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Promillegrenze in Deutschland: 0,5, 1,1 und 0,0 Promille erklärt

Von Recording Law Redaktionsteam19 Min. Lesezeit
Promillegrenze in Deutschland: 0,5, 1,1 und 0,0 Promille erklärt

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die gesetzliche Promillegrenze für das Autofahren in Deutschland?

Für einen Führerscheininhaber über 21 Jahre außerhalb der Probezeit liegt die ordnungswidrigkeitenrechtliche Grenze bei 0,5 Promille oder 0,25 mg/l Atemalkohol nach § 24a StVG. Je nach den Umständen kann eine Straftat schon deutlich vor oder auch nach diesem Wert vorliegen, sodass 0,5 Promille nicht die einzige relevante Zahl ist.

Steht 1,1 Promille im deutschen Gesetz?

Nein. § 316 StGB, die Strafvorschrift zur Trunkenheit im Verkehr, enthält überhaupt keine Promillezahl. Die 1,1-Promille-Schwelle der absoluten Fahruntüchtigkeit wurde vom Bundesgerichtshof in einer Entscheidung von 1990 festgelegt, nicht vom Gesetzgeber, und wird von den Gerichten angewendet, statt in einem Gesetz zu stehen.

Kann ich unterhalb von 1,1 Promille strafrechtlich belangt werden?

Ja. Nach der Rechtsfigur der relativen Fahruntüchtigkeit kann ein Fahrer unterhalb von 1,1 Promille, etwa ab rund 0,3 Promille aufwärts, dennoch nach § 316 StGB verfolgt werden, wenn weitere Beweise für eine Beeinträchtigung vorliegen, etwa ein Unfall, eine auffällige Fahrweise oder ein gescheiterter Fahrtüchtigkeitstest.

Was passiert beim ersten Verstoß zwischen 0,5 und knapp unter 1,1 Promille ohne Unfall?

Das wird in der Regel als Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG behandelt, nicht als Straftat: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte beim ersten Verstoß, mit deutlich höheren Sätzen bei jedem weiteren Eintrag im Fahreignungsregister.

Gilt in Deutschland wirklich eine Nulltoleranz für Fahranfänger?

Ja. Nach § 24c StVG gilt für alle in den ersten zwei Jahren nach der Führerscheinprüfung, der Probezeit nach § 2a StVG, oder unter 21 Jahren ein Alkohol- und THC-Verbot ganz ohne zahlenmäßigen Spielraum, das als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Kostet mich eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr dauerhaft die Fahrerlaubnis?

Eine Verurteilung nach § 316 oder § 315c StGB führt in der Regel zur Entziehung, also zum vollständigen Erlöschen der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB, gefolgt von einer Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren nach § 69a StGB, bevor überhaupt eine neue beantragt werden kann. Eine dauerhafte Sperre ist möglich, bleibt aber Fällen vorbehalten, in denen das Gericht eine fortbestehende Gefahr sieht, der keine befristete Sperre gerecht würde.

Ab welchem Wert brauche ich automatisch eine MPU?

Wer mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer angetroffen wird, muss bei diesem einen Vorfall eine medizinisch-psychologische Untersuchung nach § 13 FeV absolvieren, unabhängig davon, welche strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Sanktion derselbe Vorfall sonst noch nach sich zieht.

Gilt für Radfahrer eine andere Promillegrenze?

Ja. Die ordnungswidrigkeitenrechtliche 0,5-Promille-Grenze nach § 24a StVG gilt nur für Kraftfahrzeuge und erfasst ein Fahrrad überhaupt nicht. Ein Radfahrer unterliegt stattdessen unmittelbar den strafrechtlichen Schwellenwerten, wobei die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 statt 1,1 Promille liegt, nach demselben rechtlichen Ansatz wie bei Kraftfahrzeugführern.

Quellen und Referenzen

  1. § 24a StVG, 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 24c StVG, Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 2a StVG, Fahrerlaubnis auf Probe(gesetze-im-internet.de).gov
  4. Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Regelsätze für §§ 24a und 24c StVG(gesetze-im-internet.de).gov
  5. Anlage 13 FeV, Punktsystem im Fahreignungsregister(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 40 StGB, Verhängung der Geldstrafe in Tagessätzen(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 69 StGB, Entziehung der Fahrerlaubnis(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 69a StGB, Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 13 FeV, Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik(gesetze-im-internet.de).gov
  12. § 14 FeV, Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel(gesetze-im-internet.de).gov
  13. § 5 KfzPflVV, Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls und Regresshöchstbetrag(gesetze-im-internet.de).gov
  14. § 6 KfzPflVV, Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls(gesetze-im-internet.de).gov
  15. Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, BGBl. 2024 I Nr. 266(recht.bund.de).gov
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