Strafregister in Österreich: Ihr Strafregister und Ihre Rechte

Wer sich lange genug mit der österreichischen Verwaltung befasst, stößt früher oder später auf das Strafregister, das nationale Register für strafgerichtliche Verurteilungen. Ein künftiger Arbeitgeber verlangt vielleicht einen Nachweis der Unbescholtenheit. Eine Visastelle möchte oft dasselbe. Eine Freiwilligenorganisation, die mit Kindern arbeitet, verlangt eine besondere Fassung davon, bevor sie eine antragstellende Person an ein Jugendprogramm heranlässt.
Diese Übersichtsseite erklärt, wie das österreichische System der Strafregister zusammenhängt: was das Strafregister eigentlich ist, wer dafür verantwortlich ist, welche Rechte eine Person an ihrem eigenen Eintrag hat, und wie Verurteilungen irgendwann überhaupt nicht mehr offengelegt werden.
Die praktischen Details zu diesem Thema, also wie Sie die Bescheinigung selbst beantragen, die aktuellen Gebühren, die genaue Tabelle der Tilgungsfristen und die besondere Bescheinigung für Tätigkeiten mit Minderjährigen, finden Sie auf einer eigenen Seite. Diese Übersichtsseite bietet den Überblick und die rechtliche Grundlage; der Leitfaden zur Strafregisterbescheinigung enthält die Schritt-für-Schritt-Details.
Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was das Strafregister ist und wer dafür verantwortlich ist
Das Strafregister verfolgt einen einzigen im Gesetz genannten Zweck: die Evidenthaltung strafgerichtlicher Verurteilungen im gesamten Bundesgebiet. Es wird für das gesamte Bundesgebiet geführt, nicht getrennt nach den neun österreichischen Bundesländern, sodass eine von einem Gericht in Salzburg verhängte Verurteilung ebenso wie eine in Wien verhängte im selben nationalen Register landet.
Die Verantwortung für das Register ist auf eine Weise aufgeteilt, die man leicht falsch versteht. Gemäß § 1 Abs 2 Strafregistergesetz (SRG) ist die Landespolizeidirektion Wien als Verantwortliche im Sinne von Art 4 Z 7 und Art 24 der EU-Datenschutz-Grundverordnung benannt. Gemäß § 1 Abs 3 SRG übernimmt der Bundesminister für Inneres die Rolle des Auftragsverarbeiters im Sinne von Art 4 Z 8 und Art 28 derselben Verordnung.
In der Praxis bedeutet dies, dass das Register im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums geführt wird, die im Gesetz genannte Verantwortliche jedoch eine einzelne Polizeidirektion ist und nicht das Ministerium selbst. Eine Seite, die einfach behauptet, das Innenministerium führe das Register, liegt insofern grob richtig, übergeht aber diese formelle Aufteilung.
Diese Struktur hat einen praktischen Grund. Es ist der DSGVO-Rahmen aus Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, und keine gesonderte strafprozessuale Regel, der den Datenschutzpflichten dazu zugrunde liegt, wie eine Verurteilung gespeichert wird, wer darauf zugreifen darf und wann sie schließlich gelöscht werden muss.
Zwei verschiedene Dinge: das Register und die Bescheinigung
Es hilft, zwei Dokumente auseinanderzuhalten, die oft verwechselt werden. Das Strafregister ist die behördeneigene Datenbank, und niemand außerhalb der sie verwaltenden Behörden kann direkt darin einsehen, nicht einmal die betroffene Person selbst.
Was eine Person, ein Arbeitgeber oder eine ausländische Behörde tatsächlich erhält, ist die Strafregisterbescheinigung, eine auf Antrag ausgestellte Bescheinigung. Sie gibt die für die genannte antragstellende Person im Register erfassten Verurteilungen wieder, gefiltert nach mehreren Regeln: Sie schließt Datenkategorien aus, die nicht für die bürgerorientierte Offenlegung bestimmt sind, und zeigt niemals eine Verurteilung, deren Tilgungsfrist bereits abgelaufen ist. Die Bescheinigung ist also kein Ausdruck des Registers. Sie ist ein eigens dafür erstellter Auszug, der nur erstellt wird, wenn jemand ihn beantragt, und nur im eigenen Namen der antragstellenden Person.
Die Strafregisterbescheinigung im Überblick
Für die Beantragung der gewöhnlichen Bescheinigung gibt es drei Wege: bei einer Gemeinde (dem Bürgermeister oder Magistrat) in jedem Gebiet, in dem nicht die örtliche Landespolizeidirektion selbst die zuständige Sicherheitsbehörde ist, direkt bei einer Landespolizeidirektion, oder für Antragstellerinnen und Antragsteller außerhalb des Landes bei einer österreichischen Botschaft oder einem Konsulat. Sie kann außerdem online über oesterreich.gv.at mit ID Austria beantragt werden, oder mit EU Login für Inhaberinnen und Inhaber der elektronischen Identität eines anderen EU-Landes.
Die Gebührenstruktur hat sich mit 1. Jänner 2026 geändert. Eine einzige Pauschalgebühr ersetzt nun das frühere System mehrerer getrennter Gebühren, und die elektronische Beantragung kostet weniger als die schriftliche. Für Tätigkeiten, die überwiegend die Beaufsichtigung, Betreuung oder Unterrichtung Minderjähriger umfassen, gibt es eine eigene, schwerer zu erlangende Bescheinigung, die nicht online beantragt werden kann, da ein Arbeitgeber oder eine Organisation dem Antrag eine schriftliche Bestätigung beilegen muss.
Diese Übersichtsseite gibt die Gebührentabelle und die vollständige Anleitung zur Antragstellung bewusst nicht wieder. Der Leitfaden zur Strafregisterbescheinigung enthält die aktuellen Eurobeträge für jeden Weg, ein Rechenbeispiel zu den Kosten und das gesonderte Verfahren für die besondere Bescheinigung für die Arbeit mit Kindern im Detail.
Das Tilgungsgesetz: Warum ein Strafregistereintrag nicht dauerhaft ist
Das österreichische Recht behandelt eine Verurteilung nicht als lebenslangen Makel. Das Tilgungsgesetz 1972 sieht ein System vor, in dem eine Verurteilung nach einer festgelegten Frist getilgt wird und danach in keiner Strafregisterauskunft und keiner Strafregisterbescheinigung mehr aufscheinen darf. Sobald dies eintritt, gilt die Person rechtlich als gerichtlich unbescholten und muss die getilgte Verurteilung überhaupt nicht mehr erwähnen.
Wie lange das dauert, hängt vom Strafmaß ab. Grob gesagt reicht die Frist von drei Jahren für bestimmte Jugendstraftaten bis zu fünfzehn Jahren für die schwersten Strafen, mit Zwischenstufen dazwischen, und die Frist beginnt in der Regel erst, sobald die Strafe selbst verbüßt ist, nicht schon mit dem Zeitpunkt der Verurteilung. Manche Strafen werden überhaupt nicht automatisch getilgt, und eine kleine Zahl, vor allem die lebenslange Freiheitsstrafe, wird unter keinen Umständen getilgt. Mehrere Verurteilungen derselben Person werden gemeinsam getilgt und nicht nach getrennten Fristen.
Auch die Tilgung fällt nicht mit der physischen Löschung zusammen. Die zugrunde liegenden Daten bleiben noch zwei weitere Jahre nach der Tilgung im Strafregister gespeichert, bevor sie tatsächlich entfernt werden, auch wenn sie während dieses Zeitraums der Person rechtmäßig weder gezeigt noch auf ihrer Bescheinigung offengelegt werden dürfen. Die genauen Stufen, die Regeln für mehrere Verurteilungen und diese zweijährige Lücke sind mit den maßgeblichen Gesetzesbestimmungen vollständig im Leitfaden zur Strafregisterbescheinigung dargestellt.
Rechte in Bezug auf den eigenen Strafregistereintrag
Mehrere Schutzbestimmungen ziehen sich durch dieses System, statt an einer einzigen Stelle zu stehen. Nur die Person, auf die sich eine Strafregisterbescheinigung bezieht, kann sie beantragen und erhalten, sodass ein Dritter die Bescheinigung einer anderen Person nicht direkt erhalten kann. Bestimmte Datenkategorien, etwa eng umgrenzte gerichtliche Aufsichtsvermerke und Tätigkeitsverbote, sind selbst für die betroffene Person von der gewöhnlichen Bescheinigung ausgeschlossen, da sie bestimmten Verwaltungs- und Justizzwecken dienen und nicht der allgemeinen Offenlegung.
Die oben beschriebene DSGVO-Struktur aus Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter bedeutet außerdem, dass der übliche Datenschutzrahmen, der regelt, wie Verurteilungsdaten verarbeitet, gesichert und schließlich gelöscht werden, auch für das Register gilt. Und sobald die Tilgung eintritt, wird der Schutz für gewöhnliche Zwecke nahezu absolut: Die getilgte Verurteilung darf nicht gezeigt werden, und die Person ist nicht zur Offenlegung verpflichtet, mit nur einer eng umgrenzten Ausnahme für bestimmte Kanäle der justiziellen Zusammenarbeit mit der EU und dem Vereinigten Königreich, nicht jedoch für alltägliche Beschäftigungs- oder Zivilangelegenheiten.
All dies bedeutet nicht, dass eine Person von vornherein bestimmen kann, wer eine Bescheinigung verlangt. Ein Arbeitgeber, eine Bewilligungsbehörde oder ein ausländisches Konsulat kann weiterhin eine solche Bescheinigung als Voraussetzung für einen Antrag verlangen, und diese Seite behauptet nichts anderes. Die oben beschriebenen Schutzbestimmungen betreffen, was das Register selbst offenlegt und was nicht, nicht die Frage, ob ein Dritter das Dokument verlangen darf.
Wo das Strafregister mit anderen Bereichen des österreichischen Rechts zusammentrifft
Die Regeln zum Strafregister stehen selten für sich allein. Das deutlichste Beispiel ist die besondere Strafregisterbescheinigung für Tätigkeiten, die überwiegend die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Pflege Minderjähriger umfassen; sie liegt an der Schnittstelle zwischen Strafregisterrecht und Kinder- und Jugendfürsorgepolitik und verlangt, dass die anfordernde Organisation den Antrag selbst schriftlich begründet. Bescheinigungen kommen außerdem regelmäßig im Beschäftigungskontext vor, da österreichische Arbeitgeber in regulierten Branchen, und viele darüber hinaus, im Rahmen der Einstellung eine solche verlangen, sowie in Einwanderungs- und Visaverfahren, in denen eine ausländische Behörde die Bestätigung möchte, dass keine einschlägige österreichische Verurteilung einer antragstellenden Person vorliegt.
Für Leserinnen und Leser, die sich umfassender mit österreichischem Recht befassen, ist die Österreich-Übersichtsseite der Ausgangspunkt für verwandte Themen wie Arbeitsrecht, Mietrecht und Familienrecht, von denen mehrere mit dem Strafregistersystem auf die oben beschriebene Weise zusammentreffen. Für die praktischen Schritte zur tatsächlichen Beantragung einer Bescheinigung, einschließlich aktueller Gebühren, Antragswege und der besonderen Fassung für die Arbeit mit Kindern, ist der Leitfaden zur Strafregisterbescheinigung die richtige Seite.
Häufig gestellte Fragen
Was genau ist das Strafregister in Österreich?
Es ist die nationale Datenbank für strafgerichtliche Verurteilungen, die für das gesamte Bundesgebiet geführt wird. Sie dient dazu, ein amtliches Verzeichnis gerichtlicher Verurteilungen zu führen, und bildet die Grundlage für die Strafregisterbescheinigung, die Bescheinigung, die eine Person zu ihrem eigenen Eintrag beantragen kann.
Wer ist für das österreichische Strafregister verantwortlich?
Die Landespolizeidirektion Wien ist gemäß § 1 Abs 2 Strafregistergesetz als formelle Verantwortliche benannt. Der Bundesminister für Inneres fungiert gemäß § 1 Abs 3 als Auftragsverarbeiter. Im Alltag wird das Register zwar im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums geführt, die im Gesetz genannte Verantwortliche ist jedoch diese Polizeidirektion und nicht das Ministerium selbst.
Kann jeder eine Kopie meines österreichischen Strafregistereintrags anfordern?
Nein. Die Strafregisterbescheinigung kann nur von der betroffenen Person selbst beantragt und an sie ausgestellt werden. Es gibt keinen allgemeinen Weg, über den ein Dritter die Bescheinigung einer anderen Person direkt aus dem Register erhalten könnte.
Verschwinden österreichische Verurteilungen irgendwann aus dem Register?
Die meisten schon, nach dem Tilgungsgesetz 1972. Sobald eine Verurteilung ihre Tilgungsfrist erreicht, darf sie auf keiner Bescheinigung mehr gezeigt oder den meisten Behörden gegenüber offengelegt werden, und die Person gilt, als wäre sie wegen dieser Tat nie verurteilt worden. Eine kleine Gruppe von Strafen, vor allem die lebenslange Freiheitsstrafe, erreicht diesen Punkt nie.
Ist eine Strafregisterbescheinigung dasselbe wie der vollständige Strafregistereintrag?
Nein. Sie ist ein auf Antrag erstellter, gefilterter Auszug aus dem Register. Sie lässt bestimmte eng umgrenzte Datenkategorien aus, die nicht für die bürgerorientierte Offenlegung bestimmt sind, und zeigt niemals eine bereits getilgte Verurteilung.
Wie unterscheidet sich das österreichische System vom deutschen Strafregisterrecht?
Das österreichische Strafregister und das Tilgungsgesetz 1972 sind eigene Rechtsinstrumente, getrennt vom deutschen Bundeszentralregister und dessen eigenen Löschungsregeln. Die beiden Systeme verwenden unterschiedliche Begriffe, unterschiedliche Behörden und unterschiedliche Fristen, weshalb Inhalte zum deutschen Strafregisterrecht das österreichische System nicht zutreffend beschreiben.
Wo finde ich die aktuellen Gebühren und Antragsschritte für die österreichische Bescheinigung?
Der Leitfaden zur Strafregisterbescheinigung behandelt die aktuelle, seit 1. Jänner 2026 geltende Pauschalgebühr, alle drei Antragswege, die Online-Option über oesterreich.gv.at sowie das gesonderte Verfahren für die Bescheinigung, die für Tätigkeiten mit Kindern erforderlich ist.
Quellen und Referenzen
- § 1 Strafregistergesetz 1968, Führung des Strafregisters durch die Landespolizeidirektion Wien als Verantwortliche und den Bundesminister für Inneres als Auftragsverarbeiter(ris.bka.gv.at).gov
- § 10 Abs 1 Strafregistergesetz, wer Strafregisterbescheinigungen ausstellt(ris.bka.gv.at).gov
- § 10 Abs 1a Strafregistergesetz, Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge(ris.bka.gv.at).gov
- § 12 Abs 1 Strafregistergesetz, Löschung von Daten zwei Jahre nach Tilgung(ris.bka.gv.at).gov
- § 1 Tilgungsgesetz 1972, Wirkung der Tilgung(ris.bka.gv.at).gov
- § 2 Tilgungsgesetz 1972, Beginn der Tilgungsfrist(ris.bka.gv.at).gov
- § 3 Tilgungsgesetz 1972, Dauer der Tilgungsfrist(ris.bka.gv.at).gov
- § 4 Tilgungsgesetz 1972, gemeinsame Tilgung mehrerer Verurteilungen(ris.bka.gv.at).gov
- § 6 Tilgungsgesetz 1972, Beschränkung der Auskunft vor Eintritt der Tilgung(ris.bka.gv.at).gov
- Strafregisterbescheinigung, online application and current fees(oesterreich.gv.at).gov