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Österreichs Strafenleiter für Verkehrsdelikte: Organmandat, Anonymverfügung, Strafverfügung und Straferkenntnis

Von Recording Law Redaktionsteam8 Min. Lesezeit
Österreichs Strafenleiter für Verkehrsdelikte: Organmandat, Anonymverfügung, Strafverfügung und Straferkenntnis

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Organmandat in Österreich?

Ein Organmandat, formell eine Organstrafverfügung nach § 50 VStG, ist die Strafe vor Ort, die eine ermächtigte Polizistin oder ein ermächtigter Polizist direkt am Straßenrand für ein geringfügiges Verkehrsdelikt ausstellen kann. Es ist mit 90 Euro gedeckelt, und für die geringfügigsten Verstöße kann die Polizistin oder der Polizist statt einer Geldstrafe auch nur eine Ermahnung aussprechen.

Wie hoch kann eine Strafe vor Ort in Österreich sein?

Die gesetzliche Obergrenze für ein Organmandat liegt bei 90 Euro nach § 50 Abs 1 VStG. Die Polizistin oder der Polizist legt den genauen Betrag innerhalb dieser Grenze anhand der konkreten Umstände fest, sodass die meisten Organmandate für übliche Delikte deutlich unter der Höchstgrenze liegen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Anonymverfügung und einer Strafverfügung?

Eine Anonymverfügung nach § 49a VStG wird an die Zulassungsbesitzerin oder den Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs adressiert, ohne eine bestimmte lenkende Person zu nennen, und wird typischerweise bei von einer Kamera erfassten Delikten verwendet, bei denen keine Polizistin oder kein Polizist die lenkende Person festgestellt hat. Eine Strafverfügung nach § 47 VStG nennt eine festgestellte Täterin oder einen festgestellten Täter und ist, anders als die Anonymverfügung, mit einem formellen Einspruchsrecht verbunden.

Wie lange habe ich Zeit, um in Österreich gegen eine Strafverfügung Einspruch zu erheben?

Zwei Wochen ab dem Tag der Zustellung der Strafverfügung. § 49 VStG legt diese Einspruchsfrist fest, und wird der Einspruch fristgerecht eingebracht und nicht zurückgezogen, tritt die Strafverfügung zur Gänze außer Kraft, und der Fall geht in das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren über.

Kann ein Einspruch gegen eine Verkehrsstrafe in Österreich die Strafe erhöhen?

Nein. § 49 Abs 2 VStG untersagt ausdrücklich eine höhere Strafe im Straferkenntnis, das auf einen Einspruch folgt, als der Betrag, den die ursprüngliche Strafverfügung bereits festgesetzt hat. Das ist der Grundsatz des Verbots der reformatio in peius, und er nimmt Lenkerinnen und Lenkern den Hauptgrund, mit einem Einspruch zu zögern.

Was passiert, wenn ich eine Anonymverfügung nicht bezahle?

Nach § 49a Abs 6 VStG wird eine unbezahlte Anonymverfügung gegenstandslos, wenn die Zahlung nicht innerhalb von vier Wochen erfolgt. Die Behörde kann dann ein ordentliches Verfahren eröffnen, in dem die tatsächlich lenkende Person festgestellt und der Fall inhaltlich bestritten werden kann.

Kann gegen ein Straferkenntnis Beschwerde erhoben werden?

Ja. Ein Straferkenntnis ist das Ergebnis des ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens und kann durch eine Beschwerde beim zuständigen Landesverwaltungsgericht angefochten werden, innerhalb der auf der Entscheidung selbst genannten Frist.

Gibt es einen formellen Einspruch gegen ein Organmandat?

Nein. Gegen ein Organmandat gibt es kein Einspruchsverfahren. Wer nicht vor Ort zahlen möchte, lehnt dies einfach ab, die Polizistin oder der Polizist erstattet eine Anzeige, und der Fall geht dann stattdessen in eine Anonymverfügung, eine Strafverfügung oder das ordentliche Verfahren über.

Quellen und Referenzen

  1. § 50 VStG, Organstrafverfügung (Organmandat): Obergrenze von 90 Euro, Organ kann bei geringfügigen Fällen stattdessen eine Ermahnung aussprechen(ris.bka.gv.at).gov
  2. § 49a VStG, Anonymverfügung: Obergrenze von 365 Euro, keine Verfolgungshandlung, wird bei Nichtzahlung innerhalb von vier Wochen gegenstandslos(ris.bka.gv.at).gov
  3. § 47 VStG, Strafverfügung: Obergrenze von 600 Euro, oder 500 Euro nach einer Tarifverordnung(ris.bka.gv.at).gov
  4. § 49 VStG, Einspruch: zweiwöchige Frist gegen eine Strafverfügung, kein reformatio in peius(ris.bka.gv.at).gov
  5. § 19 VStG, Strafbemessung: die Grundlage für die Festsetzung der konkreten Strafe innerhalb der geltenden Obergrenze(ris.bka.gv.at).gov
  6. § 99 StVO 1960, Strafstufen für Alkohol am Steuer, Beispiel für einen gesetzlichen Höchstbetrag, den ein Straferkenntnis erreichen kann(ris.bka.gv.at).gov
  7. Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), konsolidierte Fassung(ris.bka.gv.at).gov
  8. § 30a FSG, Vormerksystem: eine Vormerkung wird unabhängig von einer nach der obigen Leiter verhängten Verwaltungsstrafe eingetragen(ris.bka.gv.at).gov
  9. Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), konsolidierte Fassung(ris.bka.gv.at).gov
  10. § 14 Abs 8 FSG, die allgemeine Grenze von 0,5 Promille für Lenker, im Beispiel angeführt(ris.bka.gv.at).gov
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