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Strafrecht in Deutschland: Führungszeugnis, Strafanzeige, Notwehr und Erlaubnisse

Unabhängig faktengeprüftVon Recording Law Redaktionsteam9 Min. Lesezeit

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Strafrecht in Deutschland: Führungszeugnis, Strafanzeige, Notwehr und Erlaubnisse

Häufig gestellte Fragen

Unterscheidet sich das Strafrecht zwischen den Bundesländern?

Nein. Das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Waffengesetz, das Bundeszentralregistergesetz und das Konsumcannabisgesetz sind sämtlich Bundesrecht und gelten in allen sechzehn Bundesländern identisch. Was zwischen den Ländern variiert, ist die Vollzugspraxis und, in wenigen Bereichen wie dem Messerführen im Nahverkehr, ob ein Land eine ihm vom Bundesgesetz eingeräumte Befugnis genutzt hat.

Erscheint eine einzelne Verurteilung auf meinem Führungszeugnis?

Nicht zwingend. Nach § 32 Abs. 2 BZRG wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe überhaupt nicht aufgenommen, sofern es die einzige Eintragung im Register ist. Eine zweite Eintragung verändert diese Beurteilung, weshalb es sich lohnt, die Regel zu verstehen, statt vom schlimmsten Fall auszugehen.

Warum nennen manche Quellen 15 Jahre und andere nicht?

Weil es zwei unterschiedliche BZRG-Fristensysteme gibt. § 34 BZRG regelt, wie lange eine Verurteilung im Führungszeugnis sichtbar bleibt, mit Stufen von 3, 5, 10 und 20 Jahren. § 46 BZRG regelt die Tilgung aus dem Bundeszentralregister selbst und kennt dabei eine Stufe von 15 Jahren. Quellen, die für das Zeugnis 15 Jahre nennen, haben den Wert aus der falschen Vorschrift übernommen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag?

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung, dass möglicherweise eine Straftat begangen wurde, und sie kann jederzeit von jeder Person erstattet werden. Ein Strafantrag ist ein förmlicher Antrag, der für ein Antragsdelikt erforderlich ist und von der berechtigten Person innerhalb von drei Monaten nach § 77b StGB gestellt werden muss, gerechnet ab Kenntnis von der Tat und der Person des Täters. Wer die Strafantragsfrist versäumt, dem bleibt der strafrechtliche Weg verschlossen, wie stichhaltig die Sache auch sein mag.

Muss ich in Deutschland zurückweichen, bevor ich mich verteidige?

Das deutsche Recht kennt keine Pflicht zum Zurückweichen, und § 32 StGB verlangt von der verteidigenden Person keine Abwägung des angerichteten Schadens gegen den drohenden Schaden, wie es ein angloamerikanischer Verhältnismäßigkeitstest tun würde. Die Verteidigung muss erforderlich sein, und sie wird durch die Gebotenheit begrenzt, mit der die deutschen Gerichte Fälle wie ein grobes Missverhältnis der Interessen oder einen von der verteidigenden Person provozierten Angriff ausschließen. Die Beurteilung richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls.

Kann eine gewöhnliche Person in Deutschland einen Waffenschein erhalten?

Selten. Der Besitz und das Führen einer Schusswaffe sind getrennte Erlaubnisse, und der Waffenschein setzt ein Bedürfnis nach § 8 WaffG voraus, das das Gesetz eng definiert. Der kleine Waffenschein ist ein anderes, deutlich leichter zugängliches Dokument, deckt aber nur Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Kennzeichen ab, nicht scharfe Schusswaffen.

Sind Messer in Zügen und Bussen in Deutschland verboten?

Nicht einheitlich. Das Paket von 2024 hat drei getrennte Regeln geschaffen: ein Verbot bei Veranstaltungen nach § 42 Abs. 4a WaffG, ein unmittelbares bundesrechtliches Verbot im Fernverkehr mit Bahn und Bus nach § 42b WaffG, und eine Ermächtigung der Länder zur Gesetzgebung für den örtlichen und regionalen Nahverkehr nach § 42 Abs. 5 Nr. 3 WaffG. Der Nahverkehr ist deshalb bundesrechtlich nicht erfasst, sodass die Antwort vom jeweiligen Land abhängt.

Ist Cannabis in Deutschland jetzt legal?

Das Konsumcannabisgesetz lässt sich treffender als Verbot mit klar definierten Ausnahmen beschreiben denn als Legalisierung. Der Besitz ist auf 25 g im öffentlichen Raum und 50 g in der Privatwohnung begrenzt, der private Eigenanbau ist auf drei Pflanzen gedeckelt, und der Konsum wird gesondert durch § 5 KCanG geregelt, der einschränkt, wo er stattfinden darf. Die Fahrfolgen bilden wiederum ein eigenes Regime.

Aktualisierungen

Unabhängig gegen die zitierten Primärquellen geprüft

Quellen und Referenzen

  1. § 32 BZRG, Aufnahme von Verurteilungen in das Führungszeugnis(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 34 BZRG, Länge der Frist(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 46 BZRG, Länge der Tilgungsfrist(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 30 BZRG, Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 32 StGB, Notwehr(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 33 StGB, Überschreitung der Notwehr(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 77b StGB, Antragsfrist(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 158 StPO, Strafanzeige, Strafantrag(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 8 WaffG, Bedürfnis, allgemeine Grundsätze(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 42a WaffG, Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 42b WaffG, Verbot des Führens von Messern in Zügen und Bussen des Fernverkehrs(gesetze-im-internet.de).gov
  12. § 3 KCanG, Erlaubter Besitz von Cannabis(gesetze-im-internet.de).gov
  13. § 5 KCanG, Konsumverbote(gesetze-im-internet.de).gov
  14. Bundesamt für Justiz, Führungszeugnis(bundesjustizamt.de).gov
  15. § 19 WaffG, Bedürfnis von Jägern(gesetze-im-internet.de).gov
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