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Familienrecht in Österreich: Überblick über Scheidung, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Von Recording Law Redaktionsteam7 Min. Lesezeit
Familienrecht in Österreich: Überblick über Scheidung, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Häufig gestellte Fragen

Was ist Familienrecht in Österreich?

Familienrecht ist der deutsche Begriff für das Recht der Familie. In Österreich verteilt es sich vor allem auf das ABGB, das den Kindesunterhalt und den Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe regelt, und das Ehegesetz (EheG), das die Scheidung selbst und den Unterhalt nach der Scheidung regelt.

Ist das österreichische Familienrecht dasselbe wie das deutsche?

Nein. Beide Länder verwenden zivilrechtliche Kodifikationen mit ähnlichen Namen, doch die tatsächlichen Regeln unterscheiden sich in wichtigen Punkten. Das klarste Beispiel ist die Scheidung: Deutschland hat das Verschulden 1977 als Grundlage für den nachehelichen Unterhalt abgeschafft, während Österreich den nachehelichen Unterhalt weiterhin unmittelbar daran knüpft, welchen Ehepartner das Verschulden am Ende der Ehe trifft.

Wie wird der Kindesunterhalt in Österreich berechnet?

Die Gerichte wenden nach § 231 ABGB einen Prozentsatz des monatlichen Nettoeinkommens des zahlungspflichtigen Elternteils an, gestaffelt nach dem Alter des Kindes. Der Prozentsatz selbst stammt aus jahrzehntelanger Rechtsprechung und nicht aus dem Gesetzeswortlaut, wird für weitere Sorgepflichten gekürzt und durch eine Obergrenze namens Luxusgrenze gedeckelt. Die Seite zum Kindesunterhalt arbeitet die vollständige Skala und ein Rechenbeispiel durch.

Muss ich ein Verschulden nachweisen, um mich in Österreich scheiden zu lassen?

Nein. Eine einvernehmliche Scheidung nach mindestens sechs Monaten Trennung oder eine Scheidung wegen Zerrüttung nach drei Jahren Trennung erfordert keinen Verschuldensnachweis. Die Verschuldensscheidung ist ein eigener, schnellerer Weg ohne Wartezeit, verlangt aber den Nachweis eines schweren ehelichen Fehlverhaltens des anderen Ehepartners.

Spielt das Verschulden noch eine Rolle, wenn ich mich in Österreich ohne Verschuldensfeststellung scheiden lasse?

Oft ja, beim Unterhalt. Selbst wenn die Scheidung selbst einvernehmlich oder wegen Zerrüttung ohne Verschuldensfeststellung ausgesprochen wird, kann das Verschulden weiterhin gesondert ausgetragen werden, weil es den nachehelichen Unterhalt nach den §§ 66 bis 68 EheG unmittelbar bestimmt.

Gibt es einen Rechner für den österreichischen Kindesunterhalt?

Ja. Der Alimente-Rechner wendet die Prozentskala, die Abzugsregeln und die Luxusgrenze von der Kindesunterhaltsseite auf ein konkretes Nettoeinkommen und Alter des Kindes an. Er kann Grundsätze, die eine individuelle gerichtliche Entscheidung erfordern, wie ein anrechenbares fiktives Einkommen oder Ansprüche für außergewöhnlichen Bedarf, nicht berücksichtigen.

Wird Österreich das Verschulden aus dem Scheidungsrecht entfernen, so wie Deutschland?

Noch nicht. Eine Arbeitsgruppe prüft eine vom Verschulden unabhängige Reform des nachehelichen Unterhalts, und Österreichs Justizministerium erklärte im Februar 2026, dass kein Gesetzesentwurf vorliege und kein Zeitplan festgelegt worden sei. Die derzeitigen verschuldensbasierten Regeln bleiben in Kraft.

Quellen und Referenzen

  1. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), konsolidierter Gesetzestext auf RIS(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 231 ABGB, Kindesunterhalt (Pflicht der Eltern, zu den Bedürfnissen des Kindes beizutragen)(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 94 ABGB, gegenseitige Beitragspflicht und Unterhaltsanspruch der Ehegatten(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 49 EheG, Scheidung aus Verschulden (schwere Eheverfehlung)(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 55 EheG, Scheidung wegen Zerrüttung nach Trennung(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 55a EheG, einvernehmliche Scheidung und schriftliche Unterhaltsvereinbarung(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 66 EheG, Unterhaltspflicht des allein oder überwiegend schuldigen Ehegatten(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 67 EheG, Beschränkung der Unterhaltspflicht aus Billigkeitsgründen(ris.bka.gv.at).gov
  9. § 68 EheG, Unterhaltsbeitrag bei beiderseitigem Verschulden(ris.bka.gv.at).gov
  10. oesterreich.gv.at, Unterhalt: Prozentsatzmethode und durch die Rechtsprechung festgelegte Abzugsprozentsätze(oesterreich.gv.at).gov
  11. oesterreich.gv.at, Überblick zum Unterhalt: wer wem wie viel Unterhalt schuldet(oesterreich.gv.at).gov
  12. Parlamentskorrespondenz PK0088 (5 Feb 2026), Justizministerin zur geplanten Reform des Scheidungsunterhalts(parlament.gv.at).gov
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