Erbrecht Schweiz: Testament, Pflichtteil-Reform 2023 und Erbschaftssteuer

Das schweizerische Erbrecht ist in einem einzigen Bundesgesetz geregelt, dem Zivilgesetzbuch oder ZGB, doch ein vollständiges Bild davon, wie ein Nachlass tatsächlich abgewickelt wird, braucht zwei weitere Elemente, mit denen die meisten Besucherinnen und Besucher nicht rechnen. Die Regeln, die ein Testament ausser Kraft setzen kann und welche nicht, wurden durch eine Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, grundlegend neu gefasst, und was ein Erbe an Steuern auf das Erhaltene schuldet, legt allein der Kanton fest, nicht der Bund. Dieser Ratgeber ist der Ausgangspunkt für unsere Berichterstattung zum schweizerischen Erbrecht, die auf jeden dieser Punkte im Detail eingeht.
Informationen zuletzt geprüft am 21. Juli 2026. Diese Seite enthält allgemeine rechtliche Informationen zum schweizerischen Recht und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Was das schweizerische Erbrecht strukturell unterscheidet
Zwei Dinge unterscheiden die Schweiz von vielen ihrer Nachbarn in diesem Bereich. Das Erste ist, dass die Erbschaftssteuer überhaupt keine Bundesebene kennt. Jeder Kanton legt seine eigenen Regeln fest, und diese unterscheiden sich so stark, dass derselbe Nachlass im einen Kanton nichts und im anderen eine echte Steuerrechnung auslösen kann.
Das Zweite ist, wie kürzlich sich die materiellen Regeln geändert haben. Eine Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, hat neu geregelt, wem ein fixer Anteil eines Nachlasses garantiert ist und wie viel eine Person frei durch Testament bestimmen kann, und ein grosser Teil älterer Inhalte, auf Deutsch wie auf Englisch, beschreibt die Regeln immer noch so, wie sie vor diesem Datum galten.
Eine eidgenössische Erbschaftssteuer wurde 2025 abgelehnt
Die Stimmbevölkerung lehnte eine eidgenössische Erbschaftssteuer-Initiative am 30. November 2025 ab, sodass der oben beschriebene kantonale Flickenteppich weiterhin das vollständige Bild bleibt. Unsere Seite zur Erbschaftssteuer nach Kanton legt dar, was die Initiative bewirkt hätte und was das Ergebnis an geltendem Recht belässt.
Welche Behörde einen Schweizer Nachlass tatsächlich bearbeitet
Ein Nachlass durchläuft kein eigenes, spezialisiertes Erbschaftsgericht. Das kantonale Erbschaftsamt oder die Erbschaftsbehörde übernimmt die administrative Seite, einschliesslich der Siegelung des Nachlasses und der Ausstellung des Erbenscheins, der Bescheinigung, mit der Erben auf Bankkonten zugreifen und Grundeigentum auf ihren Namen eintragen lassen können.
Ein echter Streit zwischen Erben, etwa über die Gültigkeit eines Testaments oder die Höhe eines Pflichtteils, geht stattdessen an die ordentlichen Zivilgerichte. Er beginnt bei einem kantonalen Gericht erster Instanz und kann bei einer Frage des Bundesrechts bis vor das Bundesgericht in Lausanne gelangen.
Die fünf Fragen, die dieser Themenbereich beantwortet
Unsere Berichterstattung zum schweizerischen Erbrecht ist um fünf konkrete Fragen herum aufgebaut statt um einen einzigen langen Überblick. Jede der folgenden Seiten geht in eine Tiefe, die dieser Ratgeber nicht anstrebt.
Was sich mit der Reform 2023 geändert hat beantwortet, welche Pflichtteile gefallen sind, um wie viel und für welche Familienkonstellation. Die verbreitet wiederholte Faustregel trifft nicht auf jede Familie zu, und die Seite ist gezielt darauf ausgelegt, dies richtigzustellen.
Ein Testament in der Schweiz errichten beantwortet, wie ein gültiges Testament zustande kommt und was ein eigenhändiges tatsächlich ungültig macht. Sie behandelt auch, was geschieht, wenn überhaupt kein Testament vorliegt.
Erbschaftssteuer nach Kanton beantwortet, welche der 26 Kantone die Erbschaft eines direkten Nachkommen besteuern und welche sie vollständig befreien. Dies ist die eine Stelle im schweizerischen Erbrecht, an der die kantonale Vielfalt wirklich zählt.
Die Rolle des Willensvollstreckers beantwortet, was ein ernannter Willensvollstrecker tun muss und worauf er Anspruch auf Bezahlung hat. Sie behandelt zudem, woher seine rechtliche Haftung tatsächlich stammt.
Erbvorbezüge beantwortet, wie eine lebzeitige Zuwendung an einen künftigen Erben angerechnet wird, wenn der Nachlass schliesslich geteilt wird. Die Regel unterscheidet sich je nachdem, ob die empfangende Person ein Nachkomme oder eine andere Art von Erbe ist.
Wie sich ZGB und Kantone die Zuständigkeiten teilen
Nahezu alles darüber, wer erbt, in welchen Anteilen und in welchen Testamentsformen, ist Bundesrecht, geregelt im ZGB und identisch, ob sich der Nachlass in Genf oder in St. Gallen befindet. Ein in einem Kanton gültiges Testament ist in allen Kantonen gültig, und der Pflichtteil eines Kindes wird im ganzen Land gleich berechnet.
Die Steuer ist die Ausnahme. Ob ein Erbe auf das Erhaltene überhaupt etwas schuldet und wie viel, hängt vollständig vom Kanton ab, in dem die verstorbene Person zuletzt Wohnsitz hatte, und der Unterschied zwischen den Kantonen kann die gesamte Steuerrechnung ausmachen, nicht nur deren Höhe.
Wo Sie am besten beginnen
Wer sich gerade mit einem tatsächlichen Nachlass befasst, beginnt meist an einer von zwei Stellen. Wer das eigene Testament aufsetzt, sollte bei Ein Testament in der Schweiz errichten beginnen und danach die aktuellen Pflichtteilsgrenzen auf der Seite zur Reform 2023 prüfen, bevor entschieden wird, wie viel anderweitig verfügt werden soll.
Wer einen bereits bestehenden Nachlass verwaltet, sollte bei der Rolle des Willensvollstreckers beginnen, sofern einer ernannt wurde, und auf der Seite Erbschaftssteuer nach Kanton prüfen, was die Erben tatsächlich schulden werden. Dieser Ratgeber ist Teil unseres umfassenderen Ratgebers zum Schweizer Recht, der die Gesetzbücher, Gerichte und Institutionen hinter alldem behandelt.
Wer gerade erfahren hat, möglicherweise Erbe zu sein, ohne dass ein Testament in Sicht ist, sollte nicht annehmen, dass automatisch die gesetzliche Erbfolge gilt, ohne weiter nachzuprüfen. Kantone sind verpflichtet, ein hinterlegtes eigenhändiges Testament zur sicheren Aufbewahrung entgegenzunehmen, sodass ein Dokument mit abweichenden Begünstigten existieren kann, selbst wenn noch keiner der Erben es gesehen hat, eine Möglichkeit, die unsere Seite Ein Testament errichten aus der Perspektive der Errichtung erklärt.
Häufig gestellte Fragen
Warum gibt es auf dieser Seite eine ganze Seite nur zur kantonalen Steuer?
Weil es keine einheitliche schweizerische Antwort gibt. Die Steuer wird von den Kantonen erhoben, nicht vom Bund, sodass die Rechnung auf dieselbe Zuwendung je nach Wohnsitz der verstorbenen Person enorm unterschiedlich ausfällt. Die Kantonsseite legt dar, was kantonsweise bestätigt werden konnte, und ist ausdrücklich transparent bei den wenigen Sätzen, die nicht bestätigt werden konnten.
Welche Seite sollte ich zuerst lesen?
Wer ein Testament verfasst oder überarbeitet, beginnt bei der Seite zum Testament. Wer bereits eines aus der Zeit vor 2023 hat, beginnt bei der Reformseite, weil sich die Anteile, in die es eingreifen kann, geändert haben. Wer als Erbe herausfinden möchte, was eine Zuwendung kostet, beginnt bei der Seite zur kantonalen Steuer.
Welche Testamentsformen kennt die Schweiz?
Ein vollständig eigenhändig geschriebenes Testament, ein öffentliches Testament vor einer Urkundsperson mit zwei Zeugen, und ein mündliches Nottestament, das nur unter wirklich ausserordentlichen Umständen zur Verfügung steht.
Brauche ich einen Notar, oder kann ich mein Testament selbst schreiben?
Das schweizerische Recht anerkennt ein vollständig eigenhändig geschriebenes Testament, sodass ein gültiges Testament ohne jede professionelle Beteiligung errichtet werden kann. Ob das ratsam ist, ist eine andere Frage, und die Seite zum Testament legt die Formvorschriften und die Situationen dar, in denen ein Notar der sicherere Weg ist.
Welche dieser Seiten behandelt, was nach einem Todesfall geschieht, statt davor?
Die Seite zum Willensvollstrecker und die Seite zum Erbvorbezug befassen sich beide mit der Abwicklung und mit lebzeitigen Zuwendungen, die beim Nachlass wieder angerechnet werden. Die Seiten zur Reform und zum Testament befassen sich mit der Planung zu Lebzeiten der testierenden Person.
Wirkt sich eine Zuwendung, die ich zu Lebzeiten eines Elternteils erhalten habe, auf mein späteres Erbe aus?
Oft ja, wenn Sie Nachkomme sind. Eine lebzeitige Zuwendung an einen Nachkommen wird vermutungsweise auf dessen künftigen Erbteil angerechnet, sofern die zuwendende Person nichts anderes schriftlich bestimmt hat.
Besteuern alle 26 Kantone eine Erbschaft gleich?
Nein. Die meisten Kantone befreien direkte Nachkommen vollständig von der Erbschaftssteuer, zwei Kantone erheben auf niemanden eine Erbschaftssteuer, und eine Handvoll Kantone besteuert Nachkommen oberhalb eines substanziellen Freibetrags.
Quellen und Referenzen
- Art. 470 ZGB, Wegfall des Pflichtteils der Eltern(fedlex.admin.ch).gov
- Art. 471 ZGB, einheitlicher Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs(fedlex.admin.ch).gov
- Art. 505 ZGB, die eigenhändige letztwillige Verfügung(fedlex.admin.ch).gov
- Art. 499 ZGB, die öffentliche letztwillige Verfügung(fedlex.admin.ch).gov
- Art. 457 ZGB, Erbrecht der Nachkommen(fedlex.admin.ch).gov
- Art. 462 ZGB, Erbanspruch des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners(fedlex.admin.ch).gov
- Art. 517 ZGB, Ernennung und Vergütung des Willensvollstreckers(fedlex.admin.ch).gov
- Art. 626 ZGB, Ausgleichungspflicht bei Zuwendungen unter Lebenden(fedlex.admin.ch).gov
- ESTV/SSK, Erbschafts- und Schenkungssteuern (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2025)(estv2.admin.ch).gov