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Punkte in Flensburg: Das deutsche Punktesystem einfach erklärt

Von Recording Law Redaktionsteam13 Min. Lesezeit
Punkte in Flensburg: Das deutsche Punktesystem einfach erklärt

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Punkte darf ich haben, bevor ich meine Fahrerlaubnis in Deutschland verliere?

Das Erreichen von 8 Punkten nach § 4 StVG bedeutet den Entzug der Fahrerlaubnis, da der Inhaber ab dieser Schwelle gesetzlich als ungeeignet gilt. Warnungen kommen früher, bei 4 bis 5 Punkten als Ermahnung und bei 6 bis 7 Punkten als Verwarnung.

Wie frage ich meinen Punktestand in Flensburg ab?

Beantragen Sie eine kostenlose Punkteauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt. Am schnellsten geht es online mit der Online-Ausweisfunktion eines deutschen Personalausweises und der AusweisApp, doch auch ein postalischer oder persönlicher Antrag in Flensburg funktioniert ebenso gut.

Verschwinden alle meine Punkte gleichzeitig?

Nein. Jeder Eintrag hat nach § 29 StVG seine eigene Tilgungsfrist von 2,5, 5 oder 10 Jahren, je nach Eintrag, sodass ein Punktestand meist einzeln absinkt statt insgesamt auf einmal zu verschwinden.

Kann ein Fahreignungsseminar mehr als einen Punkt entfernen?

Nein. Es verringert einen Punktestand von 1 bis 5 Punkten um genau einen Punkt, und es kann nur einmal alle fünf Jahre je Fahrer genutzt werden, ist also kein wiederholbarer Weg, um einen wachsenden Punktestand abzubauen.

Heben ein Fahrverbot oder ein Bußgeld die Punkte für denselben Verstoß auf?

Nein. Ein Bußgeld, ein Punkteeintrag und ein Fahrverbot sind drei getrennte Folgen desselben Verstoßes, und ein einzelner Verstoß kann alle drei zugleich nach sich ziehen, ohne dass eine Folge die andere ersetzt.

Ist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug bei 8 Punkten automatisch, sobald sechs Monate vergangen sind?

In der Regel nicht. Sechs Monate sind lediglich der früheste Zeitpunkt, ab dem ein neuer Antrag möglich ist, und § 4 Abs. 10 StVG erlaubt der Behörde, vor der Neuerteilung ein MPU artiges Gutachten zu verlangen, insbesondere wenn der Punktestand eher ein Muster als einen einzelnen Verstoß widerspiegelt.

Zählen Punkte aus einem Bundesland in einem anderen anders?

Nein. Das Fahreignungsregister ist eine einzige Bundesdatenbank, sodass ein Punkteeintrag, seine Gewichtung und seine Löschfrist unabhängig davon identisch sind, aus welchem Bundesland das zugrunde liegende Bußgeld stammt.

Was passiert, wenn ich als neuer Fahrer während meiner Probezeit Punkte erhalte?

Neue Fahrerinnen und Fahrer unterliegen nach § 2a StVG einer eigenen Eskalationsleiter für schwerwiegende und weniger schwerwiegende Verstöße, zusätzlich zu den gewöhnlichen Punkten, was schon vor Erreichen von 8 Punkten eine verlängerte Probezeit und eine verpflichtende Beratung bedeuten kann.

Quellen und Referenzen

  1. § 4 StVG, Fahreignungs-Bewertungssystem(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 4a StVG, Fahreignungsseminar(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 29 StVG, Tilgung von Eintragungen(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 2a StVG, Fahrerlaubnis auf Probe(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 65 StVG, Übergangsbestimmung zum Fahreignungsregister(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 3 StVG, Entziehung der Fahrerlaubnis(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 25 StVG, Fahrverbot(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 40 FeV, Fahreignungs-Bewertungssystem(gesetze-im-internet.de).gov
  9. Anlage 13 FeV, Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten(gesetze-im-internet.de).gov
  10. Kraftfahrt-Bundesamt, Fahreignungsregister (FAER) Übersicht(kba.de).gov
  11. Kraftfahrt-Bundesamt, Auskunft aus dem Fahreignungsregister(kba.de).gov
  12. Kraftfahrt-Bundesamt, Online-Registerauskunft(kba.de).gov
  13. § 4c StVG, Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß(gesetze-im-internet.de).gov
  14. § 23 StVG, Bußgeldvorschrift zum Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß(gesetze-im-internet.de).gov
  15. Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 142(recht.bund.de).gov
  16. § 28 StVG, Fahreignungsregister und die 60-Euro-Eintragungsschwelle(gesetze-im-internet.de).gov
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