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Einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses in Österreich

Von Recording Law Redaktionsteam9 Min. Lesezeit
Einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses in Österreich

Quellen und Referenzen

  1. § 11 Abs 1 AlVG, vierwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld nach einer selbstverschuldeten Beendigung des Dienstverhältnisses(ris.bka.gv.at).gov
  2. Arbeiterkammer, Einvernehmliche Auflösung: keine Kündigungsfrist erforderlich, Arbeitslosengeld bleibt in der Regel erhalten(arbeiterkammer.at).gov
  3. § 20 Abs 2 AngG, gesetzliche Kündigungsfristenstaffel des Arbeitgebers, der eine einvernehmliche Auflösung nicht folgen muss(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 20 Abs 4 AngG, einmonatige Kündigungsfrist der Arbeitnehmerin bei einseitiger Kündigung(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 23 Abs 7 AngG, kein Anspruch auf Abfertigung ALT, wenn die Angestellte selbst kündigt, vorbehaltlich § 23a(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 6 Abs 1 BMSVG, Arbeitgeberbeitrag von 1,53 vH des Monatsentgelts zuzüglich Sonderzahlungen in die BV-Kasse(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 14 Abs 2 BMSVG, Beitragszeiten werden über alle Arbeitgeber hinweg zusammengerechnet und verfallen nie(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 46 Abs 1 BMSVG, Abfertigung NEU gilt für Dienstverhältnisse mit vertraglich vereinbartem Beginn nach dem 31. Dezember 2002(ris.bka.gv.at).gov
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