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Missbräuchliche Kündigung Schweiz: Art. 336 OR und die Frist nach Art. 336b OR

Von Recording Law Redaktionsteam10 Min. Lesezeit
Missbräuchliche Kündigung Schweiz: Art. 336 OR und die Frist nach Art. 336b OR

Quellen und Referenzen

  1. Art. 335 Abs. 1 OR, Kündigungsfreiheit im unbefristeten Arbeitsverhältnis(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 336 Abs. 1 OR, persönlichkeitsbezogene Kündigungsgründe, die eine Kündigung missbräuchlich machen(fedlex.admin.ch).gov
  3. Art. 336 Abs. 2 OR, zusätzliche arbeitgeberseitige Missbrauchsgründe einschliesslich unterlassener Konsultation bei Massenentlassung(fedlex.admin.ch).gov
  4. Art. 336a Abs. 1 und 2 OR, Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen nach richterlichem Ermessen(fedlex.admin.ch).gov
  5. Art. 336a Abs. 3 OR, reduzierte Entschädigung von höchstens zwei Monatslöhnen bei Massenentlassung(fedlex.admin.ch).gov
  6. Art. 336b Abs. 1 OR, schriftliche Einsprache bis zum Ende der Kündigungsfrist(fedlex.admin.ch).gov
  7. Art. 336b Abs. 2 OR, Klagefrist von 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses(fedlex.admin.ch).gov
  8. BGE 132 III 115, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erweitert den Missbrauchsbegriff(bger.ch).gov
  9. BGE 136 III 513, Kausalität als Voraussetzung für den Schutz vor einer Rachekündigung(bger.ch).gov
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