Familienrecht: Der vollständige Leitfaden zum deutschen Familienrecht

Das Familienrecht in Deutschland beruht auf einem einzigen Bundesgesetzbuch, ohne dass von Bundesland zu Bundesland etwas anderes gelten würde. Es gibt kein eigenes Familienrecht für Bayern, Berlin oder Hamburg. Jede Regel auf dieser Seite und auf den acht Seiten, zu denen dieser Hub führt, stammt aus derselben Quelle: dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das in allen 16 Bundesländern gleichermaßen angewendet wird.
Diese Einheitlichkeit macht die Materie jedoch nicht einfach. Eine Handvoll struktureller Besonderheiten überrascht fast jeden, der aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum nach Deutschland kommt: ein verpflichtendes Trennungsjahr vor der Scheidung, ein automatischer Rentenausgleich, um den niemand bitten muss, ein eheliches Güterrecht, das während der Ehe fast nichts gemeinsam macht, und ein Kindesunterhaltsbetrag, der aus einer veröffentlichten Tabelle abgelesen statt von Grund auf verhandelt wird. Dieser Hub führt Sie durch all das und verweist auf die Seite mit der Tiefe, die Sie gerade brauchen.
Informationen zuletzt geprüft am 19. Juli 2026. Diese Seite enthält allgemeine rechtliche Informationen und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Ein Gesetzbuch, überall gültig
Anders als im Arbeitsrecht oder im Verkehrsrecht, wo einzelne Details zwischen den Bundesländern abweichen, bietet das Familienrecht im Grunde nichts, das lokal geprüft werden müsste. Das BGB regelt Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und das Verhältnis zwischen Ehegatten überall gleich, ob ein Verfahren in München oder Rostock geführt wird. Unterschiedlich ist nur, welches örtliche Gericht zuständig ist, niemals, welche Regel gilt. Für das größere Bild des deutschen Rechts außerhalb des Familienrechts siehe die Übersicht zum deutschen Recht.
Wer aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum kommt, erwartet oft ein eigenständiges Familiengerichtsgebäude, getrennt von den ordentlichen Zivilgerichten. Das gibt es in Deutschland nicht. § 23b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) richtet das Familiengericht als Abteilung innerhalb des Amtsgerichts ein, desselben Gerichts, das auch die gewöhnlichen Zivilsachen bearbeitet. Ein Scheidungsantrag, ein Sorgerechtsstreit oder ein Unterhaltsanspruch wird bei der zuständigen Abteilung des Familiengerichts eingereicht, üblicherweise dort, wo die Ehegatten oder ihre Kinder zuletzt zusammengelebt haben.
Scheidung: das Trennungsjahr als das entscheidende Element
Die eine Tatsache, die die meisten Menschen überrascht, ist, dass eine deutsche Scheidung meist nicht schnell möglich ist und sich nicht danach richtet, wer wem was angetan hat. Deutschland hat die Verschuldensscheidung mit einer Reform von 1977 abgeschafft. Der einzige Scheidungsgrund ist heute das Scheitern der Ehe, und warum sie gescheitert ist, spielt für die gerichtliche Entscheidung praktisch keine Rolle.
Entscheidend für den Zeitpunkt ist die Trennung. § 1565 Abs. 2 BGB schließt eine Scheidung aus, bevor die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben, es sei denn, das Fortbestehen der Ehe wäre wegen des Verhaltens des anderen Ehegatten eine unzumutbare Härte, eine eng gefasste Ausnahme für schwerwiegende Situationen. Nach Ablauf des Jahres gilt das Scheitern der Ehe nach § 1566 BGB als unwiderlegbar feststehend, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen oder einer zustimmt. Ohne Zustimmung gilt dieselbe Vermutung erst nach drei Jahren. Getrenntleben setzt keine zwei Adressen voraus; das deutsche Recht erkennt eine Trennung auch innerhalb derselben Wohnung an, sobald ein Paar keinen gemeinsamen Haushalt mehr führt, was auf einem angespannten Mietmarkt von Bedeutung ist.
Neben der Scheidung selbst führt das Gericht auch den Versorgungsausgleich durch und teilt die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten automatisch hälftig, ohne dass einer der Ehegatten das beantragen müsste. Er hat in vielen anderen Rechtsordnungen keine unmittelbare Entsprechung und ist einer der folgenreichsten Teile des gesamten Verfahrens. Die vollständige Mechanik, einschließlich der Berechnung des Ausgleichs für jedes einzelne Versorgungssystem, finden Sie unter Scheidung in Deutschland, das auch den realistischen Ablauf von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung durchgeht. Was eine Scheidung kostet und wie die gerichtliche Gebührenberechnung funktioniert, wird gesondert unter Scheidungskosten in Deutschland behandelt.
Ehevermögen: warum die Zugewinngemeinschaft keine Gütergemeinschaft ist
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand für jede deutsche Ehe, sofern die Ehegatten nicht durch einen notariellen Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Der Name wird häufig als Gütergemeinschaft übersetzt, und genau dieses Missverständnis bringt jeder mit, der aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum kommt.
Während der Ehe wird nichts zusammengelegt. Jeder Ehegatte besitzt, verwaltet und kann sein eigenes Vermögen genauso veräußern, wie er es unverheiratet könnte, ohne automatisches gemeinsames Eigentum am Familienheim, an Ersparnissen oder Kapitalanlagen. Geteilt wird, und zwar erst bei Beendigung der Ehe, nur der Zuwachs im jeweiligen Vermögen jedes Ehegatten. Der Ehegatte, dessen Vermögen weniger zugenommen hat, erhält einen Geldanspruch, die Ausgleichsforderung, in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den beiden Zugewinnen. Kein Vermögensgegenstand wechselt dabei den Eigentümer, es handelt sich schlicht um eine Schuld des einen Ehegatten gegenüber dem anderen. Siehe Zugewinnausgleich dazu, wie dieser Zugewinn ermittelt wird, mit einem durchgerechneten Beispiel, und was mit einer während der Ehe erhaltenen Erbschaft geschieht.
Unterhalt: zwei Ansprüche, nicht einer, und wer zuerst bezahlt wird
Das deutsche Recht unterteilt den Ehegattenunterhalt in zwei getrennte Ansprüche, und sie als einen fortlaufenden Anspruch zu behandeln ist ein verbreiteter und teurer Fehler. Der Trennungsunterhalt, der Unterhalt während der Trennung, läuft nach § 1361 BGB bis zur Rechtskraft der Scheidung und orientiert sich am ehelichen Lebensstandard. Der nacheheliche Unterhalt, der Unterhalt nach der Scheidung, richtet sich nach §§ 1569 ff. BGB und geht von der gegenteiligen Vermutung aus, dass jeder Ehegatte nun selbst für sich sorgt (Eigenverantwortung), sofern nicht ein bestimmter Grund vorliegt, etwa die Betreuung eines kleinen Kindes, Alter, Krankheit oder eine laufende Ausbildung.
Reicht das Einkommen eines zahlenden Elternteils oder Ehegatten nicht aus, um jeden Anspruch gegen ihn zu decken, entscheidet § 1609 BGB, wer zuerst bezahlt wird, statt den Fehlbetrag anteilig zu verteilen. Minderjährige Kinder stehen im Rang vor einem Ehegatten, der nicht auch ein kleines Kind betreut. Siehe Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in Deutschland für beide Ansprüche im Detail, den Leitlinien-Prozentsatz, von dem Gerichte als Ausgangswert ausgehen, und wie diese Rangfolge sich in einem durchgerechneten Beispiel auswirkt.
Kindesunterhalt: die Düsseldorfer Tabelle richtig lesen
Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind wird in den meisten deutschen Fällen nicht von Grund auf hergeleitet. Er wird aus einer veröffentlichten Tabelle abgelesen, der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und in den meisten Jahren zum 1. Januar aktualisiert wird. Die Tabelle 2026, in Kraft seit dem 1. Januar 2026, setzt für die niedrigste Einkommensgruppe 486 Euro monatlich für ein Kind im Alter von 0 bis 5 Jahren an, 558 Euro für 6 bis 11 Jahre, 653 Euro für 12 bis 17 Jahre und 698 Euro ab 18 Jahren, ansteigend über 15 Einkommensgruppen.
Die Tabelle selbst hat keine Gesetzeskraft. Sie ist eine gerichtliche Leitlinie, an der sich Familiengerichte in der Praxis orientieren, und die gesetzliche Grundlage liegt in §§ 1601 ff. BGB, wobei § 1612a BGB den gesetzlichen Mindestbetrag für ein minderjähriges Kind eigenständig festlegt. Das Kindergeld wird anschließend angerechnet: die Hälfte des Satzes 2026 von 259 Euro monatlich bei einem minderjährigen Kind, das beim anderen Elternteil lebt, und der volle Betrag bei einem volljährigen Kind. Siehe die vollständige Düsseldorfer Tabelle für alle 15 Einkommensgruppen und Kindesunterhalt und Unterhalt für die gesetzlichen Grundlagen, einschließlich des Selbstbehalts, der das eigene Einkommen des zahlenden Elternteils schützt.
Sorgerecht und Umgang: die aktuelle Regel, und eine Reform, die noch kein Gesetz ist
Verheiratete Eltern haben automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. Bei unverheirateten Eltern ist das anders, und genau hier weicht das Recht am stärksten von dem ab, was viele aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum erwarten. § 1626a BGB gibt derzeit der Mutter bei unverheirateten Eltern die alleinige Sorge. Die gemeinsame Sorge folgt erst aus einer gemeinsamen Erklärung beider Elternteile (einer Sorgeerklärung), einer späteren Eheschließung oder einer gerichtlichen Entscheidung auf Antrag.
Eine Reform, das Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG), würde die gemeinsame Sorge für unverheiratete Eltern bei einer einvernehmlichen Vaterschaftsanerkennung automatisch vorsehen, sofern nicht ein Elternteil innerhalb einer festgelegten Frist widerspricht. Zum 19. Juli 2026 handelt es sich um einen Referentenentwurf, dessen Konsultation am 10. Juli 2026 endete. Er wurde nicht verabschiedet und wird nicht vor 2027 erwartet. Betrachten Sie ihn als zu beobachtenden Vorschlag, nicht als geltende Regel. Siehe Sorgerecht in Deutschland dazu, wie § 1626a heute angewendet wird.
Unabhängig davon, wer das Sorgerecht innehat, gestaltet § 1684 BGB die Beziehung eines Kindes zu jedem Elternteil als eigenes Recht des Kindes, nicht lediglich als etwas, das einem Elternteil gestattet ist. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind sowohl berechtigt als auch verpflichtet, eine Sichtweise, die sich von der vieler anglo-amerikanischer Leser zum Umgang nach einer Trennung unterscheidet. Siehe Umgangsrecht in Deutschland dazu, wie diese Pflicht in der Praxis funktioniert.
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Ein umziehender Arbeitnehmer, der Elternzeit gemeinsam mit einer Sorgerechtsfrage abwägt, sollte auch das deutsche Arbeitsrecht dazu lesen, wie Elternzeit und Elterngeld funktionieren.
Häufig gestellte Fragen
Unterscheidet sich das deutsche Familienrecht zwischen den Bundesländern?
Nein. Das Familienrecht ergibt sich vollständig aus dem bundeseinheitlichen BGB und gilt in allen 16 Bundesländern gleich. Unterschiedlich ist nur, welches Amtsgericht und welche Familiengerichtsabteilung zuständig ist, niemals, welche Regel gilt.
Gibt es in Deutschland ein eigenständiges Familiengericht?
Nicht als eigenständiges Gericht. Das Familiengericht ist eine innerhalb des Amtsgerichts eingerichtete Abteilung, nach § 23b GVG. Eine Scheidungs-, Sorgerechts- oder Unterhaltssache wird bei dieser Abteilung eingereicht.
Wie lange muss man in Deutschland getrennt leben, bevor man sich scheiden lassen kann?
In der Regel ein Jahr, nach § 1565 Abs. 2 BGB. Nach Ablauf dieses Jahres gilt das Scheitern der Ehe als feststehend, sobald beide Ehegatten die Scheidung wollen oder einer zustimmt. Ohne Zustimmung gilt dieselbe Vermutung nach § 1566 BGB erst nach drei Jahren.
Ist die Zugewinngemeinschaft dasselbe wie eine Gütergemeinschaft?
Nein, und das ist das häufigste Missverständnis, das anglo-amerikanische Leser zum deutschen Familienrecht mitbringen. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen während der gesamten Ehe. Nur der Zuwachs im Vermögen jedes Ehegatten wird ausgeglichen, und das ausschließlich durch einen Geldanspruch bei der Scheidung, nicht durch eine Aufteilung des Eigentums an einem Vermögensgegenstand.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Er ist die automatische Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten, die bei nahezu jeder Scheidung durchgeführt wird, ohne dass einer der Ehegatten sie beantragen müsste. Er läuft unabhängig von der Aufteilung des sonstigen Vermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs.
Wie wird der deutsche Kindesunterhalt tatsächlich berechnet?
Familiengerichte verwenden die Düsseldorfer Tabelle, eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlichte Leitlinientabelle, um das Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und das Alter eines Kindes in einen Richtwert umzurechnen, und ziehen anschließend einen Teil oder den vollen Betrag des monatlichen Kindergelds ab. Die Tabelle ist kein Gesetz; die zugrunde liegende Pflicht ergibt sich aus §§ 1601 ff. BGB.
Haben unverheiratete Eltern in Deutschland automatisch die gemeinsame Sorge?
Derzeit nicht. § 1626a BGB gibt der Mutter die alleinige Sorge, sofern die Eltern nicht eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, später heiraten oder ein Gericht die gemeinsame Sorge anordnet. Ein Gesetzentwurf, das KiMoG, würde das ändern, ist jedoch zum 19. Juli 2026 nicht verabschiedet und wird nicht vor 2027 erwartet.
Welcher Anspruch deckt den Ehegattenunterhalt, und läuft er nach der Scheidung automatisch weiter?
Der Unterhalt während der Trennung, der Trennungsunterhalt, und der Unterhalt nach der Scheidung, der nacheheliche Unterhalt, sind getrennte Ansprüche nach unterschiedlichen Vorschriften des BGB. Der nacheheliche Anspruch entsteht nicht automatisch und besteht nur, wenn eine bestimmte gesetzliche Voraussetzung erfüllt ist.
Quellen und Referenzen
- § 1565 BGB, Scheitern der Ehe(gesetze-im-internet.de).gov
- § 1566 BGB, Vermutung für das Scheitern(gesetze-im-internet.de).gov
- § 1361 BGB, Unterhalt bei Getrenntleben(gesetze-im-internet.de).gov
- § 1569 BGB, Grundsatz der Eigenverantwortung(gesetze-im-internet.de).gov
- § 1609 BGB, Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter(gesetze-im-internet.de).gov
- § 1612a BGB, Mindestunterhalt minderjähriger Kinder(gesetze-im-internet.de).gov
- § 1363 BGB, Eintritt der Zugewinngemeinschaft(gesetze-im-internet.de).gov
- § 1378 BGB, Ausgleichsforderung(gesetze-im-internet.de).gov
- § 1 VersAusglG, Halbteilungsgrundsatz(gesetze-im-internet.de).gov
- § 1626a BGB, Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern(gesetze-im-internet.de).gov
- § 1684 BGB, Umgang des Kindes mit den Eltern(gesetze-im-internet.de).gov
- § 23b GVG, Familiengericht(gesetze-im-internet.de).gov
- Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (offizielle Tabelle, in Kraft seit 1. Januar 2026)(olg-duesseldorf.nrw.de).gov
- Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld steigt ab Januar 2026 auf 259 Euro(arbeitsagentur.de).gov