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Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhaltsrechner und alle Einkommensgruppen

Von Recording Law Redaktionsteam16 Min. Lesezeit
Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhaltsrechner und alle Einkommensgruppen

Häufig gestellte Fragen

Was genau ist die Düsseldorfer Tabelle?

Sie ist eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlichte Leitlinientabelle, die das Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und das Alter eines Kindes in einen Richtwert für den monatlichen Kindesunterhalt umrechnet. Sie ist selbst kein Gesetz. Die gesetzliche Grundlage liegt in § 1601 und § 1610 BGB, und der Mindestbetrag für ein minderjähriges Kind wird gesondert durch § 1612a BGB und die Mindestunterhaltsverordnung festgelegt. Familiengerichte in ganz Deutschland nutzen die Tabelle in der Praxis als Standardreferenz.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt in Deutschland 2026?

Das hängt vom bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und vom Alter des Kindes ab, anhand der 15 Einkommensgruppen und vier Altersstufen. In der niedrigsten Einkommensgruppe reichen die Werte 2026 von 486 Euro monatlich für ein Kind im Alter von 0 bis 5 Jahren bis zu 698 Euro für ein Kind ab 18 Jahren, jeweils vor Abzug des Kindergelds. Höhere Einkommensgruppen steigen entsprechend an.

Wird das Kindergeld vom Betrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen?

Ja. Die Hälfte des monatlichen Kindergelds, 129,50 Euro vom Satz 2026 von 259 Euro, wird bei einem minderjährigen Kind abgezogen, das beim anderen Elternteil lebt. Bei einem volljährigen Kind werden die vollen 259 Euro abgezogen. Das Ergebnis nach diesem Abzug heißt Zahlbetrag, der tatsächlich gezahlte Betrag, und liegt immer unter dem reinen Tabellenwert.

Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist er 2026?

Der Selbstbehalt ist der Teil des Einkommens, den der zahlende Elternteil gesetzlich behalten darf, bevor überhaupt Kindesunterhalt geschuldet wird, geregelt in § 1603 Abs. 1 BGB. Gegenüber einem minderjährigen oder privilegierten volljährigen Kind beträgt er 1.450 Euro monatlich bei Erwerbstätigkeit oder 1.200 Euro bei fehlender Erwerbstätigkeit. Die allgemeine Untergrenze gegenüber jedem anderen Unterhaltsanspruch liegt bei 1.750 Euro.

Was zählt als Nettoeinkommen für die Düsseldorfer Tabelle?

Die Tabelle verwendet das bereinigte Nettoeinkommen, also das Nettogehalt nach Abzug von Posten, die die Familiengerichte als notwendig anerkennen, etwa berufsbedingte Aufwendungen, bestimmte Schuldentilgungen und gesetzlich anerkannte zusätzliche Altersvorsorgebeiträge. Dieser bereinigte Wert liegt meist unter dem Betrag auf der Gehaltsabrechnung, weshalb die richtige Einkommensgruppe oft der am stärksten umstrittene Teil einer Berechnung ist.

Was passiert, wenn ein Elternteil nicht den vollen Betrag der Düsseldorfer Tabelle für jedes Kind aufbringen kann?

Diese Situation heißt Mangelfall. Das verfügbare Einkommen des zahlenden Elternteils wird, nachdem der eigene Selbstbehalt geschützt wurde, proportional zum jeweiligen Zahlbetrag der Kinder verteilt, statt zuerst einem Kind in voller Höhe gezahlt zu werden. Auch ein eigener Unterhaltsanspruch eines Ehegatten oder früheren Ehegatten kann in die Rangfolge einfließen und das Ergebnis verändern.

Wie viel Unterhalt erhält ein Studierender in auswärtiger Unterbringung?

Statt einer Einordnung in eine Einkommensgruppe gilt ein Pauschalbetrag von 990 Euro monatlich, sobald ein Kind an einer Hochschule eingeschrieben ist und nicht mehr bei einem Elternteil lebt. Dieser Betrag enthält bereits bis zu 440 Euro für die Miete, und das Kindergeld wird weiterhin in voller Höhe abgezogen, genau wie bei jedem anderen volljährigen Kind.

Wie oft ändert sich die Düsseldorfer Tabelle?

Die Tabelle wird in der Regel jeden Januar neu veröffentlicht. Die zugrunde liegende Mindestunterhaltsverordnung für die Mindestbeträge wird förmlich nur etwa alle zwei Jahre geändert, zuletzt durch die siebte Änderungsverordnung vom 15. November 2024, doch jede Verordnung legt zwei um ein Jahr versetzte Beträge fest, weshalb sich der veröffentlichte Eurobetrag dennoch jährlich ändert.

Quellen und Referenzen

  1. Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (offizielle Tabelle, in Kraft seit 1. Januar 2026)(olg-duesseldorf.nrw.de).gov
  2. Oberlandesgericht Düsseldorf, Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2026(olg-duesseldorf.nrw.de).gov
  3. Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen, Stand 01.01.2026 (Selbstbehaltsbeträge)(olg-duesseldorf.nrw.de).gov
  4. § 1601 BGB, Unterhaltsverpflichtete(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 1603 BGB, Leistungsfähigkeit (Selbstbehalt)(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 1606 BGB, Rangfolge mehrerer Verwandter(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 1609 BGB, Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 1610 BGB, Maß des Unterhalts(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 1612a BGB, Mindestunterhalt minderjähriger Kinder(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 1612b BGB, Unterhalt und Kindergeld(gesetze-im-internet.de).gov
  11. Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV), Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts(gesetze-im-internet.de).gov
  12. Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld steigt ab Januar 2026 auf 259 Euro(arbeitsagentur.de).gov
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