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Eigenbedarfskündigung: Voraussetzungen, Fristen und Widerspruchsrecht des Mieters

Von Recording Law Redaktionsteam11 Min. Lesezeit
Eigenbedarfskündigung: Voraussetzungen, Fristen und Widerspruchsrecht des Mieters

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Vermieter einem Mieter kündigen, nur weil er selbst einziehen möchte?

Nur wenn der Vermieter einen echten, konkreten Bedarf an gerade dieser Wohnung hat, der in der Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB angegeben wird. Ein vager oder allgemeiner Verweis auf Eigenbedarf, ohne zu benennen, wer die Wohnung benötigt und warum, genügt der Anforderung nicht.

Wer zählt bei einer Eigenbedarfskündigung als Familie?

Enge Verwandte wie Ehegatte, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister sind eindeutig erfasst. Entferntere Verwandte und Nichtverwandte, die den Haushalt teilen, werden nach der Enge der tatsächlichen persönlichen Beziehung beurteilt, nicht nach einer festen Liste.

Wie viel Kündigungsfrist muss ein Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung einhalten?

Nach § 573c BGB drei Monate bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei mehr als fünf Jahren und neun Monate bei mehr als acht Jahren.

Kann ein Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung den Auszug verweigern?

Ein Mieter kann nach § 574 BGB Widerspruch aus Härtegründen einlegen, wobei die Umstände des Mieters gegen den Bedarf des Vermieters abgewogen werden. Der Widerspruch muss grundsätzlich in Textform erfolgen und dem Vermieter mindestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zugehen, nach § 574b BGB.

Was passiert, wenn ein neuer Eigentümer eine umgewandelte Eigentumswohnung kauft und sofort einziehen möchte?

§ 577a BGB sperrt eine Eigenbedarfskündigung für mindestens drei Jahre nach dem Verkauf einer umgewandelten Einheit. Die Länder können diese Sperrfrist in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung auf bis zu zehn Jahre verlängern.

Was ist, wenn sich der geltend gemachte Bedarf des Vermieters als vorgetäuscht herausstellt?

Ein Vermieter, dessen Bedarf nicht echt war, oder der die benannte Person nie tatsächlich einziehen lässt, kann dem verdrängten Mieter gegenüber nach § 280 BGB auf Schadensersatz haften, einschließlich Umzugskosten und der Mietdifferenz an dessen neuem Wohnsitz.

Muss der Vermieter dem Mieter stattdessen eine andere freie Wohnung anbieten?

Hat der Vermieter zum Zeitpunkt der Kündigung eine andere vergleichbare freie Wohnung im selben Gebäude oder in unmittelbarer Nähe verfügbar, können Gerichte dies als relevant dafür ansehen, ob die Kündigung gerade dieses Mietverhältnisses tatsächlich erforderlich war.

Quellen und Referenzen

  1. § 573 BGB, Ordentliche Kündigung des Vermieters(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 573c BGB, Fristen der ordentlichen Kündigung(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 574 BGB, Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 574a BGB, Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 574b BGB, Form und Frist des Widerspruchs(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 577a BGB, Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 578 BGB, Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume(gesetze-im-internet.de).gov
  9. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet portal (BGB)(gesetze-im-internet.de).gov
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