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Überstunden auszahlen: Wann Überstunden in Deutschland wirklich bezahlt werden müssen

Von Recording Law Redaktionsteam17 Min. Lesezeit
Überstunden auszahlen: Wann Überstunden in Deutschland wirklich bezahlt werden müssen

Häufig gestellte Fragen

Werden Überstunden in Deutschland automatisch bezahlt?

Nein. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenbezahlung. Ob zusätzliche Stunden bezahlt, als Freizeit angespart oder bereits durch das Gehalt abgedeckt werden, hängt vom Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ab. Regelt keine dieser Quellen etwas dazu, kann § 612 BGB einen Anspruch auf die übliche Vergütung für diese Art von Arbeit stützen.

Kann ein Vertrag festlegen, dass alle Überstunden im Gehalt enthalten sind?

Nur innerhalb bestimmter Grenzen. Deutsche Gerichte haben wiederholt unbegrenzte Abgeltungsklauseln für unwirksam erklärt, die keine klare, bezifferte Zahl abgedeckter Stunden nennen, weil ein unbegrenztes Versprechen am Transparenzgebot nach § 307 BGB scheitert. Eine Klausel mit einer konkreten monatlichen Stundenobergrenze hält deutlich eher stand als eine, die einfach sagt, alle Überstunden seien abgedeckt.

Wie viele Stunden darf ein Arbeitgeber in Deutschland rechtlich verlangen?

§ 3 ArbZG begrenzt den Arbeitstag auf acht Stunden, verlängerbar auf zehn nur dann, wenn der Durchschnitt über sechs Kalendermonate oder 24 Wochen wieder bei acht Stunden am Tag liegt. Ein Tarifvertrag oder eine darauf gestützte Betriebsvereinbarung kann weitergehen, wenn Bereitschaftszeit regelmäßig Teil der Tätigkeit ist, aber § 7 Abs. 8 ArbZG lässt den Wochendurchschnitt nie über 48 Stunden binnen 12 Monaten steigen.

Wer muss beweisen, dass Überstunden geleistet wurden?

Der Arbeitnehmer. Er muss konkret darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Stunden über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet wurde, und gesondert zeigen, dass der Arbeitgeber die zusätzliche Arbeit angeordnet, gebilligt, geduldet oder wissentlich akzeptiert hat. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte am 04.05.2022, dass die EU-Zeiterfassungsentscheidung von 2019 diese Beweislast nicht vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber verlagert hat.

Ist elektronische Zeiterfassung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit bereits nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG erfassen, im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022, wobei die Form Papier, Tabelle oder elektronisch sein kann. Ein gesonderter Gesetzentwurf, um eine ausdrücklich elektronische Erfassungspflicht direkt in das Arbeitszeitgesetz zu schreiben, war zum Prüfdatum dieser Seite noch ein Referentenentwurf und hatte weder Bundestag noch Bundesrat passiert.

Wie lange hat jemand Zeit, unbezahlte Überstunden geltend zu machen?

Oft deutlich weniger Zeit als erwartet. Viele Verträge und Tarifverträge legen eine Ausschlussfrist fest, häufig rund drei Monate ab Fälligkeit der Vergütung, nach deren Ablauf der Anspruch verfällt, selbst wenn er berechtigt war. Eine schriftliche Forderung sollte hinausgehen, sobald ein Streit absehbar ist, statt sie auf später zu verschieben.

Kann eine Ausschlussfrist einen mit dem Mindestlohn verbundenen Anspruch zum Erlöschen bringen?

Nein. § 3 MiLoG macht den gesetzlichen Mindestlohnanspruch unabdingbar gegenüber Verfall und gegenüber Vereinbarungen, die seine Geltendmachung einschränken würden. Haben unbezahlte Überstunden den effektiven Stundenlohn einer Person in einem bestimmten Zeitraum unter den Mindestlohn gedrückt, überlebt dieser Teil des Anspruchs eine Ausschlussfristklausel, die einen gewöhnlichen Überstundenanspruch für dieselben Stunden sonst getilgt hätte.

Hat der Betriebsrat bei Überstunden ein Mitspracherecht?

Ja, sofern einer besteht. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gibt dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der vorübergehenden Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit, was das Anordnen von Überstunden einschließt. Ein Arbeitgeber braucht in der Regel die Zustimmung des Betriebsrats, oder einen Spruch der betriebsinternen Einigungsstelle, bevor er Überstunden für eine Belegschaft anordnet.

Quellen und Referenzen

  1. § 3 ArbZG, Werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 7 ArbZG, Abweichende Regelungen(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 5 ArbZG, Ruhezeit(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 4 ArbZG, Ruhepausen(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 612 BGB, Vergütung(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 307 BGB, Inhaltskontrolle(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 306 BGB, Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, Grundpflichten des Arbeitgebers(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 3 MiLoG, Unabdingbarkeit des Mindestlohns(gesetze-im-internet.de).gov
  11. BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21, Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess(bundesarbeitsgericht.de).gov
  12. BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21, Einführung elektronischer Zeiterfassung(bundesarbeitsgericht.de).gov
  13. BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 517/09, Transparenzgebot bei Überstundenabgeltung(bundesarbeitsgericht.de).gov
  14. EuGH, Urteil vom 14.05.2019, C-55/18, CCOO gegen Deutsche Bank SAE(eur-lex.europa.eu).gov
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