Österreichisches Verkehrsrecht: StVO, FSG, KFG und das Vormerksystem

Das österreichische Verkehrsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetzbuch zusammengefasst. Es verteilt sich auf vier eigenständige Bundesgesetze, von denen jedes einen anderen Teil dessen regelt, was auf der Straße geschieht, wer ein Fahrzeug lenken darf und was passiert, sobald eine Regel gebrochen wird. Eine Person, die neu in Österreich ist, oder eine englischsprachige Suche, die österreichische und deutsche Verkehrsregeln für austauschbar hält, gerät genau aus diesem Grund schnell in Verwirrung.
Diese Übersichtsseite ist der Einstiegspunkt für den Bereich Verkehrsrecht dieser Website zu Österreich. Sie ordnet die vier Gesetze zueinander ein, fasst die drei Themenbereiche zusammen, die an anderer Stelle in diesem Bereich ausführlich behandelt werden, und verlinkt zu den Seiten mit den konkreten Zahlen, Stufen und Verfahren.
Für das umfassendere Rechtssystem, in das dieser Bereich eingebettet ist, einschließlich der Gerichte, der Gesetzbücher und der Art, wie österreichische Gesetze zitiert werden, siehe die Österreich-Übersichtsseite.
Zuletzt geprüft am 22. Juli 2026. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die vier Gesetze: StVO, FSG, KFG und VStG
Vier Bundesgesetze tragen fast alles, was in diesem Bereich behandelt wird, und jedes beantwortet eine andere Frage zur selben zugrunde liegenden Situation, einem Fahrzeug auf einer österreichischen Straße. Sie getrennt zu halten, ist das mit Abstand nützlichste Denkmodell für dieses gesamte Rechtsgebiet.
Die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) regelt das Verhalten auf der Straße selbst: Vorrang, Geschwindigkeit, wie sich ein Lenker in Bezug auf Alkohol zu verhalten hat, Halten und Parken, Verkehrszeichen und Lichtsignale sowie die grundlegenden Strafen für Verkehrsdelikte in § 99. Kurz gesagt beantwortet die StVO, wie Sie fahren müssen.
Das Führerscheingesetz (FSG) regelt die Person des Lenkers und den Führerschein, nicht den Fahrvorgang selbst: Führerscheinklassen und die Probezeit für neue Lenker, die Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit, den Führerscheinentzug (Entziehung), die Strichliste des Vormerksystems und die lenkerspezifischen Alkoholgrenzen. Die FSG beantwortet, wer fahren darf und wie lange diese Berechtigung besteht.
Das Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) regelt das Fahrzeug: die Typengenehmigung, die Zulassung, die wiederkehrende Begutachtung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, gemeinhin Pickerl genannt, technische Anforderungen sowie Pflichten, die dem Zulassungsbesitzer oder Lenker auferlegt werden. Die KFG beantwortet, ob die Maschine selbst und ihre Papiere dem gesetzlichen Standard entsprechen.
Das Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) liegt als verfahrensrechtliche Ebene unter allen drei anderen Gesetzen. Es legt keine eigenen Verkehrsregeln fest. Es liefert den Mechanismus, durch den ein Delikt nach StVO, FSG oder KFG tatsächlich zu einer Strafe wird, von einer Zahlung vor Ort bis zu einem vollständigen Verwaltungsstrafbescheid. Jede in diesem Bereich beschriebene Strafe wird nach einem der Instrumente der VStG verhängt.
Eine nützliche Zusammenfassung für den Rest dieses Bereichs in einem Satz: Die StVO ist, wie Sie fahren, die FSG ist Ihr Führerschein, die KFG ist Ihr Fahrzeug, und die VStG ist, wie eine Strafe verhängt wird, sobald eines der anderen drei Gesetze gebrochen wurde.
Österreich ist nicht Deutschland, auch wenn die Begriffe vertraut wirken
Eine deutschsprachige Suche zum österreichischen Verkehrsrecht liefert eine große Menge deutscher Inhalte, da die beiden Länder eine Sprache und einen Großteil des zugrunde liegenden Rechtsvokabulars teilen. Diese Inhalte beantworten deutsches Recht, nicht österreichisches Recht, und die beiden Systeme weichen auf eine Weise voneinander ab, die für eine tatsächliche Lenkerin oder einen tatsächlichen Lenker von Bedeutung ist.
Das deutlichste Beispiel sind Führerscheinpunkte. Deutschlands Fahreignungsregister, gemeinhin Flensburger Register genannt, vergibt Punkte für ein breites Spektrum an Delikten, von geringfügig bis schwer, und summiert sie auf eine Entzugsschwelle hin. Österreich betreibt nichts dergleichen. Sein Vormerksystem erfasst nur eine kurze, geschlossene Liste tatsächlich schwerer Delikte und ignoriert für diesen Zweck alles andere, wie im nächsten Abschnitt beschrieben.
Wer sich bei einer österreichischen Frage, zu diesem Thema oder an anderer Stelle in diesem Bereich, auf eine deutsche Quelle verlässt, sollte diese Quelle so behandeln, als beantworte sie das Recht eines anderen Landes, und nicht als ungefähre Version des österreichischen Rechts.
Das Vormerksystem im Überblick
Einer der folgenreicheren Teile der FSG ist das Vormerksystem, und es ist auch der Teil, der von einer an das eben beschriebene deutsche Modell gewöhnten Leserin oder einem gewöhnten Leser am ehesten missverstanden wird. §§ 30a und 30b FSG legen eine geschlossene Liste von dreizehn festgelegten schweren Delikten fest, die Vormerkdelikte, und was als Nächstes geschieht, hängt davon ab, wie viele davon ein Lenker innerhalb eines gleitenden Zeitfensters begeht, nicht von einem angesammelten Punktestand.
Ein erstes Vormerkdelikt führt nur zu einem Eintrag im örtlichen Führerscheinregister. Ein zweites, begangen innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten, wobei sich dieses Zeitfenster auf drei Jahre verlängert, wenn das zweite Delikt selbst noch innerhalb dieses Fensters liegt, löst eine verpflichtende besondere Maßnahme aus, typischerweise eine Nachschulung. Ein drittes führt zur Entziehung der Lenkberechtigung, dem vollständigen Führerscheinentzug, mit der Begründung, dass der Lenker nicht mehr als verkehrszuverlässig gilt.
Ein einzelnes ausreichend schweres Delikt, am häufigsten eine Alkoholfahrt in einer höheren Stufe, kann eine Entziehung auch direkt auslösen, ganz ohne dass es dazu drei Vormerkungen braucht. Die vollständige Systematik, die komplette Liste der Vormerkdelikte und wie die Mindestentziehungsdauer tatsächlich berechnet wird, werden auf der Seite Führerscheinentzug und Vormerksystem behandelt.
Alkohol am Steuer im Überblick
Alkohol am Steuer wird gemeinsam von der StVO, die die meisten Strafstufen festlegt, und der FSG geregelt, die die tatsächlichen Grenzwerte für verschiedene Gruppen von Lenkern und die daraus folgenden Führerscheinkonsequenzen festlegt. Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5 Promille Blutalkohol nach § 14 Abs 8 FSG. Eine strengere Grenze von 0,1 Promille gilt für Lenker, die sich noch in der dreijährigen Probezeit befinden, sowie für Inhaber der Führerscheinklassen C und D, wenn sie in dieser Klasse fahren.
Oberhalb der allgemeinen Grenze steigen sowohl die Strafe als auch die Mindestentziehungsdauer über vier Stufen, von wenigen hundert Euro ohne fixe Entziehung auf der niedrigsten Stufe bis zu mehreren tausend Euro und einer Mindestentziehung von sechs Monaten ab 1,6 Promille oder bei Verweigerung des Tests. Die niedrigeren Stufen fließen zudem in das oben beschriebene Vormerksystem ein, da ein Delikt im Bereich von 0,5 bis 0,8 Promille selbst eines der dreizehn Vormerkdelikte ist.
Die genauen Eurobeträge, die vollständige Stufentabelle und wie sich ein Wiederholungsdelikt innerhalb von fünf Jahren auf die Mindestentziehungsdauer auswirkt, werden auf der Seite Alkohol am Steuer behandelt.
Die Strafenleiter im Überblick
Nicht jedes Verkehrsdelikt in Österreich durchläuft ein Gericht oder auch nur einen schriftlichen Akt. Die VStG baut eine vierstufige Leiter auf, die von einer günstigen Zahlung vor Ort bis zu einem vollständigen Verwaltungsstrafverfahren reicht, und wo ein konkreter Fall auf dieser Leiter landet, hängt hauptsächlich davon ab, wie das Delikt festgestellt wurde und wie schwer es wiegt.
Das günstigste und schnellste Instrument ist das Organmandat, eine Strafe vor Ort, die ein Organ direkt verhängen kann, gedeckelt bei 90 Euro nach § 50 VStG. Von einer Kamera festgestellte Delikte ohne festgestellten Lenker gehen stattdessen typischerweise in eine Anonymverfügung über, die an den Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs gerichtet ist und bei 365 Euro nach § 49a VStG gedeckelt ist. Sobald ein bestimmter Lenker festgestellt ist, kann ein Fall stattdessen in eine Strafverfügung übergehen, gedeckelt bei 600 Euro nach § 47 VStG, die ein echtes zweiwöchiges Einspruchsrecht mit sich bringt.
Das formellste Instrument, das Straferkenntnis, ist das Ergebnis des ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens und kann das volle gesetzliche Höchstmaß für das zugrunde liegende Delikt erreichen. Die vollständige Leiter, wie an jeder Stufe Einspruch erhoben wird, und ein Rechenbeispiel werden auf der Seite Organmandat und Strafen vor Ort behandelt.
Die richtige Seite finden
Jeder der drei oben genannten Bereiche hat eine eigene Seite mit den vollständigen Zahlen und dem Verfahren. Wer wissen möchte, ob er kurz davorsteht, den Führerschein zu verlieren, oder was ein Vormerkdelikt eigentlich ist, sollte mit der Seite Führerscheinentzug und Vormerksystem beginnen.
Wer nach einem bestimmten Blutalkoholwert, einem Strafbetrag oder danach fragt, wie ein Wiederholungsdelikt bei Alkohol am Steuer behandelt wird, sollte mit der Seite Alkohol am Steuer beginnen. Wer gerade ein Strafmandat, ein Schreiben per Post oder einen förmlichen Bescheid erhalten hat und wissen möchte, ob und wie Einspruch erhoben werden kann, sollte mit der Seite Organmandat und Strafen vor Ort beginnen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen StVO, FSG und KFG in Österreich?
Die StVO 1960 regelt das Verhalten auf der Straße, etwa Geschwindigkeit, Vorrang und Verhalten in Bezug auf Alkohol. Die FSG regelt den Lenker und den Führerschein, einschließlich Vormerksystem und Führerscheinentzug. Die KFG 1967 regelt das Fahrzeug selbst, einschließlich Zulassung und Verkehrs- und Betriebssicherheit. Ein viertes Gesetz, die VStG, liefert das Verfahren hinter Strafen, die nach einem der anderen drei Gesetze verhängt werden.
Ist das österreichische Führerscheinentzugssystem dasselbe wie das deutsche Punktesystem?
Nein. Das deutsche Flensburger Register vergibt Punkte über ein breites Spektrum an Delikten und summiert sie auf eine Schwelle hin. Österreichs Vormerksystem erfasst stattdessen nur dreizehn eigens gelistete schwere Delikte nach § 30a Abs 2 FSG, und die Konsequenz hängt davon ab, wie viele dieser konkreten Delikte innerhalb eines gleitenden Zeitfensters auftreten, nicht von einem angesammelten Punktestand.
Wie hoch ist die allgemeine Promillegrenze beim Autofahren in Österreich?
Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5 Promille Blutalkohol beziehungsweise 0,25 mg pro Liter Atemluft nach § 14 Abs 8 FSG. Eine strengere Grenze von 0,1 Promille gilt für Lenker in der dreijährigen Probezeit und für Inhaber der Führerscheinklassen C und D, wenn sie in dieser Fahrzeugklasse fahren. Die vollständige Stufentabelle mit Strafen und Mindestentziehungsdauern finden Sie auf der oben verlinkten Seite Alkohol am Steuer.
Was ist ein Organmandat?
Ein Organmandat, formell eine Organstrafverfügung, ist die Strafe vor Ort, die ein befugtes Organ direkt am Straßenrand verhängen kann, gedeckelt bei 90 Euro nach § 50 VStG. Es steht am unteren Ende einer vierstufigen Strafenleiter, die sich zu einer Anonymverfügung, einer Strafverfügung oder, bei schwerwiegenden Angelegenheiten, zu einem vollständigen Straferkenntnis steigern kann.
Wie viele schwere Delikte braucht es, um in Österreich den Führerschein zu verlieren?
Drei, sofern die Delikte innerhalb der geschlossenen Liste von dreizehn Vormerkdelikten liegen und innerhalb des maßgeblichen Zeitfensters begangen werden. Das erste führt nur zu einem Eintrag, das zweite löst eine verpflichtende Schulungsmaßnahme aus, und das dritte führt zur Entziehung der Lenkberechtigung. Ein einzelnes ausreichend schweres Delikt, etwa Alkohol am Steuer in einer höheren Stufe, kann eine Entziehung auch direkt auslösen, ohne dass es drei Vormerkungen braucht.
Woher stammen österreichische Verkehrsstrafen rechtlich eigentlich?
Aus dem Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), Österreichs allgemeinem Verwaltungsstrafgesetz. Die StVO, FSG und KFG legen fest, was als Delikt gilt, aber die VStG liefert die eigentlichen Instrumente, ein Organmandat, eine Anonymverfügung, eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis, durch die eine Strafe festgesetzt, eingehoben und, wenn der Lenker nicht einverstanden ist, bekämpft wird.
Gelten diese Regeln auch für Besucherinnen und Besucher sowie Grenzpendler, die in Österreich fahren?
Ja. Die StVO, FSG und KFG gelten für jeden, der auf einer öffentlichen Straße in Österreich fährt, unabhängig davon, wo der Lenker wohnt oder wo das Fahrzeug zugelassen ist. Ein zu Besuch weilender oder pendelnder Lenker unterliegt denselben Promillegrenzen, demselben Vormerksystem-Risiko bei einem gelisteten Delikt und derselben VStG-Strafenleiter wie eine österreichische Einwohnerin oder ein österreichischer Einwohner.
Quellen und Referenzen
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO), Gesetzesnummer 10011336, geltende Fassung(ris.bka.gv.at).gov
- Führerscheingesetz (FSG), Gesetzesnummer 10012723, geltende Fassung(ris.bka.gv.at).gov
- Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), Gesetzesnummer 10011384, geltende Fassung(ris.bka.gv.at).gov
- Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), Gesetzesnummer 10005770, geltende Fassung(ris.bka.gv.at).gov
- § 30a FSG, das Vormerksystem: Für jedes der dreizehn gelisteten Vormerkdelikte wird eine Vormerkung eingetragen, unabhängig von einer gesonderten Strafe(ris.bka.gv.at).gov
- § 7 Abs 3 Z 14 FSG, ein drittes Vormerkdelikt innerhalb des Zeitfensters lässt den Lenker als nicht verkehrszuverlässig gelten und erfordert die Entziehung der Lenkberechtigung(ris.bka.gv.at).gov
- § 14 Abs 8 FSG, die allgemeine Grenze von 0,5 Promille Blutalkohol beim Lenken eines Kraftfahrzeugs(ris.bka.gv.at).gov
- § 5 Abs 1 StVO 1960, die Grenze von 0,8 Promille, ab der ein Lenker jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt gilt(ris.bka.gv.at).gov
- § 99 StVO 1960, die Geldstrafenstufen für das Lenken unter Alkoholeinfluss, Fassung ab 01.05.2026(ris.bka.gv.at).gov
- § 50 VStG, Organstrafverfügung (Organmandat): Obergrenze von 90 Euro für eine Strafe vor Ort(ris.bka.gv.at).gov
- § 49a VStG, Anonymverfügung: Obergrenze von 365 Euro, gerichtet an den Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs(ris.bka.gv.at).gov
- § 47 VStG, Strafverfügung: Obergrenze von 600 Euro, oder 500 Euro nach einer festgelegten Tarifverordnung(ris.bka.gv.at).gov