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Pflichtteil Schweiz: Was die Erbrechtsreform 2023 im ZGB geändert hat

Von Recording Law Redaktionsteam12 Min. Lesezeit
Pflichtteil Schweiz: Was die Erbrechtsreform 2023 im ZGB geändert hat

Häufig gestellte Fragen

Was hat sich 2023 im schweizerischen Erbrecht geändert?

Seit dem 1. Januar 2023 streicht Art. 470 ZGB die Eltern vollständig aus dem Kreis der geschützten Erben, und Art. 471 ZGB ersetzt drei getrennte Pflichtteil-Bruchteile durch eine einheitliche Regel von der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Ein neuer Art. 472 ZGB lässt zudem ein hängiges Scheidungsverfahren den Pflichtteil eines Ehegatten auslöschen.

Haben Eltern noch einen Pflichtteil am Nachlass einer kinderlosen Person?

Nein. Seit dem 1. Januar 2023 nennt Art. 470 ZGB die Eltern überhaupt nicht mehr als geschützte Erben, sodass eine kinderlose Person ihren gesamten Nachlass an eine beliebige Person weitergeben kann.

Wie gross ist der Pflichtteil eines Kindes jetzt?

Die Hälfte dessen, was dieses Kind unter den gesetzlichen Erbfolgeregeln erhalten hätte, gegenüber drei Vierteln vor der Reform, nach Art. 471 ZGB.

Hat die Reform geändert, worauf ein Ehegatte Anspruch hat?

Der eigene Pflichtteil-Bruchteil des Ehegatten blieb während der gesamten Reform bei der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Geändert hat sich Art. 472 ZGB, der diesen Schutz unter bestimmten Bedingungen vollständig entfallen lassen kann, sobald eine Scheidung hängig ist.

Stieg die frei verfügbare Quote eines Nachlasses wirklich von einem Viertel auf die Hälfte?

Nur für eine bestimmte Familienkonstellation, eine Person, die allein von Nachkommen überlebt wird. Bei Ehegatte und Nachkommen unter dem ordentlichen gesetzlichen Regelfall stieg die verfügbare Quote von drei Achteln auf die Hälfte, nicht von einem Viertel.

Ist mein Testament von vor 2023 noch gültig?

Ja, ein bestehendes Testament wird nicht automatisch ungültig, nur weil sich das Recht geändert hat. Eine Klausel, die an die alten Bruchteile gebunden war, kann nun weiter reichen als beabsichtigt, was ein Grund ist, sie überprüfen zu lassen, nicht ein Grund, anzunehmen, sie funktioniere nicht mehr.

Wann verliert ein Ehegatte den Pflichtteil wegen eines hängigen Scheidungsverfahrens?

Nach Art. 472 ZGB genügt entweder eine bereits eingereichte Scheidung auf gemeinsames Begehren oder mindestens zwei Jahre bereits getrennten Lebens beim Tod allein, um den Pflichtteil des überlebenden Ehegatten entfallen zu lassen.

Betrifft die Reform 2023 die kantonale Erbschaftssteuer?

Nein. Die Reform änderte die Pflichtteile nach dem ZGB, eine Frage des Bundeszivilrechts. Die Erbschaftssteuer legen ausschliesslich die Kantone fest und wurde von dieser Reform nicht berührt.

Quellen und Referenzen

  1. Art. 470 ZGB, Wegfall des Pflichtteils der Eltern(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 471 ZGB, einheitlicher Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs(fedlex.admin.ch).gov
  3. Art. 472 ZGB, Verlust des Pflichtteils bei hängigem Scheidungsverfahren(fedlex.admin.ch).gov
  4. Art. 473 ZGB, Nutzniessung des überlebenden Ehegatten und verfügbarer Teil(fedlex.admin.ch).gov
  5. Art. 462 ZGB, Erbanspruch des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners(fedlex.admin.ch).gov
  6. Art. 457 ZGB, Erbrecht der Nachkommen(fedlex.admin.ch).gov
  7. Art. 458 ZGB, Erbrecht des elterlichen Stammes(fedlex.admin.ch).gov
  8. ESTV/SSK, Erbschafts- und Schenkungssteuern (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2025)(estv2.admin.ch).gov
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