Verkehrsrecht in Deutschland: Der komplette Überblick

Das deutsche Verkehrsrecht steht überwiegend in zwei Bundesgesetzen: dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), ergänzt durch die darauf gestützten Verordnungen. Ob ein Fahrzeug in München, Hamburg oder einem Dorf in Sachsen angehalten wird, es gelten überall dieselben Regeln, derselbe Bußgeldkatalog und dasselbe bundesweite Punkteregister.
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für dieses System: was nach einer Kontrolle, einem Blitzerfoto oder einem positiven Atemalkoholtest tatsächlich passiert, und welche Seite auf dieser Website die jeweilige Situation im Detail behandelt. Elf Unterseiten stehen hinter diesem Hub, jede mit Tiefe zu einem Thema: der Bußgeldkatalog, Fahrverbote, Blitzer, Punkte, Alkohol und Drogen am Steuer, Unfallflucht, Handynutzung, E-Scooter, die MPU und der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Diese Seite wiederholt diese Tiefe nicht, sondern zeigt die Struktur, die alles miteinander verbindet.
Informationen zuletzt geprüft am 19. Juli 2026. Diese Seite enthält allgemeine rechtliche Informationen und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Ein Bundesgesetz, sechzehn Vollzugsbehörden
Das deutsche Verkehrsrecht variiert nicht von Bundesland zu Bundesland, wie es in den Vereinigten Staaten häufig der Fall ist. Die zentralen Gesetze, das StVG und die StVO, sind Bundesrecht, und der darauf gestützte Bußgeldkatalog, die Bußgeldkatalog-Verordnung, ist eine einzige bundesweit geltende Verordnung nach § 26a StVG.
Jedes der 16 Bundesländer unterhält seine eigene Polizei und seine eigene Bußgeldstelle, die Behörde, die den Bescheid tatsächlich bearbeitet und die Zahlung einzieht. Was ein Bundesland nicht kann, ist das Bußgeld, die Punkte oder das Fahrverbot für einen bestimmten Verstoß zu erhöhen oder zu senken. Diese Einheitlichkeit ist auch der Grund, warum ein einziger Rechner ein deutsches Bußgeld für zu schnelles Fahren überhaupt beziffern kann, während ein vergleichbares amerikanisches Tool fünfzig getrennte Tabellen bräuchte, eine pro Bundesstaat. Die vollständigen Tabellen und einen funktionierenden Rechner finden Sie im Bußgeldkatalog.
Die Dreiteilung, die fast allem zugrunde liegt
Fast jede Frage auf dieser Seite lässt sich auf eine von drei Stufen zurückführen, und zu wissen, welche davon greift, zeigt sofort, wie ernst eine bestimmte Situation ist.
Eine Verwarnung ist ein kleines Verwarnungsgeld, das nach § 2 BKatV und § 56 OWiG auf 55 Euro gedeckelt ist. Sie wird nur wirksam, wenn der Fahrer oder die Fahrerin zustimmt und innerhalb von etwa einer Woche zahlt, und sie hinterlässt keine Spur im bundesweiten Punkteregister.
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Regelverstoß, kein Straftatbestand. Sie zieht einen förmlichen Bußgeldbescheid von 60 Euro oder mehr nach sich, und sobald das Bußgeld diese Grenze erreicht, wird der Verstoß im Fahreignungsregister, dem bundesweiten Punkteregister, eingetragen und kann zusätzlich ein befristetes Fahrverbot nach sich ziehen.
Eine Straftat ist ein Delikt, das vor einem Strafgericht verfolgt wird und nicht verwaltungsmäßig erledigt wird. Trunkenheit im Verkehr oberhalb der strafrechtlichen Schwelle, Drogenfahrten und Unfallflucht fallen alle hierunter, und eine Straftat ist das, was den Führerschein vollständig kosten kann, nicht nur für ein paar Monate.
Ein und derselbe Vorfall, zum Beispiel ein gemessener Alkoholwert, kann je nach Zahl auf der einen oder der anderen Seite der Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat landen. Genau deshalb behandelt die Seite zu den Promillegrenzen 0,5, 1,1 und 0,0 Promille als drei getrennte Regeln und nicht als eine gleitende Skala.
Fahrverbot oder der vollständige Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot nach § 25 StVG ist ein fest bemessenes Fahrverbot von ein bis drei Monaten. Der Führerschein wird für diese Zeit amtlich verwahrt und nach Ablauf automatisch zurückgegeben. Es muss nichts neu beantragt werden.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine ganz andere Sache: eine vollständige Entziehung, die entweder von einem Strafgericht nach § 69 StGB bei Verurteilung wegen bestimmter Delikte angeordnet wird, oder von der Fahrerlaubnisbehörde selbst nach § 3 StVG. Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig, und für eine Neuerteilung muss zunächst eine vom Gericht festgesetzte Wartezeit, die Sperrfrist, verstreichen, bevor erneut die gewöhnlichen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, wozu häufig die weiter unten behandelte MPU gehört. Den vollständigen Vergleich und die tatsächliche Dauer beider Varianten finden Sie bei den Fahrverboten.
Punkte in Flensburg
Unabhängig von einem einzelnen Bußgeld oder Fahrverbot bewertet Deutschland Fahrer und Fahrerinnen bundesweit auf einer 8 Punkte Skala nach § 4 StVG, geführt vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die Skala verläuft in festen Stufen: 1 bis 3 Punkte werden ohne Schreiben vermerkt, 4 bis 5 Punkte bringen eine schriftliche Ermahnung, 6 bis 7 Punkte eine förmliche Verwarnung, und ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, unabhängig davon, ob ein einzelner Verstoß für sich genommen das gerechtfertigt hätte.
Ein Eintrag gelangt erst dann ins Register, wenn das zugrunde liegende Bußgeld 60 Euro oder mehr beträgt. Jeder Eintrag hat dann seine eigene Tilgungsfrist nach § 29 StVG von 2,5, 5 oder 10 Jahren je nach Eintrag, sodass ein Punktestand in der Regel Eintrag für Eintrag abgebaut wird und nicht auf einmal gelöscht wird. Die vollständige Stufenleiter und wie Sie Ihren persönlichen Punktestand direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen, finden Sie bei den Punkten in Flensburg.
Alkohol und Drogen am Steuer: drei verschiedene Grenzen
Das deutsche Recht behandelt Alkohol am Steuer über drei getrennte Regeln statt über eine einzige Zahl. § 24a StVG setzt 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit fest: Bußgeld und Punkte, aber für sich genommen kein Strafregistereintrag. § 24c StVG setzt eine strikte Null Promille Grenze für alle, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind. § 316 StGB ist die Straftat, doch das Gesetz selbst nennt keine Zahl. Es verlangt lediglich, dass der Fahrer oder die Fahrerin nicht mehr sicher fahren konnte. Der vielzitierte Wert von 1,1 Promille als strafrechtliche Schwelle stammt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur absoluten Fahruntüchtigkeit, nicht aus dem Wortlaut des § 316 selbst.
Cannabis hat seine eigene Grenze, 3,5 ng/ml THC im Blut nach § 24a Abs. 1a StVG, mit derselben Null Grenze für Fahranfänger und Fahranfängerinnen sowie unter 21-Jährige nach § 24c StVG. Wie sich jede dieser Schwellen auswirkt und was sie für ein Fahrverbot oder eine Entziehung bedeutet, erfahren Sie bei den Promillegrenzen und bei Cannabis am Steuer.
Die MPU
Die medizinisch-psychologische Untersuchung, die MPU, umgangssprachlich und inoffiziell Idiotentest genannt, ist für sich genommen keine Strafe. Sie ist eine Auflage, die die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung nach bestimmten Punkteständen, bestimmten Alkohol- oder Drogenbefunden oder nach einer Entziehung machen kann. Was eine MPU auslöst und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie bei der MPU.
Unfallflucht
Unfallflucht, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ist eine Straftat nach § 142 StGB: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, keine bloße Ordnungswidrigkeit. Sie steht außerhalb des oben beschriebenen Bußgeld- und Punktesystems, weil sie von Anfang an als Straftat verfolgt wird. Was der Tatbestand tatsächlich voraussetzt und wie eine spätere, begrenzte Selbstanzeige das Risiko verringern kann, erfahren Sie bei Unfallflucht.
Handynutzung und E-Scooter
Die Nutzung eines Handys oder eines anderen elektronischen Geräts am Steuer ist ein eigener Tatbestand nach § 23 Abs. 1a StVO, in der Regel ein Bußgeld plus ein Punkt, sobald das Bußgeld 60 Euro übersteigt, mehr bei einer Gefährdung anderer. Was als verbotene Nutzung gilt und was nicht, erfahren Sie bei Handy am Steuer.
E-Scooter unterliegen einer eigenen Verordnung, der eKFV, mit einem Mindestalter von 14 Jahren und einer eigenen Versicherungspflicht, und für sie gelten dieselben Alkoholregeln wie für einen Pkw. Die Einzelheiten finden Sie bei den E-Scooter-Regeln.
Einspruch gegen ein Bußgeld: zwei Wochen, nicht mehr
§ 67 OWiG gibt einem Fahrer oder einer Fahrerin zwei Wochen ab Zustellung eines Bußgeldbescheids, um bei der erlassenden Behörde einen schriftlichen Einspruch einzulegen. Bei dieser ersten Einlegung müssen keine Gründe genannt werden. Wird die Frist versäumt, werden das Bußgeld, etwaige Punkte und ein etwaiges Fahrverbot in der Regel bestandskräftig. Welche Einwände sich tatsächlich lohnen und was eine Akteneinsicht zeigen kann, erfahren Sie beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Finden Sie Ihre Situation
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| Wegen Handynutzung ein Bußgeld erhalten haben | Handy am Steuer |
| Einen E-Scooter fahren oder kaufen möchten | E-Scooter-Regeln |
| Einen Bescheid erhalten haben, gegen den Sie vorgehen möchten | Einspruch gegen ein Bußgeld |
Für den größeren Zusammenhang von Bund und Ländern, Gerichten und weiteren Rechtsthemen siehe den Deutschland-Rechtshub. Ziehen Sie eher aus beruflichen Gründen nach Deutschland, statt nur hier zu fahren? Der Arbeitsrecht-Hub behandelt Kündigungsfristen, Verträge und Kündigungsschutz auf derselben bundeseinheitlichen Grundlage wie die Verkehrsregeln oben.
Häufig gestellte Fragen
Ist das deutsche Verkehrsrecht in jedem Bundesland gleich?
Ja, was die zentralen Regeln betrifft. Das StVG, die StVO und der Bußgeldkatalog sind Bundesrecht, sodass Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für einen bestimmten Verstoß überall identisch sind. Nur die örtliche Bußgeldstelle, die den Vorgang bearbeitet, unterscheidet sich.
Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Verlust der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot ist ein fest bemessenes Verbot von ein bis drei Monaten, nach dessen Ablauf der Führerschein automatisch zurückgegeben wird. Der vollständige Verlust der Fahrerlaubnis, eine Entziehung der Fahrerlaubnis, ist eine vollständige Entziehung ohne feste Dauer, nach der ein neuer Führerschein erst nach einer Wartezeit beantragt werden kann.
Wie viele Punkte darf ich in Deutschland haben, bevor ich meine Fahrerlaubnis verliere?
Acht, nach § 4 StVG. Warnungen kommen früher: eine schriftliche Ermahnung bei 4 bis 5 Punkten und eine förmliche Verwarnung bei 6 bis 7 Punkten.
Steht 1,1 Promille als Grenzwert für Trunkenheit im Verkehr im Gesetz?
Nicht unmittelbar. § 316 StGB nennt für die Straftat keine Zahl. Der Schwellenwert von 1,1 Promille stammt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Nur die verwaltungsrechtliche 0,5 Promille Grenze und die Null Grenze für Fahranfänger und Fahranfängerinnen sowie unter 21-Jährige stehen als Zahlenwerte im Gesetzestext selbst.
Wie lange habe ich Zeit, um gegen ein deutsches Verkehrsbußgeld Einspruch einzulegen?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids, nach § 67 OWiG.
Bedeutet Unfallflucht immer den Verlust der Fahrerlaubnis?
Nicht automatisch, aber sie wird als Straftat verfolgt, Unfallflucht nach § 142 StGB, nicht als Ordnungswidrigkeit, und eine Verurteilung ist einer der Fälle, die häufig zu einer Entziehung statt nur zu einem befristeten Fahrverbot führen.
Spielt es eine Rolle, in welchem Bundesland ein Verstoß begangen wurde?
Nicht für die Höhe des Bußgelds oder die Punkte. Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit, und das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt ein einziges bundesweites Punkteregister, das alle Bundesländer erfasst.
Quellen und Referenzen
- § 26a StVG, Ermächtigung zum Erlass der Bußgeldkatalog-Verordnung(gesetze-im-internet.de).gov
- § 2 BKatV, Verwarnung(gesetze-im-internet.de).gov
- § 56 OWiG, Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde(gesetze-im-internet.de).gov
- § 25 StVG, Fahrverbot(gesetze-im-internet.de).gov
- § 69 StGB, Entziehung der Fahrerlaubnis(gesetze-im-internet.de).gov
- § 3 StVG, Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde(gesetze-im-internet.de).gov
- § 4 StVG, Fahreignungs-Bewertungssystem(gesetze-im-internet.de).gov
- § 29 StVG, Tilgung von Eintragungen(gesetze-im-internet.de).gov
- § 24a StVG, 0,5 Promille-Grenze und Tetrahydrocannabinol-Grenzwert(gesetze-im-internet.de).gov
- § 24c StVG, Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen(gesetze-im-internet.de).gov
- § 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr(gesetze-im-internet.de).gov
- § 142 StGB, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort(gesetze-im-internet.de).gov
- § 67 OWiG, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid(gesetze-im-internet.de).gov
- § 23 StVO, Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (Abs. 1a: Handy am Steuer)(gesetze-im-internet.de).gov
- § 3 eKFV, Berechtigung zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs(gesetze-im-internet.de).gov
- Kraftfahrt-Bundesamt, Fahreignungsregister (FAER) Übersicht(kba.de).gov