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Zugewinnausgleich bei der Scheidung: Wie das deutsche Ehevermögensrecht wirklich funktioniert

Von Recording Law Redaktionsteam14 Min. Lesezeit
Zugewinnausgleich bei der Scheidung: Wie das deutsche Ehevermögensrecht wirklich funktioniert

Häufig gestellte Fragen

Ist die Zugewinngemeinschaft dasselbe wie eine Gütergemeinschaft?

Nein. In der Zugewinngemeinschaft besitzt jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen während der gesamten Ehe, und nichts wird zusammengelegt. Nur der Zuwachs im Nettovermögen über die Ehedauer wird bei der Scheidung ausgeglichen, und zwar allein durch einen Geldanspruch nach § 1378 BGB, nicht durch Aufteilung des Eigentums an bestimmten Vermögensgegenständen.

Wird eine Erbschaft, die ich während der Ehe erhalte, mit meinem Ehepartner geteilt?

Nicht direkt. § 1374 Abs. 2 BGB rechnet eine während der Ehe erhaltene Erbschaft oder Schenkung Ihrem Anfangsvermögen hinzu, sodass sie so behandelt wird, als hätten Sie sie bereits bei Beginn der Ehe besessen, und außerhalb Ihres Zugewinns bleibt. Das Wachstum, das nach dem Erhalt auf diese Erbschaft entfällt, zählt weiterhin zum Zugewinn.

Wie wird die Ausgleichsforderung tatsächlich berechnet?

Der Zugewinn jedes Ehegatten ist sein Endvermögen abzüglich seines Anfangsvermögens. Der Ehegatte mit dem größeren Zugewinn schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz zwischen den beiden Zugewinnen, nach § 1378 Abs. 1 BGB.

Kann der Ausgleichsanspruch höher sein als das, was mir tatsächlich noch bleibt?

Nein. § 1378 Abs. 2 BGB deckelt den Anspruch auf den Wert Ihres eigenen Nettovermögens bei Ende der Ehe, sodass Sie nie mehr zahlen müssen, als Sie zu diesem Zeitpunkt tatsächlich noch besitzen.

Was passiert, wenn mein Ehepartner vor der Scheidung Vermögen verschenkt oder verschwendet hat?

§ 1375 Abs. 2 BGB rechnet illoyale Verringerungen, also Schenkungen, die keiner sittlichen Pflicht entsprachen, leichtfertige Verschwendung oder vorsätzliche Versuche, Sie zu benachteiligen, dem Endvermögen dieses Ehegatten wieder hinzu, es sei denn, sie liegen mehr als zehn Jahre vor Ende der Ehe zurück oder Sie haben ihnen zugestimmt.

Können wir den Zugewinnausgleich vollständig vermeiden?

Ja, durch einen notariellen Ehevertrag, der Gütertrennung wählt, die vollständige Trennung des Vermögens ohne Ausgleichsanspruch bei der Scheidung, oder Gütergemeinschaft, echtes gemeinsames Eigentum, nach §§ 1408 und 1414 BGB.

Ist der Zugewinnausgleich dasselbe wie die Rentenaufteilung bei der Scheidung?

Nein. Der Zugewinnausgleich teilt das Wachstum im übrigen Nettovermögen jedes Ehegatten. Der Versorgungsausgleich teilt getrennt und automatisch die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche nach dem Versorgungsausgleichsgesetz. Siehe Scheidung in Deutschland dazu, wie beide innerhalb eines Falls zusammenwirken.

Quellen und Referenzen

  1. § 1363 BGB, Eintritt der Zugewinngemeinschaft(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 1373 BGB, Zugewinn(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 1374 BGB, Anfangsvermögen(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 1375 BGB, Endvermögen(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 1376 BGB, Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögens(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 1377 BGB, Verzeichnis des Anfangsvermögens(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 1378 BGB, Ausgleichsforderung(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 1379 BGB, Auskunftspflicht(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 1408 BGB, Ehevertrag, Vertragsfreiheit(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 1414 BGB, Eintritt der Gütertrennung(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 1415 BGB, Vereinbarung der Gütergemeinschaft durch Ehevertrag(gesetze-im-internet.de).gov
  12. § 1 VersAusglG, Halbteilungsgrundsatz(gesetze-im-internet.de).gov
  13. § 1384 BGB, Berechnung des Zugewinns bei Scheidung(gesetze-im-internet.de).gov
  14. § 3 VersAusglG, Ehezeit und der Ausschluss bei kurzer Ehe(gesetze-im-internet.de).gov
  15. § 6 VersAusglG, Vereinbarungen der Ehegatten(gesetze-im-internet.de).gov
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