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Schönheitsreparaturen: Welche Klauseln zur Renovierung bei Auszug tatsächlich unwirksam sind

Von Recording Law Redaktionsteam12 Min. Lesezeit
Schönheitsreparaturen: Welche Klauseln zur Renovierung bei Auszug tatsächlich unwirksam sind

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine deutsche Mietwohnung beim Auszug neu streichen?

Nur, wenn die Schönheitsreparaturklausel des Mietvertrags tatsächlich wirksam ist. Eine Klausel ist unwirksam, wenn Sie die Wohnung unrenoviert ohne angemessenen Ausgleich übernommen haben, oder wenn sie einen starren, nicht flexiblen Renovierungsfahrplan festlegt. Ein großer Teil der Mietverträge begründet diese Pflicht deshalb gar nicht wirksam, wie sie geschrieben ist.

Was umfassen Schönheitsreparaturen genau?

Nach § 28 Abs. 4 II. BV bedeutet das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren sowie der Innenseiten von Fenstern und Außentüren. Bauliche Reparaturen oder der Austausch von Bodenbelägen zählen nicht dazu.

Ich bin in eine unrenovierte Wohnung eingezogen. Kann mein Vermieter mich trotzdem zum Streichen beim Auszug verpflichten?

In der Regel nicht, wenn die Klausel des Mietvertrags die Pflicht einfach übertragen hat, ohne Ihnen einen Ausgleich für die Übernahme des unrenovierten Zustands zu geben. BGH VIII ZR 185/14 erklärte eine solche Klausel für unwirksam. Sie können nach dem späteren Urteil aus dem Jahr 2020 aber trotzdem einen angemessenen Kostenanteil schulden, wenn Sie vom Vermieter verlangen, notwendige Arbeiten tatsächlich durchzuführen.

Wenn die Klausel unwirksam ist, schulde ich dann gar nichts?

Nicht automatisch. Nach BGH VIII ZR 163/18 müssen Sie sich in der Regel an den Kosten beteiligen, typischerweise etwa zur Hälfte, wenn Sie vom Vermieter verlangen, tatsächlich notwendig gewordene Schönheitsreparaturen durchzuführen, damit Sie nicht besser stehen als bei einer wirksamen Klausel.

Was ist eine Quotenabgeltungsklausel, und ist sie wirksam?

Es ist eine Klausel, die einem ausziehenden Mieter einen anteiligen Betrag geschätzter künftiger Renovierungskosten berechnet, ausgehend vom verstrichenen Renovierungszyklus. Der Bundesgerichtshof entschied 2015, dass eine solche Klausel als Formularklausel unwirksam ist.

Warum wäre ein fester Renovierungsfahrplan in meinem Mietvertrag unwirksam?

Weil er eine Renovierungspflicht nach einem festen Kalender auferlegt, unabhängig vom tatsächlichen Zustand des Raums, was deutsche Gerichte seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 als unangemessene Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB einstufen. Ein als flexible Richtlinie formulierter Fahrplan kann bestehen bleiben, ein starrer in der Regel nicht.

Kann ich damit vermeiden, für Schäden zu zahlen, die ich tatsächlich verursacht habe?

Nein. Diese Urteile betreffen fehlerhafte formularmäßige Schönheitsreparaturklauseln. Echter Schaden über die normale Abnutzung hinaus ist eine gesonderte Frage und bleibt weiterhin Verantwortung des Mieters nach den allgemeinen Regeln über die Rückgabe der Mietsache.

Quellen und Referenzen

  1. § 307 BGB, Inhaltskontrolle (Transparenzgebot)(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 535 BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 538 BGB, Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 28 Abs. 4 II. Berechnungsverordnung, Instandhaltungskosten (Definition der Schönheitsreparaturen)(gesetze-im-internet.de).gov
  5. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 2015/039: Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen (Urteile vom 18.03.2015, VIII ZR 185/14 und VIII ZR 242/13)(bundesgerichtshof.de).gov
  6. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 2020/090: Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter (Urteil vom 08.07.2020, VIII ZR 163/18)(bundesgerichtshof.de).gov
  7. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet portal (BGB)(gesetze-im-internet.de).gov
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