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Arbeitszeugnis Schweiz: Ihr Recht auf ein Zeugnis nach Art. 330a OR

Von Recording Law Redaktionsteam9 Min. Lesezeit
Arbeitszeugnis Schweiz: Ihr Recht auf ein Zeugnis nach Art. 330a OR

Häufig gestellte Fragen

Kann ich in der Schweiz ein Arbeitszeugnis verlangen, während ich noch angestellt bin?

Ja. Art. 330a Abs. 1 OR erlaubt es einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer, jederzeit während der Anstellung ein Zeugnis zu verlangen, nicht erst bei deren Beendigung.

Was ist der Unterschied zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Arbeitszeugnis?

Ein qualifiziertes Zeugnis deckt Art und Dauer der Anstellung sowie Leistung und Verhalten ab und ist nach Art. 330a Abs. 1 OR der Normalfall. Ein einfaches Zeugnis beschränkt sich auf Art und Dauer, und der Arbeitgeber darf es nur ausstellen, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer diese kürzere Fassung ausdrücklich verlangt.

Verlangt das Schweizer Recht, dass ein Arbeitszeugnis wahr und wohlwollend ist?

Dieser Massstab stammt aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts, konkret aus BGE 136 III 510, nicht aus dem Wortlaut von Art. 330a OR selbst. In der Praxis bedeutet das, dass das Zeugnis sowohl zutreffend als auch so formuliert sein muss, dass es das berufliche Fortkommen unterstützt.

Warum klingen Schweizer Arbeitszeugnisse verschlüsselt?

Weil Arbeitgeber im selben Dokument sowohl eine Wahrheitsanforderung als auch eine Anforderung an wohlwollende Formulierung erfüllen müssen, hat sich eine konventionelle, abgestufte Ausdrucksweise entwickelt, bei der die Formulierungsintensität eine reale Bedeutung trägt, ohne einer der beiden Anforderungen zu widersprechen. Das ist eine Frage der Praxis, nicht des Gesetzestexts.

Muss eine Krankheit in meinem Schweizer Arbeitszeugnis erwähnt werden?

Nur, wenn sie Ihre Eignung für die Stelle beeinträchtigt und einen objektiven Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat, verbunden mit echter Unsicherheit im massgebenden Zeitpunkt über die Genesung, gemäss BGE 136 III 510. Eine ausgeheilte Krankheit, die die Gesamtbeurteilung nicht beeinflusst hat, sollte nicht erwähnt werden.

Was kann ich tun, wenn ich mit meinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden bin?

Beginnen Sie mit einem direkten, konkreten Ersuchen an den Arbeitgeber, das die strittige Formulierung genau benennt. Bleibt das erfolglos, erlaubt das Schweizer Recht eine Berichtigungsklage, wie in BGE 129 III 177 bestätigt.

Kann ein Schweizer Gericht meinen Arbeitgeber zu einem überschwänglichen Zeugnis verpflichten?

Nein. Ein Gericht kann eine unrichtige oder unfaire Passage korrigieren lassen, aber keine Formulierung anordnen, die Ihre tatsächliche Leistung und Ihr tatsächliches Verhalten nicht stützt. Der Massstab von wahr und wohlwollend wirkt in beide Richtungen.

Ist ein einfaches Zeugnis besser als ein qualifiziertes, wenn die Anstellung schwierig verlief?

Nicht unbedingt. Ein einfaches Zeugnis besagt nur, dass Sie dort gearbeitet haben und wie lange, ohne etwas zu Leistung oder Verhalten zu sagen, was manche Leserinnen und Leser selbst als Signal deuten könnten. Ob die engere Fassung verlangt werden soll, lohnt sich von Fall zu Fall zu überlegen.

Quellen und Referenzen

  1. Art. 330a Abs. 1 OR, Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 330a Abs. 2 OR, einfaches Zeugnis nur auf besonderes Verlangen(fedlex.admin.ch).gov
  3. BGE 129 III 177, Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und Abgrenzung von qualifiziertem und einfachem Zeugnis(bger.ch).gov
  4. BGE 136 III 510, wahr und wohlwollend als Massstab für das qualifizierte Arbeitszeugnis(bger.ch).gov
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