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Kündigung vom Arbeitgeber erhalten: Die Dreiwochenfrist und was jetzt zählt

Von Recording Law Redaktionsteam14 Min. Lesezeit
Kündigung vom Arbeitgeber erhalten: Die Dreiwochenfrist und was jetzt zählt

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigung in Deutschland anzufechten?

Drei Wochen ab dem Tag, an dem Ihnen die schriftliche Kündigung zugeht, nach § 4 KSchG. Wird dieses Zeitfenster versäumt, bleibt die Kündigung in der Regel wirksam, selbst wenn sie sonst keinen Bestand gehabt hätte.

Schützt mich das KSchG, wenn mein Arbeitgeber weniger als zehn Beschäftigte hat?

Das hängt davon ab, wann Sie eingestellt wurden. § 23 KSchG nimmt Betriebe mit fünf oder weniger Beschäftigten für Beschäftigte aus, die am oder vor dem 31. Dezember 2003 eingestellt wurden, und erweitert diese Ausnahme auf Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten für alle, die danach eingestellt wurden.

Kann mein Arbeitgeber mir per E-Mail oder telefonisch kündigen?

Nein. § 623 BGB verlangt für eine Kündigung die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Eine per E-Mail, SMS oder mündlich ausgesprochene Kündigung ist rechtlich unwirksam, unabhängig davon, was darin gesagt wird.

Was gilt nach dem KSchG als gültiger Kündigungsgrund?

§ 1 KSchG erkennt drei Gründe an: personenbedingte Gründe wie eine langfristige Arbeitsunfähigkeit, verhaltensbedingte Gründe, die in der Regel eine vorherige schriftliche Abmahnung voraussetzen, und betriebsbedingte Gründe, die den Arbeitgeber zu einer fairen Sozialauswahl unter vergleichbaren Beschäftigten verpflichten.

Wie schnell muss ich mich nach einer Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden?

§ 38 SGB III setzt die Frist auf drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach einer Kündigung liegen zwischen Kenntnis des Beendigungstermins und dem Beendigungstermin selbst meist weniger als drei Monate, dann muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis erfolgen. Eine verspätete Meldung kann das Arbeitslosengeld mindern, und die Pflicht gilt auch, während die Kündigung gerichtlich angefochten wird, es handelt sich also um eine von der Dreiwochenfrist beim Gericht getrennte Frist.

Bekomme ich meinen Arbeitsplatz zurück, wenn ich eine Kündigungsschutzklage gewinne?

In der Praxis selten. Die meisten Fälle enden mit einem ausgehandelten Vergleich und einer Zahlung an den Arbeitnehmer statt mit einem Urteil, das ihn wieder einstellt, auch wenn die Wiedereinstellung formal das Ziel der Klage bleibt.

Was ist eine fristlose Kündigung und worin unterscheidet sie sich?

Eine außerordentliche Kündigung ohne jede Kündigungsfrist nach § 626 BGB, nur zulässig aus einem wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, und der Arbeitgeber muss sie innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Gründe erklären.

Kann ich bei Beendigung meines Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen?

Ja. § 109 GewO gibt jedem Arbeitnehmer das Recht, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Arbeitszeugnis zu verlangen, und frühzeitig danach zu fragen lohnt sich unabhängig davon, wie die Kündigung selbst abläuft.

Quellen und Referenzen

  1. § 4 KSchG, Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 1 KSchG, sechsmonatige Wartezeit und Gründe der sozialen Rechtfertigung(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 23 KSchG, Schwellenwerte von fünf und zehn Arbeitnehmern für Kleinbetriebe(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 15 KSchG, besonderer Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 622 BGB, gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 623 BGB, Schriftformerfordernis bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 626 BGB, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund und Zweiwochenfrist zur Erklärung(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 102 BetrVG, Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 17 MuSchG, Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und nach der Entbindung(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 18 BEEG, Kündigungsverbot während der Elternzeit(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 168 SGB IX, Zustimmung des Integrationsamts vor Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter(gesetze-im-internet.de).gov
  12. § 109 GewO, Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses(gesetze-im-internet.de).gov
  13. § 38 SGB III, Pflicht zur Meldung als arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit(gesetze-im-internet.de).gov
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