Verleumdungsrecht Österreich: Zivil-, Strafrecht & Verteidigung

In Österreich ist die Verleumdung sowohl eine Straftat als auch ein zivilrechtliches Unrecht. Das Strafgesetzbuch (StGB) stellt üble Nachrede, Beleidigung und Verleumdung nach den §§ 111, 115 und 297 unter Strafe, während § 1330 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und das Mediengesetz der geschädigten Person erlauben, Schadenersatz, eine Richtigstellung und eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Ist Verleumdung in Österreich eine zivil- oder strafrechtliche Angelegenheit, oder beides?
Beides. Österreich behandelt Angriffe auf die persönliche Ehre gleichzeitig als Straftaten und als zivilrechtliches Unrecht. Das Strafgesetzbuch fasst die Ehrenbeleidigungsdelikte hauptsächlich in den §§ 111 bis 117 StGB zusammen, wobei § 111 (üble Nachrede), § 115 (Beleidigung) und § 297 (Verleumdung) die zentralen Bestimmungen bilden. Daneben erlaubt § 1330 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) einer Person, auf Schadenersatz und Widerruf zu klagen, und das Mediengesetz gewährt einen zusätzlichen Entschädigungsanspruch gegen den Medieninhaber, der ehrenrührige Inhalte veröffentlicht. Aufgrund dieser Mehrschichtigkeit kann eine einzige falsche Äusserung die sprechende Person einer Privatanklage, einer Zivilklage nach § 1330 ABGB und einem Entschädigungsanspruch nach dem Mediengesetz gegen den Verleger aussetzen.
Was gilt nach dem StGB als strafbare Verleumdung?
Das österreichische Recht unterscheidet Tatsachenbehauptungen von blossen Beleidigungen. § 111 StGB (üble Nachrede) gilt, wenn jemand einer anderen Person in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise eine verächtliche Eigenschaft oder Gesinnung oder ein unehrenhaftes oder gegen die guten Sitten verstossendes Verhalten vorwirft, das geeignet ist, sie in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Die Grundstrafe beträgt Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Wird die üble Nachrede durch ein Druckwerk, durch Rundfunk oder auf eine andere Weise begangen, wodurch sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, erhöht sich die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. § 115 StGB (Beleidigung) erfasst die Beschimpfung, Verspottung, Misshandlung oder Bedrohung einer Person vor mindestens drei anderen Personen und wird mit bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen geahndet.

Zu beachten: Ein Tagessatz wird anhand des Einkommens der beschuldigten Person berechnet, das heisst, die im Urteil genannte Anzahl der Tagessätze wird mit einem vom Gericht festgelegten Tagessatzbetrag multipliziert, wodurch der tatsächliche Geldbetrag erheblich sein kann.
Was gilt für die wissentlich falsche Verleumdung nach § 297?
§ 297 StGB (Verleumdung) ist das schwerste Ehrenbeleidigungsdelikt und wird, anders als die §§ 111 und 115, von Amts wegen und nicht durch die geschädigte Person verfolgt. Er erfasst die wissentlich falsche Beschuldigung einer anderen Person, eine gerichtlich strafbare Handlung begangen oder eine Amtspflicht verletzt zu haben, wodurch diese Person der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt wird. Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bezieht sich die falsche Beschuldigung auf eine Straftat mit strengerer Strafdrohung, erhöht sich die Strafe auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Da § 297 voraussetzt, dass die beschuldigende Person weiss, dass die Beschuldigung falsch ist, fällt eine ehrliche, aber irrtümliche Anzeige in der Regel nicht darunter.
Welche Rechtfertigungsgründe und Privilegien gelten?
Wahrheit und guter Glaube stehen im Mittelpunkt. Bei § 111 schliesst der Nachweis, dass die behauptete Tatsache wahr ist (Wahrheitsbeweis), die Strafbarkeit in der Regel aus, und die sprechende Person kann sich bei einer nicht öffentlichen Äusserung auch dadurch entlasten, dass sie ausreichende Gründe hatte, die Beschuldigung für wahr zu halten. Die österreichischen Gerichte unterscheiden, im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Lingens gegen Österreich, beweisbare Tatsachen von Werturteilen und erlauben eine weiterreichende Kritik an Politikern und Personen des öffentlichen Lebens als an Privatpersonen. Nach dem Mediengesetz entgeht ein Medieninhaber der Entschädigungspflicht in der Regel, wenn die Berichterstattung eine Angelegenheit von überwiegendem öffentlichem Interesse betraf und der Journalist bei Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht ausreichende Gründe hatte, die Äusserung für wahr zu halten. Auch die wahrheitsgetreue Berichterstattung über amtliche Verfahren und Äusserungen ist geschützt.
| Delikt | Kernverhalten | Höchststrafe |
|---|---|---|
| § 111 (üble Nachrede) | Beschuldigung einer unehrenhaften Eigenschaft oder Handlung | 6 Monate oder 360 Tagessätze; 1 Jahr oder 720 Tagessätze bei öffentlicher/medialer Verbreitung |
| § 115 (Beleidigung) | Beleidigung vor mindestens drei Personen | 3 Monate oder 180 Tagessätze |
| § 297 (Verleumdung) | Wissentlich falsche Beschuldigung einer Straftat | 1 Jahr; bis zu 5 Jahre bei schwerwiegenden Delikten |
Welche Rechtsbehelfe und Schadenersatzansprüche stehen zur Verfügung?
Zivilrechtliche Rechtsbehelfe verlaufen auf zwei Schienen. Nach § 1330 Abs. 1 ABGB kann eine Person, die durch eine Ehrverletzung einen tatsächlichen Vermögensschaden oder entgangenen Gewinn erleidet, Schadenersatz verlangen, und nach § 1330 Abs. 2 ABGB kann eine Person, deren Kredit, Erwerb oder Fortkommen durch die Verbreitung unwahrer Tatsachen gefährdet wird, Schadenersatz und einen öffentlichen Widerruf verlangen. Daneben gewährt § 6 des Mediengesetzes einer Person, die in einem Medium Gegenstand einer üblen Nachrede, Beleidigung, Verspottung oder Verleumdung ist, einen Entschädigungsanspruch gegen den Medieninhaber, sobald die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, wobei sich die Höhe nach Art und Reichweite des Mediums sowie der Schwere der Auswirkungen richtet. Die Gerichte behandeln 40.000 Euro in der Regel als Obergrenze für gewöhnliche Entschädigungen nach dem Mediengesetz, während der Schadenersatz nach dem ABGB dem tatsächlichen Schaden entspricht und nicht gedeckelt ist.

Wie lange ist die Verjährungsfrist?
Für zivilrechtliche Ansprüche nach § 1330 ABGB gilt die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist, die ab Kenntnis des Schadens und der Identität der verantwortlichen Person zu laufen beginnt. Ein Entschädigungsanspruch nach dem Mediengesetz muss innerhalb eines deutlich kürzeren Zeitraums geltend gemacht werden, in der Regel innerhalb von sechs Monaten ab der Veröffentlichung. Auf strafrechtlicher Seite muss eine Privatanklage wegen der Ehrenbeleidigungsdelikte innerhalb der gesetzlichen Fristen für das jeweilige Delikt eingebracht werden, und die geschädigte Person sollte rasch handeln, da für Privatanklagedelikte kurze Fristen zur Anklageerhebung gelten. Da die Fristen im Straf-, Zivil- und Medienrecht unterschiedlich sind, sollte der Zeitpunkt jedes einzelnen Rechtswegs gesondert geprüft werden.
Wie wird Online-Verleumdung behandelt?
Die Regeln des StGB, des ABGB und des Mediengesetzes gelten allesamt auch für Äusserungen im Internet, einschliesslich sozialer Medien, Bewertungen und Kommentarspalten. Ein ehrenrühriger Beitrag, der einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, kann den qualifizierten Tatbestand des § 111 StGB erfüllen. Österreich hat den Schutz vor Online-Missbrauch zudem durch die Reformen "Hass im Netz" gestärkt, die die zivilrechtlichen Unterlassungsverfahren verbesserten und es Betroffenen erleichterten, Löschungen zu erwirken und anonyme Verfasser zu identifizieren. Zivilrechtlich kann eine geschädigte Person Löschung und eine einstweilige Verfügung erwirken, und eine Haftung von Plattformen und Hostprovidern kann entstehen, sobald ein Anbieter von eindeutig rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangt.
Zu beachten: Das Teilen oder Weiterleiten eines fremden ehrenrührigen Beitrags kann selbst eine Verbreitung der Äusserung darstellen, wodurch eine eigenständige, vom ursprünglichen Verfasser unabhängige Haftung entstehen kann.
Wie bringt man eine Verleumdungsklage in Österreich ein?
Es gibt mehrere, häufig kombinierte Wege. Bei den §§ 111 und 115 bringt die geschädigte Person eine Privatanklage unmittelbar beim Strafgericht ein, da diese Delikte nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Bei § 297 wird die Sache der Polizei oder der Staatsanwaltschaft angezeigt, die das Delikt als Offizialdelikt verfolgt. Zivilrechtlich klagt die klagende Partei vor den ordentlichen Zivilgerichten nach § 1330 ABGB auf Schadenersatz, Widerruf und eine einstweilige Verfügung, und ein gesonderter Entschädigungsanspruch nach § 6 des Mediengesetzes kann gegen den Medieninhaber geltend gemacht werden. Viele Kläger verfolgen einen Anspruch nach dem Mediengesetz und eine Privatanklage gleichzeitig. Dies sind allgemeine Informationen zum österreichischen Recht und keine Rechtsberatung für einen konkreten Einzelfall.

Frequently Asked Questions
Ist Verleumdung in Österreich eine Straftat?
Ja. Die §§ 111 (üble Nachrede), 115 (Beleidigung) und 297 (Verleumdung) des Strafgesetzbuchs stellen üble Nachrede, Beleidigung und wissentlich falsche Verleumdung unter Strafe. Die §§ 111 und 115 werden in der Regel von der geschädigten Person im Wege einer Privatanklage verfolgt, während § 297 von Amts wegen verfolgt wird.
Was ist der Unterschied zwischen den §§ 111, 115 und 297 StGB?
§ 111 (üble Nachrede) erfasst die Beschuldigung einer unehrenhaften Handlung oder Eigenschaft gegenüber einem Dritten. § 115 (Beleidigung) betrifft Beschimpfungen, Verspottungen oder Drohungen vor mindestens drei Personen. § 297 (Verleumdung) ist die wissentlich falsche Beschuldigung einer Straftat und stellt das schwerste Delikt dar.
Welche Strafen drohen bei Verleumdung in Österreich?
§ 111 sieht bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vor, die sich auf bis zu ein Jahr oder bis zu 720 Tagessätze erhöht, wenn die Äusserung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird. § 115 sieht bis zu drei Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätze vor. § 297 sieht bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe vor, bei schwerwiegenden Delikten bis zu fünf Jahre.
Wie viel Schadenersatz kann man bei Verleumdung in Österreich erhalten?
Nach § 1330 ABGB können Sie Schadenersatz und einen Widerruf ohne feste Obergrenze verlangen. Nach § 6 des Mediengesetzes können Sie eine Entschädigung vom Medieninhaber verlangen, wobei die Gerichte 40.000 Euro in der Regel als Obergrenze für gewöhnliche Fälle behandeln, festgelegt nach der Reichweite des Mediums und der Schwere des Schadens.
Ist Wahrheit ein Rechtfertigungsgrund bei Verleumdung in Österreich?
Im Allgemeinen ja. Der Nachweis, dass die behauptete Tatsache wahr ist (Wahrheitsbeweis), schliesst in der Regel eine Strafbarkeit nach § 111 aus, und ein gutgläubiger Glaube auf angemessenen Gründen kann bei nicht öffentlichen Äusserungen entlastend wirken. Die Gerichte unterscheiden zudem beweisbare Tatsachen von Werturteilen und erlauben eine weiterreichende Kritik an Personen des öffentlichen Lebens.
Wie lange ist die Frist für eine Verleumdungsklage in Österreich?
Zivilrechtliche Ansprüche nach § 1330 ABGB unterliegen der allgemeinen dreijährigen Verjährungsfrist ab Kenntnis des Schadens und der verantwortlichen Person. Ein Entschädigungsanspruch nach dem Mediengesetz muss innerhalb von rund sechs Monaten ab der Veröffentlichung geltend gemacht werden, und für Privatanklagen gelten kurze Fristen zur Anklageerhebung.
Wie wird Online-Verleumdung in Österreich behandelt?
Dieselben Regeln aus Strafgesetzbuch, ABGB und Mediengesetz gelten auch online, und ein Beitrag, der eine breite Öffentlichkeit erreicht, kann den qualifizierten Tatbestand des § 111 auslösen. Die Reformen Hass im Netz in Österreich haben zivilrechtliche Unterlassungsverfahren, Löschungen und die Möglichkeit, anonyme Verfasser zu identifizieren, gestärkt.
Behandelt das österreichische Recht Personen des öffentlichen Lebens anders?
Ja. Im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Lingens gegen Österreich räumen die Gerichte der Kritik an Politikern und Personen des öffentlichen Lebens einen weiteren Spielraum ein und schützen Werturteile, während Ansprüche wegen falscher Tatsachenbehauptungen weiterhin möglich bleiben.
Sources and References
- § 111 StGB (üble Nachrede), österreichisches Rechtsinformationssystem RIS(ris.bka.gv.at).gov
- § 115 StGB (Beleidigung), RIS(ris.bka.gv.at).gov
- § 297 StGB (Verleumdung), RIS(ris.bka.gv.at).gov
- § 1330 ABGB (zivilrechtliche Haftung für Ehr- und Kreditschädigung), RIS(ris.bka.gv.at).gov
- Mediengesetz (österreichisches Mediengesetz), einschliesslich Entschädigung nach § 6, RIS(ris.bka.gv.at).gov
- Österreichisches Bundesministerium für Justiz, Hass im Netz / Gewalt im Netz und strafrechtlicher Schutz(bmj.gv.at).gov
- Lingens gegen Österreich (EGMR, 1986) zu Werturteilen und Kritik an Personen des öffentlichen Lebens(hudoc.echr.coe.int).gov