EnglishDeutsch
Austria flag

Austria

Abfertigung in Österreich: Abfertigung NEU im Vergleich zu Abfertigung ALT

Von Recording Law Redaktionsteam9 Min. Lesezeit
Abfertigung in Österreich: Abfertigung NEU im Vergleich zu Abfertigung ALT

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Abfertigung NEU?

Die Abfertigung NEU ist Österreichs Abfertigungssystem für Dienstverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2002 begonnen haben. Der Arbeitgeber zahlt jeden Monat 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts zuzüglich Sonderzahlungen in eine BV-Kasse ein, und dieses Geld gehört dem Arbeitnehmer von Anfang an.

Wie viel zahlt ein Arbeitgeber bei der Abfertigung NEU in die BV-Kasse ein?

1,53 Prozent des monatlichen Entgelts des Arbeitnehmers, einschließlich Sonderzahlungen wie der 13. und 14. Zahlung, nach § 6 BMSVG. Der erste Monat des Dienstverhältnisses ist beitragsfrei, und für diese Grundlage gibt es keine Gehaltsobergrenze.

Verliere ich mein Abfertigung-NEU-Guthaben, wenn ich noch keine 3 Jahre gearbeitet habe?

Nein. Die Regel von 3 Jahren beziehungsweise 36 Beitragsmonaten nach § 14 BMSVG bestimmt nur, wann das Guthaben ausgezahlt werden kann. Die Beiträge selbst verfallen vor diesem Zeitpunkt nie und werden zum nächsten Dienstverhältnis weitergeführt, wenn die Schwelle noch nicht erreicht wurde.

Wird die Abfertigung bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen?

Ja, bei der Abfertigung NEU. Beitragsmonate von verschiedenen Arbeitgebern werden auf die 36-monatige Auszahlungsschwelle zusammengerechnet, eine Portabilitätsregel, die manchmal Rucksackprinzip genannt wird, sodass ein Arbeitgeberwechsel den Zähler nicht zurücksetzt.

Wie sieht die Abfertigung-ALT-Skala aus?

Die Abfertigung ALT zahlt nach § 23 AngG 2 Monate des letzten Monatsentgelts nach 3 Jahren durchgehender Dienstzeit, steigend auf 3 Monate nach 5 Jahren, 4 Monate nach 10 Jahren, 6 Monate nach 15 Jahren, 9 Monate nach 20 Jahren und 12 Monate nach 25 Jahren. Nur durchgehende Dienstzeit, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, kann unter diese Skala fallen.

Verliere ich meine Abfertigung, wenn ich selbst kündige?

Bei der Abfertigung ALT ja, eine Selbstkündigung lässt die gesamte Auszahlung nach § 23 Abs 7 AngG verfallen, mit engen Ausnahmen wie der Pensionsberechtigung. Bei der Abfertigung NEU gehen die bereits eingezahlten Beiträge nicht verloren, sie bleiben in der BV-Kasse, und die Auszahlung wird lediglich auf eine spätere, anspruchsberechtigte Beendigung verschoben.

Kann mir ein Rechner meine endgültige Abfertigung-NEU-Auszahlung nennen?

Ein Rechner kann die in die BV-Kasse eingezahlten Beiträge zuverlässig schätzen, da der Satz von 1,53 Prozent und die Beitragsgrundlage gesetzlich festgelegt sind. Die endgültige Auszahlung kann er nicht vorhersagen, da die BV-Kasse diese Beiträge veranlagt und das Veranlagungsergebnis über die Zeit nicht im Voraus feststeht.

Wirkt sich eine Selbstkündigung auch auf das Arbeitslosengeld aus, nicht nur auf die Abfertigung?

Ja. Eine freiwillige Selbstkündigung löst nach § 11 AlVG eine vierwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld aus, unabhängig von jeder Abfertigungsfolge. Eine einvernehmliche Auflösung, ein gemeinsam vereinbartes Enddatum, wird anders behandelt und löst diese Sperre in der Regel nicht aus.

Quellen und Referenzen

  1. § 6 Abs 1 BMSVG, Arbeitgeberbeitrag von 1,53 vH des monatlichen Entgelts zuzüglich Sonderzahlungen in die BV-Kasse(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 6 Abs 5 BMSVG, die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage deckelt die BV-Kasse-Beitragsgrundlage nicht(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 46 Abs 1 BMSVG, gilt für Dienstverhältnisse mit vertraglich vereinbartem Beginn nach dem 31. Dezember 2002(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 14 Abs 1 BMSVG, der Abfertigungsanspruch gegenüber der BV-Kasse entsteht bei Beendigung des Dienstverhältnisses(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 14 Abs 2 Z 4 BMSVG, die Auszahlung setzt drei Einzahlungsjahre (36 Beitragsmonate) seit der ersten Einzahlung voraus(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 14 Abs 2 BMSVG, Beitragszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet (Rucksackprinzip)(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 14 Abs 2 Z 1 BMSVG, die Auszahlung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis durch Selbstkündigung beendet(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 23 Abs 1 AngG, die Abfertigung-ALT-Skala von zwei bis zwölf Monaten des letzten Monatsentgelts(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 23 Abs 7 AngG, kein Anspruch auf Abfertigung ALT bei Selbstkündigung der Angestellten, vorbehaltlich § 23a(ris.bka.gv.at).gov
  10. § 20 AngG, gesetzliche Kündigungsfristen für Angestellte, herangezogen beim Vergleich der Beendigungswege(ris.bka.gv.at).gov
  11. § 11 Abs 1 AlVG, vierwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld nach einer selbstverschuldeten Beendigung des Dienstverhältnisses(ris.bka.gv.at).gov
  12. Arbeiterkammer, Einvernehmliche Auflösung: keine Kündigungsfrist erforderlich, Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt erhalten(arbeiterkammer.at).gov
Teilen: