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Scheidungskosten in Deutschland: Wie sich Gerichts- und Anwaltskosten berechnen

Von Recording Law Redaktionsteam12 Min. Lesezeit
Scheidungskosten in Deutschland: Wie sich Gerichts- und Anwaltskosten berechnen

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet eine Scheidung in Deutschland?

Es gibt keinen festen Preis. Sowohl Gerichtskosten als auch Anwaltskosten werden aus einem Verfahrenswert berechnet, der sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen der Ehegatten und etwaigen Versorgungsausgleich-Rentenanwartschaften nach § 43 und § 50 FamGKG ergibt, sodass die Gesamtsumme mit dem Einkommen und der Anzahl der vorhandenen Rentenanwartschaften steigt, statt einem festen Tarif zu folgen.

Was hat sich durch das KostBRÄG 2025 geändert?

Das KostBRÄG 2025 hat die FamGKG-Gerichtsgebührentabelle und die RVG-Anwaltsgebührentabelle um etwa 6 bis 9 Prozent angehoben, in Kraft seit dem 1. Juni 2025. Eine Zahl, die aus einer vor diesem Datum veröffentlichten Gebührentabelle berechnet wurde, unterschätzt die aktuellen Kosten.

Müssen beide Ehegatten für einen Anwalt bezahlen?

Nein. Nur der antragstellende Ehegatte braucht nach § 114 FamFG einen Anwalt. Der andere Ehegatte kann der Scheidung nach § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG einfach zustimmen, ohne einen eigenen zu beauftragen, was der Hauptgrund ist, warum eine einvernehmliche Scheidung günstiger ist als eine streitige.

Wer zahlt die Gerichtskosten, ein Ehegatte oder beide?

§ 150 Abs. 1 FamFG teilt die Gerichtskosten der Scheidung und ihrer Folgesachen zu gleichen Teilen zwischen den Ehegatten, sobald die Scheidung ausgesprochen ist, unabhängig davon, welcher Ehegatte den Antrag gestellt hat. Das eigene Anwaltshonorar zahlt dagegen normalerweise jeder Ehegatte allein.

Kann ich Hilfe bei den Kosten einer Scheidung bekommen, wenn ich sie mir nicht leisten kann?

Möglicherweise, über die Verfahrenskostenhilfe, beantragt nach § 76 FamFG unter Bezugnahme auf die bedürftigkeitsabhängigen Regeln der Prozesskostenhilfe der Zivilprozessordnung. Je nach Einkommen und Vermögen kann sie Gerichtskosten und, wo ein Anwalt beigeordnet wird, das eigene Anwaltshonorar dieses Ehegatten übernehmen.

Erhöht es die Kosten, wenn Vermögensaufteilung oder Unterhalt in die Scheidung einbezogen werden?

Ja. Wird der Zugewinnausgleich oder der Ehegattenunterhalt als Folgesache in den Verbund eingebracht, addiert das einen eigenen Wert zum Gesamt-Verfahrenswert, was sowohl die Gerichtsgebühr als auch das Anwaltshonorar über die Grundkosten der Scheidung und der automatischen Rentenaufteilung allein hinaus erhöht.

Sind Online-Rechner für Scheidungskosten zuverlässig?

Mit Vorsicht zu genießen. Viele nutzen noch die Gebührentabellen, die vor Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 am 1. Juni 2025 galten, und unterschätzen die tatsächlichen Kosten damit um etwa 6 bis 9 Prozent, und nur wenige berücksichtigen den Wertzuschlag des Versorgungsausgleichs nach § 50 FamGKG oder zusätzliche Folgesachen korrekt.

Quellen und Referenzen

  1. § 43 FamGKG, Ehesachen (Verfahrenswert)(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 50 FamGKG, Versorgungsausgleichssachen(gesetze-im-internet.de).gov
  3. Anlage 2 FamGKG, Gebührentabelle (Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 109, in force 1 June 2025)(gesetze-im-internet.de).gov
  4. Anlage 1 FamGKG, Kostenverzeichnis (Hauptabschnitt 1, Ehesachen)(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 150 FamFG, Kosten in Scheidungssachen und Folgesachen(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 114 FamFG, Vertretung durch Rechtsanwalt(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 13 RVG, Wertgebühren(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 23 RVG, Allgemeine Wertvorschrift(gesetze-im-internet.de).gov
  9. Anlage 2 RVG, Gebührentabelle (Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 109, in force 1 June 2025)(gesetze-im-internet.de).gov
  10. Anlage 1 RVG, Vergütungsverzeichnis (Nrn. 3100, 3104, 7002, 7008)(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 76 FamFG, Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe(gesetze-im-internet.de).gov
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