Kündigungsfrist-Rechner Österreich (2026)

Ermitteln Sie die gesetzliche Kündigungsfrist für ein unbefristetes Dienstverhältnis nach § 20 Angestelltengesetz (AngG). Geben Sie die Dienstjahre ein und sehen Sie die Frist samt dem frühesten zulässigen Enddatum.

Wer kündigt?
Endtermin
Die Dienstgeberkündigung wirkt nach § 20 Abs 2 AngG zum Ende eines Kalendervierteljahres. Nur wenn das Monatsende (15. oder Letzter) vereinbart wurde, gilt dieses (Abs 3).

Berechnet werden die gesetzlichen Mindestfristen nach § 20 AngG. Seit 1. Oktober 2021 gilt diese Staffel auch für Arbeiterinnen und Arbeiter. Ein Vertrag kann längere Fristen vorsehen, nie kürzere.

Gesetzliche Kündigungsfrist

2 Monate

Nach dem vollendeten 2. Dienstjahr · § 20 Abs 2 AngG

Die Frist muss abgelaufen sein und das Dienstverhältnis endet zum nächsten Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.).
DienstzeitKündigungsfrist
Bis zum vollendeten 2. Dienstjahr6 Wochen
Nach dem vollendeten 2. Dienstjahr2 Monate
Nach dem vollendeten 5. Dienstjahr3 Monate
Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr4 Monate
Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr5 Monate

Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übermittelt.

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