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Videoüberwachung und CCTV-Recht in Österreich: Kameras zu Hause und Nachbarn

Von Recording Law Redaktionsteam10 Min. Lesezeit
Videoüberwachung und CCTV-Recht in Österreich: Kameras zu Hause und Nachbarn

Quellen und Referenzen

  1. § 12 DSG, zulässige Grundlagen für private Videoüberwachung einschließlich überwiegendem berechtigten Interesse und der Grenze auf das eigene Grundstück(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 12 Abs 4 DSG, verbotene Zwecke: Filmen der intimsten Lebenssphäre einer Person, Überwachung von Mitarbeitern, automatisierter Abgleich oder Profiling(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 13 DSG, Datensicherheit, Löschungspflicht und der 72-Stunden-Richtwert für die Speicherung von Videoaufnahmen(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 13 Abs 5 DSG, die Beschilderungs- und Kennzeichnungspflicht für Betreiber einer Videoüberwachungsanlage(ris.bka.gv.at).gov
  5. Bundesverwaltungsgericht W211 2210458-1, 25. November 2019, wonach §§ 12 und 13 DSG keine Öffnungsklausel in der DSGVO haben und daher unangewendet bleiben müssen(ris.bka.gv.at).gov
  6. Bundesverwaltungsgericht W211 2210458-1, 25. November 2019, mit Anwendung der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs 1 DSGVO auf eine Kamera, die auf ein Nachbargrundstück und eine öffentliche Straße reicht(ris.bka.gv.at).gov
  7. § 16 ABGB, die Persönlichkeitsrechte-Generalklausel als Grundlage einer Zivilklage gegen eine übergriffige Nachbarkamera(ris.bka.gv.at).gov
  8. Konsolidiertes Datenschutzgesetz (DSG), geltende Fassung, dritter Abschnitt zur Bildverarbeitung(ris.bka.gv.at).gov
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