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Aufhebungsvertrag: Abfindung, Sperrzeit und was vor der Unterschrift zu prüfen ist

Von Recording Law Redaktionsteam15 Min. Lesezeit
Aufhebungsvertrag: Abfindung, Sperrzeit und was vor der Unterschrift zu prüfen ist

Häufig gestellte Fragen

Führt ein Aufhebungsvertrag immer zu einer zwölfwöchigen Sperrzeit?

Nicht automatisch, aber es ist das Standardergebnis, sofern der Antragsteller keinen wichtigen Grund nach § 159 SGB III nachweisen kann. Der am besten etablierte Weg ist eine Vereinbarung anstelle einer sonst rechtmäßigen betriebsbedingten Kündigung, bei der die Kündigungsfrist eingehalten wird und die Abfindung innerhalb der Spanne liegt, die die Bundesagentur für Arbeit als üblich behandelt. Ohne diesen Zusammenhang ist eine zwölfwöchige Sperrzeit das gewöhnliche Ergebnis.

Wie hoch ist eine übliche Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag in Deutschland?

Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Betrag. Der am häufigsten verwendete Anhaltspunkt sind 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr, entlehnt aus der Formel des § 1a KSchG und aufgegriffen in der eigenen Weisung der Bundesagentur für Arbeit dazu, wann eine angedrohte Kündigung nicht näher geprüft wird. Die tatsächliche Summe in einem konkreten Vertrag ist das Ergebnis von Verhandlungen, keine Regel, auf die sich eine Seite berufen kann.

Was ist der Unterschied zwischen einer Sperrzeit und einem Ruhen des Anspruchs?

Eine Sperrzeit nach § 159 SGB III ist eine Sanktion für die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, und sie verzögert nach § 148 SGB III nicht nur die Zahlung, sondern kürzt auch dauerhaft die gesamte Anspruchsdauer. Ein Ruhen des Anspruchs nach § 158 SGB III ist keine Sanktion. Es verschiebt die Zahlung, wenn eine Abfindung als Ausgleich für die Kündigungsfrist behandelt wird, die der Arbeitgeber sonst hätte einhalten müssen, und die Zahlung setzt wieder ein, sobald dieser Zeitraum abgelaufen ist.

Kann ich die zugrunde liegende Kündigung noch anfechten, nachdem ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe?

In der Regel nicht. Weil die Vereinbarung das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet statt durch die einseitige Kündigung des Arbeitgebers, gibt es keine Kündigung mehr, die mit einer Kündigungsschutzklage angefochten werden könnte, und die Dreiwochenfrist, die auf eine Kündigung folgt, hat hier kein wirkliches Gegenstück.

Kann ich von einem Aufhebungsvertrag zurücktreten, nachdem ich ihn unterschrieben habe?

Es gibt kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Anfechtung nur anerkannt, wenn das Gebot des fairen Verhandelns verletzt wurde, also der Arbeitgeber eine tatsächlich unfaire Verhandlungssituation geschaffen oder ausgenutzt hat, und seine Entscheidung von 2022 hat klargestellt, dass der Druck, sich sofort in einem einzigen Gespräch zu entscheiden, für sich genommen dafür nicht ausreicht.

Wird eine Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag anders besteuert als das normale Gehalt?

Sie gilt in der Regel als außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG und kann von der Fünftelregelung profitieren, die die steuerliche Wirkung der Zahlung so verteilt, als wäre sie über fünf Jahre verdient worden. Seit dem 1. Januar 2025 wendet der Arbeitgeber diese Vergünstigung beim Lohnsteuerabzug nach § 39b EStG nicht mehr an, sodass der Arbeitnehmer sie jetzt über die jährliche Einkommensteuererklärung geltend macht.

Sollte ich den Aufhebungsvertrag noch im Gespräch unterschreiben, in dem er angeboten wird?

Es lohnt sich, diesem Druck zu widerstehen, soweit das möglich ist. Den Entwurf mitzunehmen, um Beendigungstermin, Abfindung, Zeugniswortlaut und die Folgen für das Arbeitslosengeld zu prüfen, kostet für sich genommen nichts, und diese Prüfung vor der Unterschrift vorzunehmen, ist einer der wichtigsten Faktoren dafür, ob sich die Vereinbarung am Ende als fair erweist.

Quellen und Referenzen

  1. § 623 BGB, Schriftform bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 159 SGB III, Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 148 SGB III, Minderung der Anspruchsdauer(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 158 SGB III, Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 1a KSchG, Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 34 EStG, Besteuerung außerordentlicher Einkünfte(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 24 EStG, Entschädigungen(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 39b EStG, Einbehaltung der Lohnsteuer(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 109 GewO, Zeugnis(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 74 HGB, Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung(gesetze-im-internet.de).gov
  11. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2019, 6 AZR 75/18, Gebot fairen Verhandelns(bundesarbeitsgericht.de).gov
  12. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2022, 6 AZR 333/21, Aufhebungsvertrag und faires Verhandeln(bundesarbeitsgericht.de).gov
  13. Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen zu § 159 SGB III(arbeitsagentur.de).gov
  14. Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen zu § 158 SGB III(arbeitsagentur.de).gov
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