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Messerrecht in Deutschland: § 42a WaffG, Klingenlänge und das Sicherheitspaket 2024

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Messerrecht in Deutschland: § 42a WaffG, Klingenlänge und das Sicherheitspaket 2024

Häufig gestellte Fragen

Welche Messer dürfen in Deutschland in der Öffentlichkeit geführt werden?

§ 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG verbietet das Führen von Einhandmessern und von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm. Messer außerhalb dieser beiden Varianten werden durch § 42a nicht beschränkt, wobei die gesonderte Veranstaltungsregel des § 42 Abs. 4a WaffG, das Fernverkehrsverbot des § 42b WaffG und eine etwaige Rechtsverordnung des Landes nach § 42 Abs. 5 WaffG dennoch gelten können.

Liegt die deutsche Messergrenze inzwischen bei 6 cm?

Nein. Die Senkung von 12 cm auf 6 cm wurde 2024 vorgeschlagen und breit berichtet, aber nicht Gesetz. Zum 20. Juli 2026 liegt die Grenze in § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG für feststehende Klingen weiterhin bei über 12 cm.

Sind Messer in Bussen und Zügen in Deutschland verboten?

Nur teilweise. § 42b WaffG ist ein unmittelbares bundesrechtliches Verbot im öffentlichen Personenfernverkehr, sodass Fernverkehrsdienste bereits durch das Gesetz selbst erfasst sind. Der örtliche und regionale öffentliche Nahverkehr ist bundesrechtlich nicht erfasst; § 42 Abs. 5 Nr. 3 WaffG ermächtigt lediglich die Länder, dafür eine Rechtsverordnung zu erlassen, sodass die Rechtslage vom jeweiligen Land abhängt.

Was bedeutet Führen im Waffengesetz?

Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG definiert es als die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über den Gegenstand außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder eines Schießstands. Ein Messer innerhalb dieser Orte aufzubewahren ist kein Führen, sodass § 42a dort nicht gilt.

Was ist eine Messerverbotszone?

Es handelt sich um ein Gebiet, das durch eine Landes- oder kommunale Regelung ausgewiesen wird, gestützt auf § 42 Abs. 5 WaffG oder auf das Polizeirecht der Länder, in dem das Führen von Waffen und Messern verboten oder eingeschränkt ist. Es gibt kein einheitliches Bundesregister dieser Zonen, sodass das ausweisende Land oder die Kommune die maßgebliche Quelle für das eigene Gebiet ist.

Sind Butterflymesser und Springmesser in Deutschland legal?

Spring- und Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser sind in Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG als verbotene Waffen aufgeführt, mit einer engen Ausnahme in der Anlage für bestimmte Springmesser, deren Klinge seitlich ausspringt und nicht länger als 8,5 cm ist. Das ist ein Verbot, das an den Gegenstand selbst anknüpft, keine Regel darüber, wo er geführt wird.

Welche Strafe droht für das Führen eines verbotenen Messers?

Ein Verstoß gegen § 42a Abs. 1 ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 21b WaffG, ein Verstoß gegen § 42b Abs. 1 eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 21c. § 53 Abs. 2 WaffG setzt die Höchstgrenze der Geldbuße für diese Fälle auf 10.000 Euro fest, eine Obergrenze und kein fester Betrag.

Rechtfertigt ein berufliches Bedürfnis das Führen eines Messers?

§ 42a Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 42a Abs. 3 WaffG sieht für die Gegenstände nach Absatz 1 Nummern 2 und 3 eine Ausnahme vor, sofern ein berechtigtes Interesse besteht, und nennt Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport und allgemein anerkannte Zwecke als Hauptfälle. Ob ein bestimmter Zweck darunterfällt, entscheidet die zuständige Behörde anhand des Einzelfalls.

Aktualisierungen

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Quellen und Referenzen

  1. § 42a WaffG, Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 42 WaffG, Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, mit Absatz 4a für Messer und Absatz 5 zur Verordnungsermächtigung der Länder(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 42b WaffG, Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 53 WaffG, Bußgeldvorschriften, insbesondere Absatz 1 Nummer 21b und 21c(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 52 WaffG, Strafvorschriften zum Umgang mit verbotenen Waffen(gesetze-im-internet.de).gov
  6. Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 1 mit den verbotenen Waffen(gesetze-im-internet.de).gov
  7. Anlage 1 zum WaffG, Begriffsbestimmungen, Abschnitt 2 Nr. 4 zum Führen und Nr. 13 zur Zugriffsbereitschaft(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 1 WaffG, Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 2 WaffG, Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, mit dem Verbot in Absatz 3(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 5 WaffG, Zuverlässigkeit(gesetze-im-internet.de).gov
  11. Waffengesetz (WaffG), konsolidierte Fassung(gesetze-im-internet.de).gov
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