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Kündigungsfrist Schweiz: Kündigung Arbeitsvertrag nach Art. 335c OR

Von Recording Law Redaktionsteam10 Min. Lesezeit
Kündigungsfrist Schweiz: Kündigung Arbeitsvertrag nach Art. 335c OR

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist während der Schweizer Probezeit?

Sieben Tage, und die Kündigung kann an jedem beliebigen Wochentag ausgesprochen werden. Art. 335b OR legt die Probezeit im Normalfall auf den ersten Monat des Arbeitsverhältnisses fest, und sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann den Vertrag währenddessen mit einer Frist von sieben Tagen beenden.

Kann mein Arbeitgeber meine Probezeit in der Schweiz verlängern?

Ja, aber höchstens auf drei Monate insgesamt. Art. 335b Abs. 2 OR erlaubt eine Verlängerung der Probezeit durch schriftliche Vereinbarung, einen Normalarbeitsvertrag oder einen Gesamtarbeitsvertrag, doch das Gesetz begrenzt die verlängerte Probezeit unabhängig von der Vereinbarung der Parteien auf drei Monate.

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach einem Jahr Anstellung in der Schweiz?

Zwei Monate, nicht einen. Nach genau einem abgeschlossenen Dienstjahr befindet man sich bereits im zweiten Dienstjahr, und Art. 335c Abs. 1 OR sieht für das zweite bis neunte Dienstjahr eine Kündigungsfrist von zwei Monaten vor.

Ab wann beträgt die Kündigungsfrist in der Schweiz drei Monate?

Ab dem zehnten Dienstjahr. Art. 335c Abs. 1 OR legt ab dem zehnten Dienstjahr eine Kündigungsfrist von drei Monaten fest, und diese bleibt für jedes weitere Jahr bei drei Monaten.

Können mein Arbeitgeber und ich eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren, als das Gesetz vorsieht?

Nur in einem engen Fall. Art. 335c Abs. 2 OR erlaubt eine Abänderung der Standardfristen durch schriftliche Vereinbarung, doch eine Frist unter einem Monat ist nur über einen Gesamtarbeitsvertrag zulässig, und auch dann nur im ersten Dienstjahr.

Muss eine Kündigungsfrist immer am letzten Tag eines Monats enden?

Im Arbeitsrecht ja. Nach Art. 335c Abs. 1 OR läuft jede Kündigungsfrist nach der Probezeit bis zum Ende eines Kalendermonats, ohne Ausnahme für einen örtlichen Brauch. Das unterscheidet sich von der Mietkündigung, die auf einen ortsüblichen Termin laufen kann.

Ändert sich meine Kündigungsfrist durch nicht bezogenen Elternurlaub?

In einem bestimmten Fall ja. Art. 335c Abs. 3 OR besagt, dass sich die Kündigungsfrist um die Anzahl der noch nicht bezogenen Tage verlängert, wenn der Arbeitgeber kündigt und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer noch einen nicht bezogenen Anspruch auf den Urlaub des andern Elternteils nach Art. 329g OR hat.

Ist die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich lang?

Ja. Art. 335c OR legt für beide Seiten eines unbefristeten Vertrags dieselben Fristen fest. Die Länge richtet sich danach, wie lange die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bereits dort gearbeitet hat, nicht danach, welche Seite kündigt.

Quellen und Referenzen

  1. Art. 335b Abs. 1 OR, Probezeit als erster Monat des Arbeitsverhältnisses(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 335b Abs. 2 OR, Verlängerung der Probezeit auf höchstens drei Monate(fedlex.admin.ch).gov
  3. Art. 335b Abs. 3 OR, Verlängerung der Probezeit bei Krankheit, Unfall oder Militärdienst(fedlex.admin.ch).gov
  4. Art. 335c Abs. 1 OR, Kündigungsfristen nach Dienstjahren(fedlex.admin.ch).gov
  5. Art. 335c Abs. 2 OR, Abänderung der Kündigungsfristen durch Vereinbarung oder Gesamtarbeitsvertrag(fedlex.admin.ch).gov
  6. Art. 335c Abs. 3 OR, Verlängerung der Kündigungsfrist bei Anspruch auf Urlaub des andern Elternteils nach Art. 329g OR(fedlex.admin.ch).gov
  7. Art. 266c OR, Kündigungsfrist bei der Miete von Wohnungen (Kontrast: ortsüblicher Termin nur im Mietrecht)(fedlex.admin.ch).gov
  8. SR 220, Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)(fedlex.admin.ch).gov
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