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Österreichische Strafregisterbescheinigung (Führungszeugnis): Leitfaden 2026

Von Recording Law Redaktionsteam14 Min. Lesezeit
Österreichische Strafregisterbescheinigung (Führungszeugnis): Leitfaden 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Strafregisterbescheinigung?

Es ist das amtliche österreichische Führungszeugnis, manchmal auch polizeiliches Führungszeugnis genannt. Es wird aus dem Strafregister, der nationalen Datenbank für strafgerichtliche Verurteilungen, ausgestellt und zeigt die Verurteilungen der darauf genannten Person. Es ist ein gefilterter Auszug aus dem Register und keine Kopie des gesamten Datenbankeintrags, weshalb Daten ausgelassen werden, die nicht für ein bürgerorientiertes Dokument bestimmt sind.

Wie viel kostet eine österreichische Strafregisterbescheinigung im Jahr 2026?

Seit 1. Jänner 2026 kostet die gewöhnliche Strafregisterbescheinigung 26 Euro bei schriftlicher Beantragung oder 18 Euro bei elektronischer Beantragung über oesterreich.gv.at mit ID Austria oder EU Login. Eine besondere Bescheinigung, etwa jene für die Arbeit mit Minderjährigen, kostet 29 Euro schriftlich oder 21 Euro elektronisch. Werden gewöhnliche und besondere Bescheinigung gemeinsam beantragt, betragen die Kosten insgesamt 55 Euro.

Wo kann ich eine Strafregisterbescheinigung beantragen?

Sie können den Antrag bei Ihrer örtlichen Gemeinde stellen, also beim Bürgermeister oder Magistrat, in jedem Gebiet, in dem nicht die Landespolizeidirektion selbst die zuständige Sicherheitsbehörde ist. Sie können den Antrag auch direkt bei einer Landespolizeidirektion stellen oder, wenn Sie außerhalb Österreichs leben, bei einer österreichischen Botschaft oder einem Konsulat. Die gewöhnliche Bescheinigung kann außerdem online beantragt werden.

Kann ich mein österreichisches Führungszeugnis online beantragen?

Ja, für die gewöhnliche Bescheinigung. Melden Sie sich mit ID Austria bei oesterreich.gv.at an, oder mit EU Login, wenn Sie über die elektronische Identität eines anderen EU-Landes verfügen, und stellen Sie den Antrag dort. Die besonderen Bescheinigungen, etwa jene für die Arbeit mit Kindern, können auf diesem Weg nicht beantragt werden, da dem Antrag eine Bestätigung der Organisation oder des Arbeitgebers physisch beigelegt werden muss.

Wie lange bleiben Verurteilungen im österreichischen Strafregister sichtbar?

Das hängt vom Strafmaß ab. Nach dem Tilgungsgesetz 1972 wird eine einzelne Verurteilung nach 5 Jahren aus der Auskunft entfernt, wenn die Strafe eine Geldstrafe, kein Strafausspruch oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe war; nach 10 Jahren bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu drei Jahren; und nach 15 Jahren bei einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren oder einer Unterbringung gemäß § 21 Abs 1 StGB. Jugendstraftaten nach dem Jugendgerichtsgesetz unterliegen einer kürzeren Frist von 3 Jahren. Bestimmte schwere Sexualdelikte verlängern diese Fristen, und eine kleine Gruppe von Strafen, vor allem die lebenslange Freiheitsstrafe, wird nie entfernt.

Was ist die besondere Bescheinigung für die Arbeit mit Kindern in Österreich?

Sie heißt förmlich Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge und wird gemäß § 10 Abs 1a Strafregistergesetz ausgestellt. Arbeitgeber und Organisationen, die überwiegend Minderjährige beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder pflegen, können von einer antragstellenden Person diese Fassung verlangen, die bestimmte gekennzeichnete Verurteilungen zeigen kann, vor allem Sexualdelikte und Tätigkeitsverbote, die eine gewöhnliche Bescheinigung nicht offenlegen würde, sobald diese einer Auskunftsbeschränkung unterliegen.

Scheint eine getilgte Verurteilung nach der Tilgung noch irgendwo auf?

Nicht auf einer an Sie ausgestellten Bescheinigung und auch nicht gegenüber den meisten Behörden. Sobald eine Verurteilung getilgt ist, darf sie in keiner Strafregisterauskunft und keiner Strafregisterbescheinigung mehr aufscheinen. Es gibt eine eng umgrenzte Ausnahme für bestimmte Kanäle der justiziellen Zusammenarbeit mit der EU und dem Vereinigten Königreich. Der zugrunde liegende Eintrag in der Strafregister-Datenbank selbst wird erst zwei Jahre nach Eintritt der Tilgung physisch gelöscht.

Ist die Bescheinigung für Ehrenamtliche kostenlos?

Ja, wenn der Antrag eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer anerkannten Freiwilligenorganisation, einer spendenbegünstigten Einrichtung oder einer anerkannten Kirche betrifft und dafür das standardisierte Formular verwendet wird. In diesem Fall wird die Bescheinigung ohne Gebühr ausgestellt.

Quellen und Referenzen

  1. § 10 Abs 1 Strafregistergesetz, wer Strafregisterbescheinigungen ausstellt(ris.bka.gv.at).gov
  2. Strafregisterbescheinigung, online application and current fees(oesterreich.gv.at).gov
  3. § 10 Abs 1a bis 1d Strafregistergesetz, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 9a Strafregistergesetz, Sonderauskünfte zu Sexualstraftätern und über Tätigkeitsverbote(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 12 Abs 1 Strafregistergesetz, Löschung von Daten zwei Jahre nach Tilgung(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 1 Tilgungsgesetz 1972, Wirkung der Tilgung(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 2 Tilgungsgesetz 1972, Beginn der Tilgungsfrist(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 3 Tilgungsgesetz 1972, Dauer der Tilgungsfrist(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 4 Tilgungsgesetz 1972, gemeinsame Tilgung mehrerer Verurteilungen(ris.bka.gv.at).gov
  10. § 4a Tilgungsgesetz 1972, Verlängerung der Tilgungsfrist bei bestimmten Sexualstraftaten(ris.bka.gv.at).gov
  11. § 5 Tilgungsgesetz 1972, von der Tilgung ausgeschlossene Verurteilungen(ris.bka.gv.at).gov
  12. § 6 Tilgungsgesetz 1972, Beschränkung der Auskunft vor Eintritt der Tilgung(ris.bka.gv.at).gov
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