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Fahrverbot in Deutschland: Dauer, Ablauf und Unterschied zum Führerscheinentzug

Von Recording Law Redaktionsteam17 Min. Lesezeit
Fahrverbot in Deutschland: Dauer, Ablauf und Unterschied zum Führerscheinentzug

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Verlust der Fahrerlaubnis in Deutschland?

Ein Fahrverbot nach § 25 StVG ist ein festes Verbot von ein bis drei Monaten. Der Führerschein wird in Verwahrung genommen und kommt nach Ablauf der Frist automatisch zurück. Der Verlust der Fahrerlaubnis, eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB oder § 3 StVG, ist ein vollständiger Entzug ohne feste Frist. Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig, und eine neue muss nach einer vom Gericht oder der Behörde festgelegten Wartezeit beantragt werden.

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Zwischen einem und drei Monaten. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen richtet sich die Dauer danach, wie weit der Fahrer über dem Limit lag: 31 bis 40 km/h über dem Limit innerorts bringt nach dem aktuellen Bußgeldkatalog ein Monat Fahrverbot, steigend bis zu drei Monaten bei den größten Überschreitungen.

Kann ich wählen, wann mein Fahrverbot beginnt?

Wer in den vorangegangenen zwei Jahren kein früheres rechtskräftiges Fahrverbot hatte, kann nach § 25 Abs. 3 StVG einen Starttermin zwischen einem und vier Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung benennen. Ohne ein früheres Verbot und ohne diese Wahl zu treffen, beginnt das Verbot automatisch nach vier Monaten. Fahrer, die bereits in den vorangegangenen zwei Jahren ein Fahrverbot hatten, haben diese Wahlmöglichkeit nicht.

Was passiert, wenn ich während eines Fahrverbots fahre?

Das ist eine eigenständige Straftat nach § 21 StVG, mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, zusätzlich zu dem, was das ursprüngliche Verbot ausgelöst hat. Das wird wie das Fahren ganz ohne Fahrerlaubnis behandelt, nicht wie eine geringfügige Zusatzstrafe.

Kann ein Fahrverbot vermieden oder verkürzt werden?

§ 4 Abs. 4 BKatV erlaubt es einer Behörde oder einem Gericht, ausnahmsweise vom Verbot abzusehen, das Bußgeld wird dann jedoch stattdessen erhöht. Das ist echten Härtefällen vorbehalten, meist einer echten Bedrohung der Existenzgrundlage des Fahrers, und ist kein Regelergebnis nur deshalb, weil ein Verbot unangenehm ist.

Wirkt sich ein Fahrverbot auf einen ausländischen Führerschein aus, wenn ich in Deutschland lebe?

Ja. Ein EU oder EWR Führerschein, der von einer in Deutschland wohnhaften Person gehalten wird, wird für die Dauer des Verbots genauso amtlich verwahrt wie ein deutscher Führerschein. Ein Führerschein von außerhalb der EU oder des EWR wird nicht eingezogen, doch das Verbot wird stattdessen darauf vermerkt, und das Fahren in Deutschland während dieser Zeit bleibt so oder so untersagt.

Was passiert mit neuen Fahrerinnen und Fahrern in der Probezeit, die ein Fahrverbot erhalten?

Unabhängig von einem Fahrverbot wendet § 2a StVG seine eigenen, sich steigernden Folgen während der zweijährigen Probezeit an: Ein schwerwiegender Verstoß, oder zwei weniger schwerwiegende, löst ein verpflichtendes Aufbauseminar aus und verlängert die Probezeit selbst um zwei Jahre, wobei weitere Verstöße zu einer schriftlichen Verwarnung und danach, bei einem erneuten Verstoß, zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Treten Bußgeld, Punkte und Fahrverbot gemeinsam auf, oder sind sie Alternativen?

Sie sind drei getrennte Folgen eines einzigen Vorfalls, keine Alternativen. Ein ausreichend schwerwiegender Verstoß erzeugt gleichzeitig ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot, und die Erledigung einer Folge, etwa das Zahlen des Bußgelds, entfernt oder verkürzt keine der beiden anderen.

Quellen und Referenzen

  1. § 25 StVG, Fahrverbot(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 69 StGB, Entziehung der Fahrerlaubnis(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 3 StVG, Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 4 StVG, Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktsystem)(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 4 BKatV, Regelfahrverbot und Absehen vom Fahrverbot(gesetze-im-internet.de).gov
  7. Anhang BKatV, Tabelle 1: Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 2a StVG, Fahrerlaubnis auf Probe(gesetze-im-internet.de).gov
  9. Anlage 12 FeV, Katalog der Verkehrszuwiderhandlungen (A- und B-Verstöße)(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 24a StVG, 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 24c StVG, Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen(gesetze-im-internet.de).gov
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