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Erbrecht Schweiz: Testament, Pflichtteil-Reform 2023 und Erbschaftssteuer

Von Recording Law Redaktionsteam8 Min. Lesezeit
Erbrecht Schweiz: Testament, Pflichtteil-Reform 2023 und Erbschaftssteuer

Häufig gestellte Fragen

Warum gibt es auf dieser Seite eine ganze Seite nur zur kantonalen Steuer?

Weil es keine einheitliche schweizerische Antwort gibt. Die Steuer wird von den Kantonen erhoben, nicht vom Bund, sodass die Rechnung auf dieselbe Zuwendung je nach Wohnsitz der verstorbenen Person enorm unterschiedlich ausfällt. Die Kantonsseite legt dar, was kantonsweise bestätigt werden konnte, und ist ausdrücklich transparent bei den wenigen Sätzen, die nicht bestätigt werden konnten.

Welche Seite sollte ich zuerst lesen?

Wer ein Testament verfasst oder überarbeitet, beginnt bei der Seite zum Testament. Wer bereits eines aus der Zeit vor 2023 hat, beginnt bei der Reformseite, weil sich die Anteile, in die es eingreifen kann, geändert haben. Wer als Erbe herausfinden möchte, was eine Zuwendung kostet, beginnt bei der Seite zur kantonalen Steuer.

Welche Testamentsformen kennt die Schweiz?

Ein vollständig eigenhändig geschriebenes Testament, ein öffentliches Testament vor einer Urkundsperson mit zwei Zeugen, und ein mündliches Nottestament, das nur unter wirklich ausserordentlichen Umständen zur Verfügung steht.

Brauche ich einen Notar, oder kann ich mein Testament selbst schreiben?

Das schweizerische Recht anerkennt ein vollständig eigenhändig geschriebenes Testament, sodass ein gültiges Testament ohne jede professionelle Beteiligung errichtet werden kann. Ob das ratsam ist, ist eine andere Frage, und die Seite zum Testament legt die Formvorschriften und die Situationen dar, in denen ein Notar der sicherere Weg ist.

Welche dieser Seiten behandelt, was nach einem Todesfall geschieht, statt davor?

Die Seite zum Willensvollstrecker und die Seite zum Erbvorbezug befassen sich beide mit der Abwicklung und mit lebzeitigen Zuwendungen, die beim Nachlass wieder angerechnet werden. Die Seiten zur Reform und zum Testament befassen sich mit der Planung zu Lebzeiten der testierenden Person.

Wirkt sich eine Zuwendung, die ich zu Lebzeiten eines Elternteils erhalten habe, auf mein späteres Erbe aus?

Oft ja, wenn Sie Nachkomme sind. Eine lebzeitige Zuwendung an einen Nachkommen wird vermutungsweise auf dessen künftigen Erbteil angerechnet, sofern die zuwendende Person nichts anderes schriftlich bestimmt hat.

Besteuern alle 26 Kantone eine Erbschaft gleich?

Nein. Die meisten Kantone befreien direkte Nachkommen vollständig von der Erbschaftssteuer, zwei Kantone erheben auf niemanden eine Erbschaftssteuer, und eine Handvoll Kantone besteuert Nachkommen oberhalb eines substanziellen Freibetrags.

Quellen und Referenzen

  1. Art. 470 ZGB, Wegfall des Pflichtteils der Eltern(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 471 ZGB, einheitlicher Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs(fedlex.admin.ch).gov
  3. Art. 505 ZGB, die eigenhändige letztwillige Verfügung(fedlex.admin.ch).gov
  4. Art. 499 ZGB, die öffentliche letztwillige Verfügung(fedlex.admin.ch).gov
  5. Art. 457 ZGB, Erbrecht der Nachkommen(fedlex.admin.ch).gov
  6. Art. 462 ZGB, Erbanspruch des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners(fedlex.admin.ch).gov
  7. Art. 517 ZGB, Ernennung und Vergütung des Willensvollstreckers(fedlex.admin.ch).gov
  8. Art. 626 ZGB, Ausgleichungspflicht bei Zuwendungen unter Lebenden(fedlex.admin.ch).gov
  9. ESTV/SSK, Erbschafts- und Schenkungssteuern (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2025)(estv2.admin.ch).gov
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