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Österreichisches Mietrecht: Das MRG Erklärt

Von Recording Law Redaktionsteam10 Min. Lesezeit
Österreichisches Mietrecht: Das MRG Erklärt

Häufig gestellte Fragen

Ist das österreichische Mietrecht dasselbe wie das deutsche Mietrecht?

Nein. Österreich hat sein eigenes Mietgesetz, das Mietrechtsgesetz, neben dem ABGB, und keines von beiden ist mit dem deutschen BGB identisch. Ein für das deutsche Mietrecht verfasstes Suchergebnis nennt für ein österreichisches Mietverhältnis oft die falschen Kündigungsfristen, das falsche Mietzinsbeschränkungssystem und die falschen Kündigungsgründe.

Woher weiß ich, ob meine gemietete Wohnung in Österreich eine Mietzinsobergrenze hat?

Das hängt davon ab, in welche der drei MRG-Stufen die Wohnung fällt. Nur die Vollanwendung bringt eine Mietzinsobergrenze mit sich. Eine Wohnung in der Teilanwendung hat keine Mietzinsobergrenze, obwohl sie weiterhin Kündigungsschutz genießt, und eine Wohnung in der Vollausnahme hat weder das eine noch das andere. Das Bewilligungsdatum und die Wohnungsanzahl des Gebäudes sind meist der schnellste Weg, das herauszufinden.

Was sind Betriebskosten, und stehen sie getrennt vom Mietzins?

Betriebskosten sind die laufenden Kosten des Gebäudebetriebs, die zusätzlich zum Hauptmietzins nach einer abschließenden Liste in § 21 MRG verrechnet werden. Sie sind eine eigenständige rechtliche Kategorie, getrennt von den Regeln zur Mietzinsobergrenze, und die Liste dessen, was verrechnet werden darf, ist unabhängig von der MRG-Stufe des Mietverhältnisses gleich.

Kann ein Vermieter in Österreich meinen Mietvertrag einfach durch Kündigung beenden?

Nur bei einem Mietverhältnis der Vollausnahme, wo das MRG überhaupt nicht gilt. Bei einem Mietverhältnis der Vollanwendung oder Teilanwendung braucht der Vermieter einen der gesetzlichen Gründe nach § 30 MRG und muss ein Gerichtsverfahren durchlaufen, niemals ein einfaches Schreiben.

Wie lange darf ein befristeter Mietvertrag in Österreich jetzt sein?

Seit 1. Jänner 2026 beträgt die durchsetzbare Mindestlaufzeit für einen schriftlichen befristeten Wohnungsmietvertrag fünf Jahre, oder drei Jahre, wenn der Vermieter nicht als Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt. Eine kürzere Laufzeit, oder eine nicht wirksam schriftlich vereinbarte Befristung, wird stattdessen als unbefristeter Mietvertrag behandelt.

Was passiert, wenn ich mit der Miete in Österreich in Rückstand gerate?

Mietzinsrückstand ist der am häufigsten genutzte Kündigungsgrund, doch eine Mieterin, die kein grobes Verschulden trifft, kann die Kündigung im Allgemeinen abwenden, indem sie den gesamten geschuldeten Betrag vor Schluss der Verhandlung erster Instanz bezahlt. Die Einzelheiten dieses Heilungsrechts, und des Delogierungsverfahrens, das folgt, wenn es nicht genutzt wird, sind auf den unten verlinkten Seiten dargestellt.

Geht eine Delogierung schnell, sobald ein Vermieter vor Gericht gewinnt?

Nicht unbedingt. Ein Gericht kann eine zusätzliche Räumungsfrist über den gewöhnlichen Zeitraum hinaus gewähren, und erst nach deren Ablauf, wenn die betroffene Person immer noch nicht ausgezogen ist, folgt die Vollstreckung nach der Exekutionsordnung. Es gibt keine fixe gesetzliche Wochenzahl für den gesamten Vorgang.

Quellen und Referenzen

  1. § 1 MRG, Anwendungsbereich (Vollanwendung, Teilanwendung, Vollausnahme)(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 16 MRG, Zulässige Höhe des Hauptmietzinses (Richtwert- und Kategoriesystem)(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 21 MRG, Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 22 MRG, Verwaltungshonorar je Kalenderjahr und Quadratmeter Nutzfläche(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 29 MRG, Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages (Fassung ab 1. Jänner 2026)(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 30 MRG, Kündigungsgründe des Vermieters(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 33 MRG, Gerichtliche Aufkündigung durch den Vermieter(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 34 MRG, Räumungsfrist(ris.bka.gv.at).gov
  9. Richtwertgesetz (RichtWG) § 5, Wertsicherung und Anpassung der Richtwerte(ris.bka.gv.at).gov
  10. Statistik Austria, Richtwerte und Kategoriebeträge, valorisiert ab 1. April 2026(statistik.at).gov
  11. ABGB §§ 1090 ff., allgemeines Bestandvertragsrecht (gilt bei Vollausnahme)(ris.bka.gv.at).gov
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