltender Variante, an einen Treuhänder abgetreten wird.

Behält ein Schuldner während des Verfahrens Einkommen?

Ja. Beide Varianten des Abschöpfungsverfahrens erfassen nur das pfändbare, also gesetzlich pfändbare, Einkommen des Schuldners. Das Existenzminimum, die nach dem Vollstreckungsrecht festgelegte geschützte Grenze, verbleibt während des gesamten Verfahrens beim Schuldner, genauso wie bei einer gewöhnlichen Gehaltspfändung.

Was passiert, wenn ein Schuldner Privatkonkurs vor der Änderung beantragt hat?

Die Regel wirkt nicht rückwirkend. § 283 Abs 9 IO belässt den dreijährigen Tilgungsplan für jeden Antrag, der vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingelangt ist, auch wenn das Verfahren heute noch läuft.

Löscht Privatkonkurs automatisch alle Schulden?

Nein. Der Schuldner muss entweder die vereinbarte Zahlungsplanquote oder die volle Abtretungsdauer des Tilgungsplans oder Abschöpfungsplans erfüllen. Erst danach wird die verbleibende unbezahlte Schuld durch die Restschuldbefreiung erlassen.

Kann ein Selbständiger dasselbe Verfahren nutzen wie eine Privatperson?

Das Schuldenregulierungsverfahren gilt für jede natürliche Person, auch für Unternehmer. Der praktische Unterschied nach dem 17. Juli 2026 liegt in der Dauer des Abschöpfungsverfahrens: Unternehmer behalten den dreijährigen Tilgungsplan, während Verbraucher bei neuen Anträgen auf den fünfjährigen Abschöpfungsplan beschränkt sind.

Quellen und Referenzen

  1. § 181 IO, die Schuldenregulierungsverfahren applies the ordinary insolvency procedure with the special rules of §§ 182 to 216 for a natural person debtor(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 194 Abs 1 IO, the debtor must offer creditors at least a quota matching their expected income over the next three years, with a payment schedule capped at seven years(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 194 Abs 1 IO, no payment offer is required where the debtor is not expected to earn attachable income or only marginally exceeds the Existenzminimum in that period(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 199 Abs 1 IO, the debtor may apply for an Abschöpfungsverfahren carried out either as a Tilgungsplan or as an Abschöpfungsplan(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 199 Abs 2 IO, first sentence: under a Tilgungsplan the debtor cedes the attachable part of their income to a trustee for a period of three years(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 199 Abs 2 IO, second sentence: under an Abschöpfungsplan the same cession runs for a period of five years(ris.bka.gv.at).gov
  7. Note appended to § 199 IO confirming that the Tilgungsplan provisions cease to apply to consumers at the end of 16 July 2026, subject to the grandfathering rule in § 283 Abs 9(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 283 Abs 9 IO, the Tilgungsplan provisions of §§ 199, 201 Abs 2 and § 216 Abs 1 cease to apply insofar as consumers are affected, with effect from the end of 16 July 2026(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 283 Abs 9 IO, the Tilgungsplan provisions remain applicable to a consumer whose application for an Abschöpfungsverfahren with Tilgungsplan reached the court before 17 July 2026(ris.bka.gv.at).gov
  10. § 283 Abs 9 IO, the withdrawal of the Tilgungsplan applies only insofar as consumers are affected, leaving entrepreneurs on the three year Tilgungsplan(ris.bka.gv.at).gov
  11. § 283 Abs 1 and Abs 6 IO, the temporary three year consumer Tilgungsplan was introduced with effect from 17 July 2021 for applications filed after 16 July 2021(ris.bka.gv.at).gov
  12. § 291a Abs 1 EO, the Existenzminimum protects an amount tied to the Ausgleichszulagenrichtsatz that must remain with the debtor in full and is the same protected floor referenced by the Zahlungsplan income test(ris.bka.gv.at).gov
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