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Urlaubsanspruch in Deutschland: Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG

Von Recording Law Redaktionsteam14 Min. Lesezeit
Urlaubsanspruch in Deutschland: Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG

Häufig gestellte Fragen

Beträgt der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland 20 Tage oder 24 Tage?

Beide Zahlen beschreiben dieselbe gesetzliche Untergrenze. § 3 BUrlG legt sie auf 24 Werktage fest, gerechnet auf eine alte Sechstagewoche. Umgerechnet auf eine gewöhnliche Fünftagewoche ergibt das 20 Arbeitstage, die Zahl, die die meisten Verträge und Stellenanzeigen tatsächlich nennen.

Wie viele Urlaubstage bekommt ein Teilzeitarbeitnehmer in Deutschland?

Es gilt dieselbe Formel anteilig: 24 Werktage multipliziert mit der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage pro Woche, geteilt durch sechs. Eine Dreitagewoche ergibt 12 Arbeitstage im Jahr, eine Viertagewoche ergibt 16.

Verfällt nicht genommener Urlaub in Deutschland zum Jahresende?

Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer konkret und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, wie viele Tage noch offen sind, und gewarnt hat, dass sie verloren gehen, laut der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2019, Aktenzeichen 9 AZR 541/15. Ohne diesen Hinweis verfällt gesetzlicher Urlaub in der Regel nicht zum Jahresende.

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nie warnt, dass Urlaubstage verloren gehen?

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022, Aktenzeichen 9 AZR 266/20, beginnt die reguläre dreijährige Verjährungsfrist für einen Urlaubsanspruch erst zu laufen, sobald der Arbeitgeber diesen konkreten Hinweis tatsächlich erteilt, sodass Urlaub aus mehreren zurückliegenden Jahren noch offen sein kann.

Kann nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden, statt genommen zu werden (Resturlaub auszahlen)?

Nur sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist und die Tage tatsächlich vorher nicht genommen werden konnten, nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Eine laufende Auszahlung statt tatsächlicher Freistellung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist kein zulässiger Ersatz.

Wie viel Urlaub sammelt sich an, wenn jemand im Laufe des Jahres ausscheidet?

Scheidet jemand in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aus, nachdem die Wartezeit bereits erfüllt wurde, wird der Anspruch dieses Jahres in der Regel auf ein Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat anteilig gekürzt. Scheidet jemand in der zweiten Hälfte aus, bleibt nach gefestigter Praxis der volle Jahresanspruch für dieses Jahr erhalten.

Wirkt sich Krankheit auf den Urlaubsanspruch in Deutschland aus?

Es gelten zwei unterschiedliche Regeln. Wer während eines bereits genehmigten Urlaubs erkrankt, verbraucht dadurch keine Urlaubstage nach § 9 BUrlG, und während einer langen Arbeitsunfähigkeit erworbener Urlaub sammelt sich zwar weiter an, verfällt aber nach EU- und BAG-Rechtsprechung 15 Monate nach Ende dieses Urlaubsjahres.

Wann beginnt der volle Urlaubsanspruch für einen neuen Arbeitnehmer in Deutschland?

Nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber, der Wartezeit nach § 4 BUrlG. Davor entsteht der Urlaub anteilig mit einem Zwölftel des Jahresanspruchs pro vollem Beschäftigungsmonat.

Quellen und Referenzen

  1. § 3 BUrlG, Dauer des Urlaubs(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 4 BUrlG, Wartezeit(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 5 BUrlG, Teilurlaub(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 7 BUrlG, Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 9 BUrlG, Erkrankung während des Urlaubs(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 11 BUrlG, Urlaubsentgelt(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 195 BGB, Regelmäßige Verjährungsfrist(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 199 BGB, Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist(gesetze-im-internet.de).gov
  9. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15(bundesarbeitsgericht.de).gov
  10. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20(bundesarbeitsgericht.de).gov
  11. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/10(bundesarbeitsgericht.de).gov
  12. EuGH, Urteil vom 22.11.2011, KHS v Schulte, C-214/10(eur-lex.europa.eu).gov
  13. EuGH, Urteil vom 20.01.2009, Schultz-Hoff, C-350/06(eur-lex.europa.eu).gov
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