EnglishDeutsch
Austria flag

Austria

Selbst Kündigen In Österreich: Kündigungsfrist, Abfertigung Und Die AMS-Sperre

Von Recording Law Redaktionsteam10 Min. Lesezeit
Selbst Kündigen In Österreich: Kündigungsfrist, Abfertigung Und Die AMS-Sperre

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Kündigungsfrist muss ich einhalten, wenn ich in Österreich kündige?

Nach § 20 Abs 4 AngG kündigt eine Arbeitnehmerin mit einem Monat Frist zum letzten Tag eines Kalendermonats. Der Vertrag kann diese Frist auf bis zu sechs Monate verlängern, doch die Kündigungsfrist der Arbeitnehmerin darf nie länger sein als die des Arbeitgebers.

Verliere ich meine Abfertigung, wenn ich kündige?

Das hängt vom jeweiligen System ab. Bei der Abfertigung ALT verfällt der Anspruch bei Kündigung vollständig nach § 23 Abs 7 AngG, abgesehen von engen Ausnahmen nach § 23a. Bei der Abfertigung NEU gehen die bereits in die BV-Kasse eingezahlten Beiträge nie verloren. Sie bleiben auf dem Konto und werden zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen.

Was ist der Unterschied zwischen Abfertigung ALT und Abfertigung NEU, wenn ich kündige?

ALT gilt nur für ununterbrochene Dienstzeit, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, und eine Kündigung löscht diesen gesamten Einmalzahlungsanspruch aus. NEU gilt für Dienstverhältnisse ab 2003, und eine Kündigung verschiebt dort nur den Auszahlungszeitpunkt. Die Beiträge selbst verfallen nicht.

Bekomme ich sofort Arbeitslosengeld, wenn ich kündige?

In der Regel nicht sofort. § 11 Abs 1 AlVG verhängt einen vierwöchigen Ausschluss vom Arbeitslosengeld, wenn eine Arbeitnehmerin das Dienstverhältnis freiwillig beendet, gerechnet ab dem Tag, an dem der Job endet. Das AMS kann diesen Ausschluss in engen Grenzen nach Anhörung des Regionalbeirats nachsehen.

Ist es besser zu kündigen oder eine einvernehmliche Auflösung zu vereinbaren?

Eine einvernehmliche Auflösung, eine gemeinsam vereinbarte Beendigung, fällt nicht unter die Selbstkündigungsklausel in § 11 AlVG, sodass sie nicht dieselbe vierwöchige Sperre auslöst. Sie verlangt auch von keiner Seite eine fixe Kündigungsfrist oder einen bestimmten Kündigungstermin. Viele Arbeitnehmerinnen, die gehen möchten, bitten ihren Arbeitgeber deshalb um diesen Weg statt einseitig zu kündigen.

Kann mein Arbeitgeber meine Kündigung ablehnen?

Nein. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung nach § 20 Abs 4 AngG, sobald sie beim Arbeitgeber eingeht, und sie braucht dessen Zustimmung nicht, um wirksam zu werden. Verhandelbar ist nur das genaue Enddatum, wenn beide Seiten eine andere Regelung bevorzugen, etwa eine einvernehmliche Auflösung.

Wirkt sich eine Kündigung auf das Arbeitslosengeld aus, wenn ich schon einen neuen Job in Aussicht habe?

Die vierwöchige Sperre nach § 11 AlVG gilt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerin erwartet, Leistungen zu benötigen, da sie an die Art der Beendigung anknüpft. In der Praxis spielt sie nur eine Rolle, wenn es eine Lücke vor dem nächsten Job gibt und die Arbeitnehmerin in dieser Zeit Arbeitslosengeld beziehen muss.

Was passiert mit nicht genutzten Beiträgen zur Abfertigung NEU, wenn ich nie drei Jahre bei einem Arbeitgeber erreiche?

Nichts geht verloren. § 14 Abs 2 BMSVG rechnet die Beitragsmonate über alle Arbeitgeber zusammen, denen eine Arbeitnehmerin je gedient hat, sodass eine Kündigung vor Erreichen von drei Einzahlungsjahren oder 36 Beitragsmonaten den Saldo einfach weiterträgt, statt ihn zurückzusetzen oder verfallen zu lassen.

Quellen und Referenzen

  1. § 20 Abs 4 AngG, einmonatige Kündigungsfrist der Arbeitnehmerin zum letzten Tag eines Kalendermonats(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 20 Abs 4 AngG, die Kündigungsfrist der Arbeitnehmerin kann durch Vereinbarung bis zu sechs Monaten verlängert werden, darf jedoch nie länger sein als die Kündigungsfrist des Arbeitgebers(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 20 Abs 2 AngG, Kündigungsfrist des Arbeitgebers von sechs Wochen, steigend auf zwei, drei, vier und fünf Monate nach zwei, fünf, fünfzehn und fünfundzwanzig vollendeten Dienstjahren(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 1159 Abs 2 und Abs 4 ABGB, Kündigungsfristen der Arbeiter seit 1. Oktober 2021 an die Staffel des § 20 AngG angeglichen(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 23 Abs 1 AngG, Abfertigung-ALT-Staffel von zwei, drei, vier, sechs, neun und zwölf Monatsentgelten nach drei, fünf, zehn, fünfzehn, zwanzig und fünfundzwanzig Jahren ununterbrochener Dienstzeit(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 23 Abs 7 AngG, kein Anspruch auf Abfertigung ALT, wenn die Arbeitnehmerin kündigt, vorbehaltlich der Ausnahmen nach § 23a(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 6 Abs 1 BMSVG, der Arbeitgeber zahlt einen laufenden Abfertigung-NEU-Beitrag von 1,53 Prozent des Monatsentgelts zuzüglich Sonderzahlungen in die BV-Kasse ein(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 14 Abs 1 BMSVG, der Anspruch gegenüber der BV-Kasse auf Abfertigung NEU besteht ab Beginn des Dienstverhältnisses(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 14 Abs 2 Z 1 und Z 4 BMSVG, eine Kündigung verschiebt nur das Auszahlungsrecht, ohne die Beiträge verfallen zu lassen, die über alle Arbeitgeber hinweg zusammengerechnet werden, bis drei Einzahlungsjahre oder 36 Beitragsmonate erreicht sind(ris.bka.gv.at).gov
  10. § 11 Abs 1 AlVG, vierwöchiger Ausschluss vom Arbeitslosengeld bei einem Dienstverhältnis, das durch eigenes Verschulden oder freiwillige Kündigung der Arbeitnehmerin endet(ris.bka.gv.at).gov
  11. § 11 Abs 2 AlVG, die Sperre kann in berücksichtigungswürdigen Fällen nach Anhörung des Regionalbeirats ganz oder teilweise nachgesehen werden(ris.bka.gv.at).gov
  12. Arbeiterkammer, Einvernehmliche Auflösung: keine fixe Kündigungsfrist oder ein bestimmter Kündigungstermin erforderlich, Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Erfüllung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen(arbeiterkammer.at).gov
Teilen: