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Österreichisches Arbeitsrecht: Kündigungsfrist, Abfertigung und Beendigung des Dienstverhältnisses

Von Recording Law Redaktionsteam6 Min. Lesezeit
Österreichisches Arbeitsrecht: Kündigungsfrist, Abfertigung und Beendigung des Dienstverhältnisses

Quellen und Referenzen

  1. § 20 Abs 2 AngG, Kündigungsfrist des Arbeitgebers von sechs Wochen, steigend auf zwei, drei, vier und fünf Monate nach zwei, fünf, fünfzehn und fünfundzwanzig vollendeten Dienstjahren(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 20 Abs 4 AngG, Kündigungsfrist des Arbeitnehmers von einem Monat zum letzten Tag eines Kalendermonats(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 1159 Abs 2 ABGB, Kündigungsfristen der Arbeiter seit 1. Oktober 2021 an die Skala des § 20 AngG angeglichen(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 6 Abs 1 BMSVG, Arbeitgeberbeitrag von 1,53 vH des monatlichen Entgelts zuzüglich Sonderzahlungen in die BV-Kasse(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 46 Abs 1 BMSVG, Abfertigung NEU gilt für Dienstverhältnisse mit vertraglich vereinbartem Beginn nach dem 31. Dezember 2002(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 14 Abs 2 BMSVG, Beitragszeiten werden arbeitgeberübergreifend zusammengerechnet, und die Auszahlung setzt drei Einzahlungsjahre voraus(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 23 Abs 1 AngG, die Abfertigung-ALT-Skala von zwei bis zwölf Monaten des letzten Monatsentgelts(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 23 Abs 7 AngG, kein Anspruch auf Abfertigung ALT bei Selbstkündigung der Angestellten, vorbehaltlich § 23a(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 11 Abs 1 AlVG, vierwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld nach einer selbstverschuldeten Beendigung des Dienstverhältnisses(ris.bka.gv.at).gov
  10. Arbeiterkammer, Einvernehmliche Auflösung: keine Kündigungsfrist erforderlich, Arbeitslosengeld bleibt in der Regel erhalten(arbeiterkammer.at).gov
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