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Mindestlohn 2026 in Deutschland: 13,90 Euro pro Stunde erklärt

Von Recording Law Redaktionsteam14 Min. Lesezeit
Mindestlohn 2026 in Deutschland: 13,90 Euro pro Stunde erklärt

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland 2026?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde, nach 12,82 Euro im Jahr 2025. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde ist bereits für den 1. Januar 2027 festgelegt, im Anschluss an den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025.

Wer ist vom deutschen Mindestlohn ausgenommen?

§ 22 MiLoG nimmt Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende während einer förmlichen Berufsausbildung, vier festgelegte Praktikumsarten, zuvor langzeitarbeitslose Beschäftigte für die ersten sechs Monate der neuen Beschäftigung sowie echte Ehrenamtliche aus. Alle anderen, die in Deutschland arbeiten, sind erfasst.

Erhalten Praktikanten in Deutschland den Mindestlohn?

Das hängt von der Art des Praktikums ab. Ein durch schulische, ausbildungs oder hochschulrechtliche Vorschriften vorgeschriebenes Pflichtpraktikum, ein Orientierungspraktikum von bis zu drei Monaten, ein studienbegleitendes Praktikum von bis zu drei Monaten bei einem Arbeitgeber, bei dem der Praktikant noch kein solches Praktikum absolviert hat, sowie die Teilnahme an einem anerkannten Einstiegsqualifizierungsprogramm fallen alle nach § 22 MiLoG nicht unter den Mindestlohn. Ein Praktikum, das über seine Dreimonatsgrenze hinausgeht oder bei demselben Arbeitgeber wiederholt wird, fällt für den darüber hinausgehenden Zeitraum wieder unter den regulären Mindestlohn.

Darf ein Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlen, wenn der Arbeitnehmer zustimmt?

Nein. § 3 MiLoG macht jede Vereinbarung, die weniger als den Mindestlohn zahlt, unwirksam, unabhängig davon, was der Arbeitsvertrag vorsieht oder ob der Arbeitnehmer freiwillig unterschrieben hat. Auf einen bereits entstandenen Mindestlohnanspruch kann nur durch einen gerichtlichen Vergleich verzichtet werden, nicht durch einen privaten Verzicht.

Wie hängt die Minijob Verdienstgrenze mit dem Mindestlohn zusammen?

Die monatliche Minijob Verdienstgrenze wird nicht eigenständig festgelegt. Sie wird nach § 8 SGB IV direkt aus dem Mindestlohn berechnet: der Stundensatz multipliziert mit 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf den vollen Euro, was für 2026 die Grenze von 603 Euro ergab. Die vollständige Formel und was beim Überschreiten der Grenze geschieht, finden Sie auf unserer Seite Minijob in Deutschland.

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Einheit des Zoll, ermittelt bei Verdacht auf Unterbezahlung und kann einen Arbeitgeber nach § 21 MiLoG bei Nichtzahlung mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro belegen, mit gesonderten Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro für Aufzeichnungsverstöße und bis zu 30.000 Euro für andere Verstöße. Die Zollbehörde sanktioniert den Arbeitgeber; ein einzelner Arbeitnehmer muss weiterhin vor dem Arbeitsgericht klagen, um tatsächlich geschuldetes Geld zu erhalten.

Zahlen alle Branchen in Deutschland denselben Mindestlohn?

Nein. Der allgemeine Mindestlohn ist eine Untergrenze, keine typische Vergütung. Mehrere Branchen, darunter Gebäudereinigung, Dachdeckerhandwerk und andere Bauhandwerke sowie die Pflegebranche, haben nach dem Arbeitnehmer Entsendegesetz einen eigenen Mindestlohn oberhalb des allgemeinen Satzes, ausgehandelt über Tarifverträge, die die Regierung für allgemeinverbindlich erklärt hat.

Ist der Satz von 14,60 Euro für 2027 bestätigt oder nur geplant?

Er ist bereits in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt, erlassen im Anschluss an den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025, und nicht ein Vorschlag, über den noch gesondert abgestimmt werden müsste. Es bleibt dennoch ratsam, den Wert näher am Stichtag anhand von BMAS oder gesetze-im-internet.de zu überprüfen, da diese Seite spätere Entwicklungen nicht in Echtzeit nachverfolgen kann.

Quellen und Referenzen

  1. § 1 MiLoG, Mindestlohn(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 3 MiLoG, Unabdingbarkeit(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 4 MiLoG, Mindestlohnkommission(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 9 MiLoG, Beschlüsse der Mindestlohnkommission(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 17 MiLoG, Aufzeichnungspflichten(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 20 MiLoG, Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 21 MiLoG, Bußgeldvorschriften(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 22 MiLoG, Ausnahmen(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 2a SchwarzArbG, Wirtschaftsbereiche mit Ausweispflicht(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 8 SGB IV, Geringfügige Beschäftigung(gesetze-im-internet.de).gov
  11. BMAS, Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026(bmas.de).gov
  12. BMAS, Einführung und Anpassungen des Mindestlohns(bmas.de).gov
  13. Zoll, Übersicht Branchen-Mindestlöhne(zoll.de).gov
  14. Bundesfinanzministerium, Die FKS im Einsatz für den Mindestlohn(bundesfinanzministerium.de).gov
  15. CJEU, Rechtssache C-19/23, Dänemark gegen Parlament und Rat, Urteil vom 11. November 2025(eur-lex.europa.eu).gov
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