Bußgeldkatalog Deutschland: Bußgelder, Punkte und Fahrverbot erklärt

Für Bußgelder im Straßenverkehr gilt in Deutschland eine einzige bundesweite Preisliste. Ob ein Fahrzeug mit 62 km/h in einer 50er Zone in München, Hamburg oder einer sächsischen Kleinstadt geblitzt wird: Das Bußgeld, die Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ergeben sich überall aus derselben Verordnung. Genau diese Tatsache macht einen Bußgeldrechner erst möglich, und sie unterscheidet sich grundlegend von der Rechtslage in den USA, wo jeder Bundesstaat seine eigene Geschwindigkeitstabelle festlegt.
Diese Seite behandelt diese Verordnung, den Bußgeldkatalog (BKatV): ihre Rechtsgrundlage und ihren Aufbau, die vollständigen Tabellen für Geschwindigkeitsverstöße bei Pkw, die Regel, die tatsächlich zu Punkten führt, den Toleranzabzug, der vielfach als Gesetz beschrieben wird, es aber nicht ist, und das Zwei Wochen Fenster, um einen Bescheid nach Zustellung anzufechten.
Informationen zuletzt geprüft am 19. Juli 2026. Diese Seite enthält allgemeine rechtliche Informationen und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Eine bundesweite Preisliste
Die 16 deutschen Bundesländer haben jeweils eigene Polizeibehörden und eigene Bußgeldstellen, also die örtlichen Ämter, die Geschwindigkeitsbescheide bearbeiten und Bußgeldentscheidungen erlassen. Was sie nicht tun, ist eigene Bußgeldhöhen festzulegen.
Der Bußgeldkatalog ist eine Bundes-Rechtsverordnung, erlassen aufgrund der Ermächtigung in § 26a StVG. Er legt Verwarnungsgelder, Regelsätze und Fahrverbotsregeln für das gesamte Bundesgebiet fest, und ein Land kann keinen dieser Werte anheben oder senken.
Diese strukturelle Besonderheit macht ein Nachschlagewerkzeug für deutsche Geschwindigkeitsbußgelder überhaupt praktikabel. Ein vergleichbares Werkzeug in den USA bräuchte fünfzig getrennte Tabellen, eine pro Bundesstaat. Ein deutsches braucht genau eine. Zur weiteren Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern siehe Deutsches Recht im Überblick.
Verwarnungsgeld oder Bußgeld
Das deutsche Verkehrsrecht kennt zwei getrennte Verfahren, je nach Schwere des Verstoßes, und die Unterscheidung ist wichtig, weil nur eines davon jemals zu Punkten führen kann.
§ 56 OWiG erlaubt es einer Behörde, einen geringfügigen Verstoß mit einer Verwarnung zu ahnden und ein Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro zu erheben, in der Praxis immer eine der festen Stufen nach § 2 BKatV: 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 oder 55 Euro. Eine Verwarnung wird nur wirksam, wenn der Fahrer oder die Fahrerin zustimmt und innerhalb von etwa einer Woche zahlt. Wird nicht zugestimmt, läuft die Sache stattdessen als förmliches Bußgeldverfahren weiter.
Erreicht ein Verstoß einen Regelsatz von 60 Euro oder mehr nach § 1 BKatV, wird er als Bußgeld über einen förmlichen Bußgeldbescheid behandelt statt über eine Verwarnung vor Ort. Genau diese 60 Euro Grenze entscheidet zugleich darüber, ob der Verstoß überhaupt im Fahreignungsregister eingetragen wird, siehe weiter unten.
Wie der BKatV selbst aufgebaut ist
Die Verordnung selbst ist kurz. § 1 legt den Bußgeldkatalog als Anlage zur Verordnung fest und bestimmt, dass sich die Bußgelder nach den dort aufgeführten Beträgen richten. § 2 regelt die Verwarnung wie oben beschrieben. § 3 legt fest, wie ein Regelsatz nach oben oder unten angepasst werden kann. § 4 definiert das Regelfahrverbot, also das Fahrverbot, das bei bestimmten Katalogpositionen automatisch greift. § 5 enthält die Inkrafttretens und Aufhebungsregelung.
Der eigentliche Inhalt steht in der Anlage selbst, dem Bußgeldkatalog, und in dessen eigenem Anhang mit nummerierten Tabellen. Tabelle 1 erfasst die Geschwindigkeitsverstöße nach Nummer 11 des Katalogs, Tabelle 2 die Abstandsverstöße, Tabelle 3 eine Reihe von Halt und Parkverstößen, und Tabelle 4 die in § 3 Abs. 3 gesondert behandelten Fahrzeugklassen.
§ 3 zeigt auch, dass ein Regelsatz nicht in Stein gemeißelt ist. Nach § 3 Abs. 4a verdoppelt sich der Regelsatz in der Regel, wenn ein Verstoß vorsätzlich statt fahrlässig begangen wurde. Nach § 3 Abs. 5 kann eine Behörde den Satz angemessen erhöhen, wenn mehrere Verstöße zusammentreffen. Nach § 3 Abs. 6 gelten für Fußgänger und Radfahrende reduzierte Sätze statt der Beträge für Kraftfahrzeuge. Diese Flexibilität ist der Mechanismus hinter einer Regel, die man während der gesamten Seite im Blick behalten sollte: Die in der Tabelle gedruckte Zahl geht von einem gewöhnlichen, fahrlässigen Erstverstoß unter normalen Umständen aus, nicht von jedem denkbaren Sachverhalt.
Geschwindigkeitsbußgelder für Pkw: So funktionieren die Tabellen
Tabelle 1 des Anhangs legt unter Buchstabe c, für gewöhnliche Kraftfahrzeuge außer Lkw, Bussen und bestimmten anderen Klassen, das Regelbußgeld und ein etwaiges Fahrverbot anhand zweier Variablen fest: ob der Verstoß innerorts oder außerorts erfolgte, und um wie viele km/h die gemessene Geschwindigkeit über dem Limit lag.
Die Stufen verlaufen nicht linear. Eine geringe Überschreitung innerorts kostet deutlich mehr, sowohl in Euro als auch letztlich an Punkten, als dieselbe Überschreitung auf freier Strecke, weil das deutsche Verkehrsrecht Geschwindigkeitsverstöße in der Nähe von Fußgängern und Radfahrenden als grundlegend anderes Risiko behandelt als Geschwindigkeitsverstöße auf einer ländlichen Durchgangsstraße.
Ein Rechenbeispiel: Ein Fahrzeug wird mit 65 km/h in einer innerorts geltenden 30 km/h Zone gemessen. Nach Abzug des üblichen Toleranzabzugs von 3 km/h, der weiter unten ausführlich behandelt wird, ergibt sich eine anzurechnende Geschwindigkeit von 62 km/h, also eine Überschreitung von 32 km/h. Das fällt in die Stufe 31 bis 40 km/h innerorts: 260 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, und eine Eintragung im Fahreignungsregister, da das Bußgeld die 60 Euro Grenze überschreitet.
Der folgende Rechner führt dieselbe Ermittlung für jedes Limit, jede gemessene Geschwindigkeit und jeden Bereich durch, einschließlich des Toleranzabzugs.
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstöße
Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit, die Beträge sind daher in allen 16 Bundesländern gleich. Grundlage ist die Pkw-Tabelle der BKatV.
Wo ist der Verstoß passiert?
Dieser Rechner liefert allgemeine Informationen auf Grundlage des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Das Ergebnis ist keine verbindliche Berechnung und ersetzt keinen Bußgeldbescheid.
Die vollständigen Geschwindigkeitstabellen
Beide Tabellen unten zeigen den Regelsatz für einen gewöhnlichen Pkw unter normalen Erstverstoß Bedingungen, wie in Anhang Tabelle 1 Buchstabe c des BKatV festgelegt, entnommen aus Anhang Tabelle 1 zum Bußgeldkatalog, deren eigene Fundstelle BGBl. I 2021, 4701 bis 4703 ist. Der BKatV insgesamt wurde zuletzt am 30. Januar 2026 geändert (BGBl. 2026 I Nr. 32, in Kraft seit 1. April 2026), doch diese Änderung ist nicht die Quelle der unten stehenden Beträge.
Innerorts
| km/h über dem Limit | Bußgeld | Fahrverbot |
|---|---|---|
| Bis 10 | 30 Euro | Kein |
| 11 bis 15 | 50 Euro | Kein |
| 16 bis 20 | 70 Euro | Kein |
| 21 bis 25 | 115 Euro | Kein |
| 26 bis 30 | 180 Euro | Kein |
| 31 bis 40 | 260 Euro | 1 Monat |
| 41 bis 50 | 400 Euro | 1 Monat |
| 51 bis 60 | 560 Euro | 2 Monate |
| 61 bis 70 | 700 Euro | 3 Monate |
| Über 70 | 800 Euro | 3 Monate |
Außerorts
| km/h über dem Limit | Bußgeld | Fahrverbot |
|---|---|---|
| Bis 10 | 20 Euro | Kein |
| 11 bis 15 | 40 Euro | Kein |
| 16 bis 20 | 60 Euro | Kein |
| 21 bis 25 | 100 Euro | Kein |
| 26 bis 30 | 150 Euro | Kein |
| 31 bis 40 | 200 Euro | Kein |
| 41 bis 50 | 320 Euro | 1 Monat |
| 51 bis 60 | 480 Euro | 1 Monat |
| 61 bis 70 | 600 Euro | 2 Monate |
| Über 70 | 700 Euro | 3 Monate |
Für Fahrzeuge nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO sowie für gekennzeichnete Gefahrgut und Busfahrzeuge gelten gesonderte, in der Regel höhere Tarife. Diese Tabellen sind hier nicht abgebildet.
Woher die Punkte tatsächlich kommen
Keine der oben stehenden Zahlen ist die Punktzahl. Punkte sind eine eigenständige rechtliche Frage, geregelt durch § 40 FeV in Verbindung mit Anlage 13 dieser Verordnung, während die 60 Euro Eintragungsschwelle selbst aus § 28 Abs. 3 StVG stammt, und sie werden vom Kraftfahrt-Bundesamt über das Fahreignungsregister verwaltet, den Nachfolger des früheren Verkehrszentralregisters.
Die praktisch entscheidende Regel für die meisten Fahrer ist die 60 Euro Grenze: Eine in Anlage 13 aufgeführte Verkehrsordnungswidrigkeit wird erst und nur dann im Register eingetragen und bewertet, wenn das Bußgeld 60 Euro oder mehr erreicht. Darunter hinterlässt ein Verwarnungsgeld nach § 2 BKatV überhaupt keine Spur im Register.
Wo eine Eintragung erfolgt, vergibt Anlage 13 entweder einen oder zwei Punkte, wobei zwei Punkte Verstößen vorbehalten sind, die die Verordnung als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigend kennzeichnet. Wir haben die genaue km/h Grenze innerhalb der Geschwindigkeitstabelle, ab der diese Kennzeichnung beginnt, nicht eigenständig ermittelt. Diese Seite nennt daher die 60 Euro Schwelle, die gesichert ist, statt einer punktgenauen Zuordnung je Stufe.
Zum umfassenderen Punktesystem, der Schwelle von acht Punkten für den Führerscheinentzug und dazu, wie Punkte mit der Zeit abgebaut werden, siehe Punkte in Flensburg.
Der Toleranzabzug ist kein Gesetz
Fast jeder deutsche Autofahrer kennt einen festen Abzug, der vor der Berechnung eines Geschwindigkeitsbußgelds vorgenommen wird: 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit bis 100 km/h, oder 3 Prozent darüber. Er wird tatsächlich angewendet, er ist real, und er steht für sich genommen nicht in der StVO oder im BKatV.
Der Abzug beruht auf gefestigter Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die sich an der zugelassenen Fehlergrenze orientiert, die die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bei der Zulassung eines bestimmten Messgeräts festlegt. Er wirkt als eingebaute Sicherheitsmarge gegen Gerätefehler, nicht als ein durch den Bußgeldkatalog selbst geschaffenes Recht. Inhalte, die ihn als gesetzlichen Anspruch darstellen, überzeichnen, was er tatsächlich ist.
Ein gesonderter, größerer Abzug gilt, wenn die Messung nicht mit einem standardisierten, zugelassenen Verfahren erfolgte, etwa bei einem nachfahrenden Fahrzeug, dessen Tachometer nicht eigens für diesen Zweck geeicht war. Gerichte verlangen dort in der Regel eine deutlich größere Sicherheitsmarge, häufig mit rund 20 Prozent der gemessenen Differenz angegeben, gerade weil dieses Verfahren erheblich mehr Fehlerspielraum birgt als ein geeichtes, fest installiertes Gerät.
Zur Durchsetzung, einschließlich der Funktionsweise von Blitzern und dem, was auf einem Bescheid zu prüfen ist, siehe Blitzer.
Einen Bußgeldbescheid anfechten: die Zwei Wochen Frist
§ 67 OWiG räumt zwei Wochen ab Zustellung eines Bußgeldbescheids ein, um bei der zuständigen Behörde schriftlich Einspruch einzulegen. Eine Begründung ist bei dieser ersten Einlegung nicht erforderlich. Entscheidend ist allein die Frist.
Wird die Zwei Wochen Frist versäumt, wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig, einschließlich Bußgeldhöhe, Punkten und einem etwaigen Fahrverbot. Ein verspäteter Einspruch kann in Ausnahmefällen noch über ein gesondertes Wiedereinsetzungsverfahren zugelassen werden, doch das ist die Ausnahme und nicht etwas, worauf man sich verlassen sollte.
Das vollständige Verfahren, einschließlich dessen, was eine Akteneinsicht über die tatsächliche Messung zeigen kann, ist unter Bußgeld anfechten beschrieben.
Fahrverbote: die Grundlagen
§ 25 StVG steckt den äußeren Rahmen für ein Fahrverbot ab: ein bis drei Monate, bezogen auf Kraftfahrzeuge jeder Art oder eine im Bescheid genannte bestimmte Art. Die Regelung zum Regelfahrverbot in § 4 BKatV löst das Fahrverbot tatsächlich bei festgelegten Schwellen im Katalog aus, einschließlich der oben gezeigten Geschwindigkeitsstufen.
Ein Fahrverbot beginnt nicht in dem Moment, in dem der Bußgeldbescheid erlassen wird. Es tritt in der Regel in Kraft, sobald der Führerschein tatsächlich in amtliche Verwahrung gegeben oder vermerkt wird, spätestens jedoch einen Monat nach Rechtskraft der Entscheidung. Wer in den vorangegangenen zwei Jahren kein Fahrverbot hatte, kann dieses Fenster in der Regel auf bis zu vier Monate verlängern, um etwa dienstliche Freistellung zu organisieren.
Fahrverbote und wie sie sich von einem vollständigen Fahrerlaubnisentzug unterscheiden, sind ausführlich unter Fahrverbot behandelt.
Was diese Seite behandelt, und was nicht
Alles oben Genannte betrifft einen gewöhnlichen Pkw unter dem Regelsatz aus Anhang Tabelle 1 Buchstabe c. Für Fahrzeuge nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO sowie für gekennzeichnete Gefahrgut und Busfahrzeuge gelten gesonderte, in der Regel höhere Tarife, die diese Seite nicht abbildet.
Alkohol und drogenbedingte Verstöße im Straßenverkehr fallen unter völlig andere Vorschriften, § 24a und § 24c StVG sowie § 316 StGB, mit eigenen Bußgeld und Führerscheinfolgen. Siehe Promillegrenzen für diesen gesonderten Rahmen.
Häufig gestellte Fragen
Gilt der deutsche Bußgeldkatalog in jedem Bundesland gleich?
Ja. Der Bußgeldkatalog ist eine Bundesverordnung nach § 26a StVG, daher sind Bußgeld, Punkt und Fahrverbotshöhen in allen 16 Bundesländern identisch. Unterschiedlich ist nur, welche örtliche Bußgeldstelle den Vorgang bearbeitet.
Was ist der Unterschied zwischen einem Verwarnungsgeld und einem Bußgeld?
Ein Verwarnungsgeld ist ein festes Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro nach § 56 OWiG und § 2 BKatV, das nur wirksam wird, wenn der Fahrer oder die Fahrerin zustimmt. Ein Bußgeld ab 60 Euro ist ein förmlicher Bußgeldbescheid, und nur dieser förmliche Bescheid, nicht die Verwarnung, kann im Fahreignungsregister eingetragen werden.
Ist der 3 km/h Toleranzabzug für Blitzer im deutschen Gesetz verankert?
Nein. Er beruht auf gefestigter Rechtsprechung, die sich an der zugelassenen Fehlergrenze eines Messgeräts orientiert, nicht unmittelbar an der StVO oder dem BKatV. Ein gesonderter, größerer Abzug von rund 20 Prozent gilt, wenn die Messung nicht mit einem standardisierten Verfahren erfolgte.
Wie viele Punkte gibt es für eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die Punkte ergeben sich aus § 40 FeV und Anlage 13, nicht aus der Bußgeldtabelle des BKatV. Der wesentliche praktische Auslöser ist, dass ein Bußgeld ab 60 Euro zu einer Eintragung im Fahreignungsregister führt, in der Regel bewertet mit einem oder zwei Punkten je nach Einstufung des konkreten Verstoßes.
Wie lange kann man gegen ein Geschwindigkeitsbußgeld Einspruch einlegen?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids, nach § 67 OWiG. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erlassenden Behörde eingehen.
Wie lange dauert ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung?
Zwischen einem und drei Monaten, festgelegt durch § 25 StVG, wobei sich die genaue Dauer im Einzelfall aus den auf dieser Seite gezeigten Regelfahrverbot Stufen des BKatV ergibt. Es beginnt nicht sofort. Es tritt in der Regel in Kraft, sobald der Führerschein abgegeben wird, spätestens einen Monat nach Rechtskraft der Entscheidung, in manchen Erstfällen auch erst nach bis zu vier Monaten.
Gilt dieselbe Bußgeldtabelle auch für Lkw und Busse?
Nein. Fahrzeuge nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO sowie gekennzeichnete Gefahrgut und Busfahrzeuge werden nach einem gesonderten, in der Regel höheren Tarif geahndet. Diese Seite behandelt ausschließlich gewöhnliche Pkw.
Quellen und Referenzen
- § 26a StVG, Ermächtigung zum Erlass der Bußgeldkatalog-Verordnung(gesetze-im-internet.de).gov
- § 24 StVG, Bußgeldvorschriften(gesetze-im-internet.de).gov
- § 1 BKatV, Bußgeldkatalog(gesetze-im-internet.de).gov
- § 2 BKatV, Verwarnung(gesetze-im-internet.de).gov
- § 3 BKatV, Bußgeldregelsätze(gesetze-im-internet.de).gov
- § 4 BKatV, Regelfahrverbot(gesetze-im-internet.de).gov
- Anlage zu § 1 Absatz 1 BKatV, Bußgeldkatalog (BKat) mit Anhang Tabelle 1(gesetze-im-internet.de).gov
- § 40 FeV, Fahreignungs-Bewertungssystem(gesetze-im-internet.de).gov
- Anlage 13 FeV, Zuwiderhandlungen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem(gesetze-im-internet.de).gov
- § 56 OWiG, Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde(gesetze-im-internet.de).gov
- § 67 OWiG, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid(gesetze-im-internet.de).gov
- § 25 StVG, Fahrverbot(gesetze-im-internet.de).gov
- Kraftfahrt-Bundesamt, Fahreignungs-Bewertungssystem(kba.de).gov
- Anhang Tabelle 1 zum Bußgeldkatalog, Geschwindigkeitsüberschreitungen(gesetze-im-internet.de).gov
- § 28 StVG, Fahreignungsregister und die 60-Euro-Eintragungsschwelle(gesetze-im-internet.de).gov