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Waffenschein und Kleiner Waffenschein: Der Bedürfnis-Test nach § 8 WaffG erklärt

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Waffenschein und Kleiner Waffenschein: Der Bedürfnis-Test nach § 8 WaffG erklärt

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Waffenschein und einer Waffenbesitzkarte?

Eine Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG erlaubt den Erwerb und Besitz bestimmter Schusswaffen. Ein Waffenschein nach § 10 Abs. 4 WaffG erlaubt das Führen einer Waffe, also die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder eines Schießstands. Beide beantworten unterschiedliche Fragen und sind getrennte Erlaubnisse.

Was ist ein kleiner Waffenschein?

Es ist die Führungserlaubnis für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, geschaffen durch § 10 Abs. 4 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1. Dieser Eintrag verzichtet auf die Voraussetzungen der Sachkunde, des Bedürfnisses und der Haftpflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 WaffG, während die Altersgrenze, die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung weiterhin gelten.

Braucht man in Deutschland eine Erlaubnis, um eine Schreckschusswaffe zu besitzen?

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 WaffG befreit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen von der Erlaubnispflicht für Erwerb und Besitz, sofern die Waffe das dort beschriebene Zulassungszeichen trägt oder eine nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2019/69 notifizierte gleichwertige Kennzeichnung. Das Führen einer solchen Waffe ist der Vorgang, den der kleine Waffenschein regelt.

Was bedeutet Bedürfnis in § 8 WaffG?

§ 8 WaffG sieht ein Bedürfnis als gegeben an, wenn gegenüber den Interessen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowohl ein besonders anzuerkennendes persönliches oder wirtschaftliches Interesse als auch die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe für den angegebenen Zweck glaubhaft gemacht werden. Das Gesetz benennt die anerkannten Interessenkategorien, darunter Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Sammler, Sachverständiger, gefährdete Person, Hersteller, Händler und Bewachungsunternehmer.

Kann in Deutschland ein Waffenschein zum Selbstschutz erteilt werden?

Der vom Gesetz vorgesehene Weg ist § 19 WaffG, der ein Bedürfnis anerkennt, wenn die Person darlegt, dass sie durch Angriffe einer Gefährdung für Leib oder Leben ausgesetzt ist, die wesentlich über der Gefährdung der Allgemeinheit liegt, und dass die Waffe zur Minderung dieser Gefährdung geeignet und erforderlich ist. Für das Führen außerhalb der Wohnung oder der Geschäftsräume müssen diese Voraussetzungen auch für diese äußere Situation vorliegen.

Wie lange gilt ein Waffenschein?

§ 10 Abs. 4 WaffG bestimmt, dass eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen für bestimmte Schusswaffen für höchstens drei Jahre erteilt wird und dass die Frist zweimal um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden kann. Die Frist ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis nachgewiesen wird, und der Geltungsbereich ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, sofern nicht ein weitergehendes Bedürfnis nachgewiesen wurde.

Gilt für Sportschützen eine höhere Altersgrenze als 18 Jahre?

Ja. § 14 Abs. 1 WaffG weicht von § 4 Abs. 1 Nr. 1 WaffG ab und setzt für eine Erlaubnis zum sportlichen Schießen ein Alter von 21 Jahren voraus. Unabhängig davon verlangt § 6 Abs. 3 WaffG von Antragstellenden unter 25 Jahren für die erstmalige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe ein ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung auf eigene Kosten.

Erlaubt ein Waffenschein das Führen überall in Deutschland?

Nein. § 10 Abs. 4 WaffG verlangt eine Beschränkung des Geltungsbereichs auf bestimmte Anlässe oder Gebiete, sofern nicht ein weitergehendes Bedürfnis nachgewiesen wurde, und gesonderte Verbote gelten weiterhin. § 42 Abs. 1 WaffG beschränkt das Führen bei den genannten öffentlichen Veranstaltungen, und § 42b WaffG beschränkt das Führen im öffentlichen Personenfernverkehr.

Aktualisierungen

Unabhängig gegen die zitierten Primärquellen geprüft

Quellen und Referenzen

  1. § 2 WaffG, Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 4 WaffG, Voraussetzungen für eine Erlaubnis(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 5 WaffG, Zuverlässigkeit(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 6 WaffG, Persönliche Eignung(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 7 WaffG, Sachkunde(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 8 WaffG, Bedürfnis, allgemeine Grundsätze(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 10 WaffG, Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 13 WaffG, Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 14 WaffG, Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 19 WaffG, Bedürfnis gefährdeter Personen(gesetze-im-internet.de).gov
  11. Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 und Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 (Kleiner Waffenschein)(gesetze-im-internet.de).gov
  12. § 42 WaffG, Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen(gesetze-im-internet.de).gov
  13. § 42b WaffG, Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr(gesetze-im-internet.de).gov
  14. Waffengesetz (WaffG), konsolidierte Fassung(gesetze-im-internet.de).gov
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