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Familienrecht: Der vollständige Leitfaden zum deutschen Familienrecht

Von Recording Law Redaktionsteam12 Min. Lesezeit
Familienrecht: Der vollständige Leitfaden zum deutschen Familienrecht

Häufig gestellte Fragen

Unterscheidet sich das deutsche Familienrecht zwischen den Bundesländern?

Nein. Das Familienrecht ergibt sich vollständig aus dem bundeseinheitlichen BGB und gilt in allen 16 Bundesländern gleich. Unterschiedlich ist nur, welches Amtsgericht und welche Familiengerichtsabteilung zuständig ist, niemals, welche Regel gilt.

Gibt es in Deutschland ein eigenständiges Familiengericht?

Nicht als eigenständiges Gericht. Das Familiengericht ist eine innerhalb des Amtsgerichts eingerichtete Abteilung, nach § 23b GVG. Eine Scheidungs-, Sorgerechts- oder Unterhaltssache wird bei dieser Abteilung eingereicht.

Wie lange muss man in Deutschland getrennt leben, bevor man sich scheiden lassen kann?

In der Regel ein Jahr, nach § 1565 Abs. 2 BGB. Nach Ablauf dieses Jahres gilt das Scheitern der Ehe als feststehend, sobald beide Ehegatten die Scheidung wollen oder einer zustimmt. Ohne Zustimmung gilt dieselbe Vermutung nach § 1566 BGB erst nach drei Jahren.

Ist die Zugewinngemeinschaft dasselbe wie eine Gütergemeinschaft?

Nein, und das ist das häufigste Missverständnis, das anglo-amerikanische Leser zum deutschen Familienrecht mitbringen. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen während der gesamten Ehe. Nur der Zuwachs im Vermögen jedes Ehegatten wird ausgeglichen, und das ausschließlich durch einen Geldanspruch bei der Scheidung, nicht durch eine Aufteilung des Eigentums an einem Vermögensgegenstand.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Er ist die automatische Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten, die bei nahezu jeder Scheidung durchgeführt wird, ohne dass einer der Ehegatten sie beantragen müsste. Er läuft unabhängig von der Aufteilung des sonstigen Vermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs.

Wie wird der deutsche Kindesunterhalt tatsächlich berechnet?

Familiengerichte verwenden die Düsseldorfer Tabelle, eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlichte Leitlinientabelle, um das Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und das Alter eines Kindes in einen Richtwert umzurechnen, und ziehen anschließend einen Teil oder den vollen Betrag des monatlichen Kindergelds ab. Die Tabelle ist kein Gesetz; die zugrunde liegende Pflicht ergibt sich aus §§ 1601 ff. BGB.

Haben unverheiratete Eltern in Deutschland automatisch die gemeinsame Sorge?

Derzeit nicht. § 1626a BGB gibt der Mutter die alleinige Sorge, sofern die Eltern nicht eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, später heiraten oder ein Gericht die gemeinsame Sorge anordnet. Ein Gesetzentwurf, das KiMoG, würde das ändern, ist jedoch zum 19. Juli 2026 nicht verabschiedet und wird nicht vor 2027 erwartet.

Welcher Anspruch deckt den Ehegattenunterhalt, und läuft er nach der Scheidung automatisch weiter?

Der Unterhalt während der Trennung, der Trennungsunterhalt, und der Unterhalt nach der Scheidung, der nacheheliche Unterhalt, sind getrennte Ansprüche nach unterschiedlichen Vorschriften des BGB. Der nacheheliche Anspruch entsteht nicht automatisch und besteht nur, wenn eine bestimmte gesetzliche Voraussetzung erfüllt ist.

Quellen und Referenzen

  1. § 1565 BGB, Scheitern der Ehe(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 1566 BGB, Vermutung für das Scheitern(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 1361 BGB, Unterhalt bei Getrenntleben(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 1569 BGB, Grundsatz der Eigenverantwortung(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 1609 BGB, Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 1612a BGB, Mindestunterhalt minderjähriger Kinder(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 1363 BGB, Eintritt der Zugewinngemeinschaft(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 1378 BGB, Ausgleichsforderung(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 1 VersAusglG, Halbteilungsgrundsatz(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 1626a BGB, Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 1684 BGB, Umgang des Kindes mit den Eltern(gesetze-im-internet.de).gov
  12. § 23b GVG, Familiengericht(gesetze-im-internet.de).gov
  13. Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (offizielle Tabelle, in Kraft seit 1. Januar 2026)(olg-duesseldorf.nrw.de).gov
  14. Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld steigt ab Januar 2026 auf 259 Euro(arbeitsagentur.de).gov
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