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Unterhalt in Deutschland: Die gesetzlichen Regeln zum Kindesunterhalt

Von Recording Law Redaktionsteam12 Min. Lesezeit
Unterhalt in Deutschland: Die gesetzlichen Regeln zum Kindesunterhalt

Häufig gestellte Fragen

Wer schuldet in Deutschland rechtlich Kindesunterhalt?

Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt nach § 1601 BGB, dem Grundsatz des Verwandtenunterhalts für Verwandte in gerader Linie. In der Praxis erfüllt ein Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt und es betreut, seinen eigenen Anteil in der Regel durch diese Betreuung nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, weshalb üblicherweise nur der andere Elternteil bar zahlt.

Was ist der Selbstbehalt, und wie viel darf ein zahlender Elternteil behalten?

Der Selbstbehalt ist das Einkommen, das § 1603 BGB schützt, bevor überhaupt Unterhalt geschuldet wird. Gegenüber einem minderjährigen oder privilegierten volljährigen Kind beträgt er 1.450 Euro monatlich bei Erwerbstätigkeit oder 1.200 Euro bei fehlender Erwerbstätigkeit, mit 1.750 Euro als allgemeiner Untergrenze für jeden anderen Unterhaltsanspruch.

Kann ein arbeitsloser Elternteil die Zahlung von Kindesunterhalt vermeiden?

Nicht automatisch. Für minderjährige und bestimmte volljährige Kinder gilt nach § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Unterhaltspflicht, die verlangen kann, dass der zahlungspflichtige Elternteil aktiv Arbeit oder zusätzliche Stunden sucht. Ein Gericht kann das Einkommen zugrunde legen, das dieser Elternteil zumutbar erzielen könnte, statt eine vermeidbare Arbeitslosigkeit hinzunehmen.

Wie wird der Mindestunterhalt festgelegt, und wie oft ändert er sich?

§ 1612a BGB legt ihn als Prozentsatz des steuerfreien Existenzminimums fest, wobei der Eurobetrag durch eine Verordnung des Bundesministeriums der Justiz bestimmt wird, die nur alle zwei Jahre geändert wird, zuletzt durch die siebte Änderungsverordnung vom 15. November 2024. Der veröffentlichte Betrag ändert sich dennoch fast jeden Januar, weil jede Verordnung einen zweistufigen Zeitplan festlegt.

Wird das Kindergeld vom Kindesunterhalt abgezogen?

Ja. Nach § 1612b BGB wird die Hälfte des monatlichen Kindergelds, 259 Euro nach dem Satz 2026, vom Bedarf eines minderjährigen Kindes abgezogen, wenn es beim anderen Elternteil lebt, und der volle Betrag bei einem volljährigen Kind. Durchgerechnete Beispiele finden Sie auf der Seite zur Düsseldorfer Tabelle.

Kann ich Kindesunterhalt für Monate verlangen, bevor ich ihn eingefordert habe?

In der Regel nicht. § 1613 BGB begrenzt rückständigen Unterhalt auf den Zeitpunkt, zu dem der zahlungspflichtige Elternteil förmlich zur Zahlung aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde, mit engen Ausnahmen für außergewöhnlichen Sonderbedarf. Eine umgehende schriftliche Zahlungsaufforderung sichert einen Anspruch, der andernfalls verloren gehen kann.

Was kann getan werden, wenn der andere Elternteil nicht zahlt?

Ein Elternteil, oder das volljährige Kind selbst, kann das Jugendamt bitten, nach § 1712 BGB als Beistand bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Durchsetzung des Anspruchs zu helfen. Eine als Jugendamtsurkunde nach § 59 SGB VIII festgehaltene Unterhaltsverpflichtung ist unmittelbar vollstreckbar, ohne dass zuvor ein gesondertes Gerichtsurteil nötig wäre.

Wo finde ich die konkreten Kindesunterhaltsbeträge nach Einkommen und Alter?

Die vollständige Düsseldorfer Tabelle 2026 mit allen 15 Einkommensgruppen und vier Altersstufen sowie durchgerechneten Kindergeld- und Mangelfall-Beispielen finden Sie auf der von dieser Seite verlinkten Tabellenseite. Diese Seite behandelt die zugrunde liegenden gesetzlichen Regeln, nicht die Zahlen selbst.

Quellen und Referenzen

  1. § 1601 BGB, Unterhaltsverpflichtete(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 1603 BGB, Leistungsfähigkeit(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 1606 BGB, Rangfolge mehrerer Verwandter(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 1609 BGB, Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 1612 BGB, Art der Unterhaltsgewährung(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 1612a BGB, Mindestunterhalt minderjähriger Kinder(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 1612b BGB, Kindergeld und Barbedarf(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 1613 BGB, Unterhalt für die Vergangenheit(gesetze-im-internet.de).gov
  9. Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV), Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 1712 BGB, Voraussetzungen der Beistandschaft(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 59 SGB VIII, Urkunden (Jugendamtsurkunde)(gesetze-im-internet.de).gov
  12. Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen, Stand 01.01.2026 (Selbstbehaltsbeträge)(olg-duesseldorf.nrw.de).gov
  13. Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld steigt ab Januar 2026 auf 259 Euro(arbeitsagentur.de).gov
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