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Abfertigung in Österreich: Abfertigung NEU im Vergleich zu Abfertigung ALT

Von Recording Law Redaktionsteam9 Min. Lesezeit
Abfertigung in Österreich: Abfertigung NEU im Vergleich zu Abfertigung ALT

Quellen und Referenzen

  1. § 6 Abs 1 BMSVG, Arbeitgeberbeitrag von 1,53 vH des monatlichen Entgelts zuzüglich Sonderzahlungen in die BV-Kasse(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 6 Abs 5 BMSVG, die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage deckelt die BV-Kasse-Beitragsgrundlage nicht(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 46 Abs 1 BMSVG, gilt für Dienstverhältnisse mit vertraglich vereinbartem Beginn nach dem 31. Dezember 2002(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 14 Abs 1 BMSVG, der Abfertigungsanspruch gegenüber der BV-Kasse entsteht bei Beendigung des Dienstverhältnisses(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 14 Abs 2 Z 4 BMSVG, die Auszahlung setzt drei Einzahlungsjahre (36 Beitragsmonate) seit der ersten Einzahlung voraus(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 14 Abs 2 BMSVG, Beitragszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet (Rucksackprinzip)(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 14 Abs 2 Z 1 BMSVG, die Auszahlung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis durch Selbstkündigung beendet(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 23 Abs 1 AngG, die Abfertigung-ALT-Skala von zwei bis zwölf Monaten des letzten Monatsentgelts(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 23 Abs 7 AngG, kein Anspruch auf Abfertigung ALT bei Selbstkündigung der Angestellten, vorbehaltlich § 23a(ris.bka.gv.at).gov
  10. § 20 AngG, gesetzliche Kündigungsfristen für Angestellte, herangezogen beim Vergleich der Beendigungswege(ris.bka.gv.at).gov
  11. § 11 Abs 1 AlVG, vierwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld nach einer selbstverschuldeten Beendigung des Dienstverhältnisses(ris.bka.gv.at).gov
  12. Arbeiterkammer, Einvernehmliche Auflösung: keine Kündigungsfrist erforderlich, Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt erhalten(arbeiterkammer.at).gov
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