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Betriebskosten in Österreich: Was Vermieter Mietern rechtlich verrechnen dürfen

Von Recording Law Redaktionsteam8 Min. Lesezeit
Betriebskosten in Österreich: Was Vermieter Mietern rechtlich verrechnen dürfen

Häufig gestellte Fragen

Was sind Betriebskosten in Österreich?

Betriebskosten sind die laufenden Kosten eines vermieteten Gebäudes, die ein Vermieter zusätzlich zur Hauptmiete verrechnen darf. Nach § 21 Abs 1 MRG ist die Liste der zulässigen Kosten abschließend, sodass ein Vermieter nur Positionen verrechnen darf, die auf dieser Liste stehen, und sonst nichts.

Gehört die Grundsteuer zu den Betriebskosten?

Die Grundsteuer ist auf Mieter überwälzbar, gehört aber nicht zu den aufgezählten Positionen des § 21 Abs 1. Sie fällt unter § 21 Abs 2 als laufende öffentliche Abgabe, eine verwandte, aber gesonderte Kategorie innerhalb desselben Paragrafen.

Darf ein Vermieter Reparaturen am Gebäude als Betriebskosten verrechnen?

Nein. Instandhaltungs-, Reparatur- und Verbesserungskosten sind keine Betriebskosten nach § 21 MRG. Der Vermieter trägt diese nach § 3 MRG. Eine Reparatur- oder Sanierungsposition auf einer Betriebskostenabrechnung ist einer der häufigsten unrechtmäßigen Verrechnungen, denen Mieter begegnen.

Wie hoch ist das Verwaltungshonorar in Österreich?

Ab 1. April 2026 beträgt das Verwaltungshonorar nach § 22 MRG 4,51 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, gegenüber zuvor 4,47 Euro. Es wird einmal pro Kalenderjahr verrechnet, aber in zwölf gleiche Monatsbeträge aufgeteilt.

Zählen Aufzugs- und Heizkosten zu den Betriebskosten nach § 21 MRG?

Nicht nach § 21. Aufzugs- und andere Gemeinschaftseinrichtungskosten unterliegen § 24 MRG als eigene Kategorie, verrechnet nur an Mieter, die die Einrichtung nutzen, und anteilige Heiz- und Warmwasserkosten unterliegen dem Heizkostenabrechnungsgesetz. Beides sind reale Positionen, die Mieter sehen können, sie folgen aber anderen Regeln als die allgemeine Betriebskostenliste.

Darf ein Vermieter eine Glasbruch- oder Sturmschadenversicherung verrechnen?

Nur, wenn die Mehrheit der Hauptmieter im Haus dieser Versicherung zugestimmt hat. Ohne diese Mehrheitszustimmung erlaubt § 21 Abs 1 Z 6 MRG nicht, die Kosten als Betriebskosten weiterzuverrechnen.

Wann muss ein Vermieter die jährliche Betriebskostenabrechnung vorlegen?

Der Vermieter muss die Jahresabrechnung für das vorangegangene Kalenderjahr bis 30. Juni des Folgejahres legen und den Mietern die zugrundeliegenden Belege zur Einsicht zur Verfügung stellen. Kosten, die mehr als ein Jahr zuvor fällig geworden sind, können nicht mehr geltend gemacht werden.

Gelten die Betriebskostenregeln des § 21 für jede Mietwohnung in Österreich?

Sie gelten für Mietverhältnisse in Vollanwendung des MRG. Eine Wohnung, die zur Gänze vom MRG ausgenommen ist, etwa ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine kurzfristige Freizeitwohnung, unterliegt stattdessen dem ABGB, wo Vermieter und Mieter die Betriebskostenbedingungen frei vereinbaren können.

Quellen und Referenzen

  1. § 1 MRG, Anwendungsbereich (Vollanwendung, Teilanwendung, Vollausnahme)(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 21 Abs 1 Z 1 bis Z 3 MRG, Wasser, Eichung und Wartung von Messvorrichtungen, Rauchfangkehrung, Kanalräumung, Unratabfuhr, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 21 Abs 1 Z 4 und Z 5 MRG, Feuerversicherung, Haftpflicht- und Leitungswasserversicherung(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 21 Abs 1 Z 6 MRG, Glasbruch- und Sturmschadenversicherung nur mit Zustimmung der Mehrheit der Hauptmieter(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 21 Abs 1 Z 7 und Z 8 MRG, Verweis auf § 22 (Verwaltung) und § 23 (Hausbetreuung)(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 21 Abs 2 MRG, anrechenbare laufende öffentliche Abgaben(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 21 Abs 3 und Abs 4 MRG, Jahrespauschalverrechnung und Frist für die Abrechnung(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 22 MRG, Verwaltungshonorar je Kalenderjahr und Quadratmeter Nutzfläche(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 15a Abs 3 Z 1 MRG, valorisierter Ausstattungskategorie A Betrag als Bemessungsgrundlage für das Verwaltungshonorar(ris.bka.gv.at).gov
  10. Statistik Austria, Richtwerte und Kategoriebeträge, valorisiert ab 1 April 2026(statistik.at).gov
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