Existenzminimum-Rechner Österreich (2026)
Schätzen Sie, wie viel von einem Nettoeinkommen bei einer Lohnpfändung unpfändbar bleibt. Der Rechner folgt der Formel des § 291a EO für 2026 und berücksichtigt Unterhaltspflichten, fehlende Sonderzahlungen und Unterhaltsschulden.
Unpfändbar (Existenzminimum)
€ 1.575
§ 291a EO
Pfändbar
€ 625
Steigerung
30%
| Grundbetrag | € 1.308 |
| Steigerungsbetrag (§ 291a Abs 3) | € 267 |
Schätzung nach der Formel des § 291a EO auf das tatsächliche Nettoeinkommen. Die amtlichen Drittschuldnertabellen runden in 20-Euro-Schritten, daher kann eine Tabellenabfrage um wenige Euro abweichen. Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser; es wird nichts gespeichert.
Wie das Existenzminimum aufgebaut ist
Wird ein Arbeitseinkommen gepfändet, bleibt ein unpfändbarer Freibetrag geschützt, das Existenzminimum. Er setzt sich aus einem allgemeinen Grundbetrag und Zuschlägen zusammen. Der allgemeine Grundbetrag entspricht dem Ausgleichszulagenrichtsatz und beträgt 2026 monatlich 1.308 Euro (§ 291a Abs 1 EO). Erhält die verpflichtete Person keine Sonderzahlungen wie ein 13. und 14. Gehalt, erhöht sich der Grundbetrag um ein Sechstel auf 1.526 Euro (§ 291a Abs 2 Z 1).
Für jede Person, der die verpflichtete Person tatsächlich Unterhalt leistet, kommt ein Unterhaltsgrundbetrag von 261 Euro hinzu, für höchstens fünf Personen (§ 291a Abs 2 Z 2). Über der Summe aus Grundbetrag und Unterhaltsgrundbeträgen bleibt zusätzlich ein Steigerungsbetrag geschützt: 30 Prozent des übersteigenden Betrags plus 10 Prozent je Unterhaltspflicht, also bis zu 80 Prozent (§ 291a Abs 3). Alles über der Höchstberechnungsgrundlage von 5.220 Euro ist voll pfändbar.
Der Rechner rechnet mit dem tatsächlichen Nettoeinkommen. Die amtlichen Drittschuldnertabellen des Bundesministeriums für Justiz sind in 20-Euro-Schritten aufgebaut, daher kann eine Tabellenabfrage geringfügig abweichen. Wie eine Exekution auf den Arbeitslohn abläuft, erklärt unser Leitfaden zur Exekution und Lohnpfändung.
Unterhaltsschulden: 75 Prozent
Wird eine Unterhaltsforderung hereingebracht, sinkt das geschützte Existenzminimum auf 75 Prozent des sonst unpfändbaren Freibetrags (§ 291b Abs 2 EO). Für die betreibende Unterhaltsgläubigerin oder den Gläubiger steht der verpflichteten Person außerdem kein eigener Unterhaltsgrundbetrag zu, damit dieselbe Person nicht doppelt zählt. Wählen Sie dafür im Rechner die Forderungsart Unterhaltsschuld und lassen Sie die betreibende Person bei den Unterhaltspflichten unberücksichtigt.
Frequently Asked Questions
Wie viel Geld bleibt bei einer Lohnpfändung in Österreich unpfändbar?
Geschützt ist das Existenzminimum: ein allgemeiner Grundbetrag von 1.308 Euro (2026), ein Unterhaltsgrundbetrag von 261 Euro je unterhaltsberechtigter Person und ein Steigerungsbetrag von 30 Prozent plus 10 Prozent je Unterhaltspflicht auf den übersteigenden Teil bis zur Höchstberechnungsgrundlage von 5.220 Euro (§ 291a EO). Der genaue Betrag hängt vom Nettoeinkommen und den Unterhaltspflichten ab.
Wovon hängt der unpfändbare Betrag ab?
Vom monatlichen Nettoeinkommen, von der Zahl der Personen, denen tatsächlich Unterhalt geleistet wird (höchstens fünf), und davon, ob Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt bezogen werden. Ohne Sonderzahlungen steigt der Grundbetrag auf 1.526 Euro.
Warum ist bei Unterhaltsschulden weniger geschützt?
Bei der Hereinbringung von Unterhaltsansprüchen sinkt das Existenzminimum auf 75 Prozent des sonst unpfändbaren Freibetrags (§ 291b EO), weil dem Unterhaltsgläubiger sonst weniger bliebe als der Person, gegen die vollstreckt wird. Für den betreibenden Unterhaltsgläubiger gibt es zudem keinen eigenen Unterhaltsgrundbetrag.
Gilt der Rechner auch für Pensionen und Krankengeld?
Der Pfändungsschutz nach § 291a EO gilt für beschränkt pfändbare Forderungen wie Lohn, Gehalt und Pension. Werden mehrere Bezüge gepfändet, sind sie zusammenzurechnen (§ 292 EO). Für den konkreten Fall, insbesondere bei Sachbezügen oder mehreren Drittschuldnern, sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.
Ändern sich die Beträge jedes Jahr?
Ja. Die Beträge sind an den Ausgleichszulagenrichtsatz gekoppelt und werden jeweils zum 1. Jänner angepasst. Dieser Rechner verwendet die Werte für 2026. Prüfen Sie zum Jahreswechsel die aktuelle Existenzminimum-Tabelle des Bundesministeriums für Justiz.
Speichert dieses Tool meine Angaben?
Nein. Die gesamte Berechnung läuft in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert, übermittelt oder zur Kontaktaufnahme verwendet.
Dieser Rechner schätzt den unpfändbaren Freibetrag nach § 291a und § 291b EO für 2026. Er stellt allgemeine Informationen dar, keine Rechtsberatung, und RecordingLaw.com ist mit keiner österreichischen Behörde verbunden. Ziehen Sie für Ihren konkreten Fall eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine staatlich anerkannte Schuldenberatung bei.
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