Abfertigung-NEU-Rechner Österreich (2026)
Schätzen Sie die in die BV-Kasse eingezahlten Beiträge der Abfertigung NEU. Der Arbeitgeber zahlt nach § 6 BMSVG laufend 1,53 Prozent des Bruttoentgelts, und der Rechner rechnet dies über Ihre Dienstzeit hoch.
Die Abfertigung NEU gilt für Arbeitsverhältnisse mit vertraglichem Beginn ab dem 1. Jänner 2003. Der Rechner schätzt die eingezahlten Beiträge, nicht die spätere Auszahlung: die BV-Kasse veranlagt das Guthaben, und der Veranlagungsertrag ist nicht vorhersehbar.
Eingezahlte Beiträge (Schätzung)
€ 3.167
1,53 % (§ 6 BMSVG) · rund € 643 pro Jahr
| Ununterbrochene Dienstzeit | Abfertigung |
|---|---|
| Ab 3 Jahren | 2 Monatsentgelte |
| Ab 5 Jahren | 3 Monatsentgelte |
| Ab 10 Jahren | 4 Monatsentgelte |
| Ab 15 Jahren | 6 Monatsentgelte |
| Ab 20 Jahren | 9 Monatsentgelte |
| Ab 25 Jahren | 12 Monatsentgelte |
Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übermittelt.
So funktioniert die Abfertigung NEU
Seit dem 1. Jänner 2003 gilt für neue Arbeitsverhältnisse die Abfertigung NEU nach dem BMSVG. Der Arbeitgeber überweist ab dem zweiten Monat laufend 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts samt Sonderzahlungen an eine betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse). Der erste Monat ist beitragsfrei, und es gibt keine Höchstbeitragsgrundlage: der Beitrag wird vom vollen Gehalt berechnet.
Das Guthaben gehört von Anfang an der oder dem Beschäftigten. Ein Auszahlungsanspruch bei Ende des Arbeitsverhältnisses entsteht aber erst nach drei Einzahlungsjahren, also 36 Beitragsmonaten (§ 14 BMSVG). Vorher verfällt nichts: das Guthaben wandert nach dem Rucksackprinzip zum nächsten Arbeitgeber mit, und die 36 Monate zählen über alle Dienstverhältnisse zusammen. Den vollen Rahmen erklärt unser Leitfaden zur Abfertigung.
Beiträge, nicht Auszahlung
Der Rechner zeigt die eingezahlten Beiträge, nicht die spätere Auszahlung. Die BV-Kasse veranlagt das Guthaben, und die tatsächliche Abfertigung ist die Summe der Beiträge zuzüglich oder abzüglich des Veranlagungsergebnisses. Dieses Ergebnis ist nicht vorhersehbar, weshalb der Rechner bewusst nur die Beitragsseite berechnet.
Für Arbeitsverhältnisse, die schon vor 2003 begonnen haben, gilt weiterhin die Abfertigung ALT nach § 23 AngG mit einer nach Dienstjahren gestaffelten Anzahl von Monatsentgelten. Die Vergleichstabelle im Rechner zeigt diese Staffel. Der Rechner beurteilt keinen Einzelfall und ersetzt keine arbeitsrechtliche Prüfung.
Frequently Asked Questions
Wie viel zahlt der Arbeitgeber in die Abfertigung NEU ein?
Nach § 6 BMSVG zahlt der Arbeitgeber laufend 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts samt Sonderzahlungen in die BV-Kasse. Der erste Monat ist beitragsfrei, und es gibt keine Höchstbeitragsgrundlage, der Beitrag wird also vom vollen Gehalt berechnet.
Ab wann kann ich die Abfertigung NEU beziehen?
Ein Auszahlungsanspruch bei Ende des Arbeitsverhältnisses besteht erst nach drei Einzahlungsjahren, also 36 Beitragsmonaten (§ 14 BMSVG). Vorher bleibt das Guthaben erhalten und wandert zum nächsten Arbeitgeber mit; die Monate zählen über alle Dienstverhältnisse zusammen.
Was ist der Unterschied zwischen Abfertigung ALT und NEU?
Die Abfertigung ALT (§ 23 AngG) gilt für Dienstverhältnisse mit Beginn vor 2003 und zahlt bei Beendigung eine nach Dienstjahren gestaffelte Anzahl von Monatsentgelten. Die Abfertigung NEU gilt für Dienstbeginn ab 1. Jänner 2003 und funktioniert über laufende Beiträge in eine BV-Kasse.
Zeigt der Rechner meine tatsächliche Auszahlung?
Nein. Der Rechner schätzt die eingezahlten Beiträge. Die tatsächliche Auszahlung ist die Summe der Beiträge zuzüglich oder abzüglich des Veranlagungsergebnisses der BV-Kasse, das nicht vorhersehbar ist.
Verliere ich die Abfertigung NEU, wenn ich selbst kündige?
Nein. Anders als bei der Abfertigung ALT, die bei einer Selbstkündigung verfällt, bleibt das Guthaben der Abfertigung NEU stets erhalten. Es gehört der oder dem Beschäftigten und wandert zum nächsten Arbeitgeber mit.
Speichert dieses Tool meine Angaben?
Nein. Die gesamte Berechnung läuft in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert, übermittelt oder zur Kontaktaufnahme verwendet.
Dieser Rechner schätzt die Beiträge der Abfertigung NEU nach § 6 BMSVG. Er stellt allgemeine Informationen dar, keine Rechtsberatung, und RecordingLaw.com ist mit keiner österreichischen Behörde verbunden. Ziehen Sie für Ihren konkreten Fall eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bei.
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