Kündigungsfrist-Rechner Schweiz (2026)
Ermitteln Sie die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für ein unbefristetes Schweizer Arbeitsverhältnis nach Art. 335b und 335c OR. Geben Sie die Dienstjahre ein, oder markieren Sie die Probezeit, und sehen Sie die Frist samt dem frühesten zulässigen Enddatum.
Berechnet werden die gesetzlichen Mindestfristen für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach OR. Ein Einzel-, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen, niemals kürzere (Ausnahme: erstes Dienstjahr durch GAV).
Gesetzliche Kündigungsfrist
2 Monate
Zweites bis neuntes Dienstjahr · Art. 335c OR
| Dienstjahre | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Erstes Dienstjahr | 1 Monat |
| Zweites bis neuntes Dienstjahr | 2 Monate |
| Ab dem zehnten Dienstjahr | 3 Monate |
Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übermittelt.
Die gesetzlichen Fristen
Das Schweizer Obligationenrecht setzt für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis feste Mindestfristen. Während der Probezeit kann das Verhältnis nach Art. 335b OR jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden. Die Probezeit ist der erste Monat, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, und darf auf höchstens drei Monate verlängert werden.
Nach Ablauf der Probezeit gilt Art. 335c Abs. 1 OR: einen Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr, und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr. Diese Fristen sind Mindestwerte. Ein Einzel-, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen, und unter einen Monat dürfen sie nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr gesenkt werden. Der vollständige Rahmen steht in unserem Leitfaden zum Schweizer Arbeitsrecht.
Kündigung auf das Monatsende
Nach der Probezeit läuft die Kündigungsfrist stets auf das Ende eines Monats. Wer eine Kündigung mitten im Monat erhält, sieht daher, dass die volle Frist eingehalten wird und das Arbeitsverhältnis erst am letzten Tag des entsprechenden Monats endet. Der Rechner zeigt dieses früheste Enddatum, wenn Sie das Datum eintragen, an dem die Kündigung zugegangen ist.
Das Ergebnis ist die gesetzliche Untergrenze. Der Zugang der Kündigung, ein längerer vertraglicher Termin und Sperrfristen bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Dienst (Art. 336c OR) können das tatsächliche Enddatum verschieben. Der Rechner liest keinen Vertrag und prüft keine Sperrfrist.
Frequently Asked Questions
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Schweiz?
Nach der Probezeit beträgt die gesetzliche Frist einen Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr, jeweils auf das Ende eines Monats (Art. 335c OR). Der Vertrag kann längere Fristen vorsehen.
Welche Frist gilt während der Probezeit?
Während der Probezeit gilt nach Art. 335b OR eine Frist von sieben Tagen, und es kann jederzeit gekündigt werden. Das Ende muss nicht auf ein Monatsende fallen. Die Probezeit ist der erste Monat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, und höchstens drei Monate.
Kann der Arbeitsvertrag eine andere Frist festlegen?
Ja, aber nur nach oben. Ein Einzel-, Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen. Kürzer als ein Monat ist nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr zulässig (Art. 335c Abs. 2 OR).
Was bedeutet Kündigung auf das Ende eines Monats?
Nach der Probezeit endet das Arbeitsverhältnis am letzten Tag eines Monats. Die volle Kündigungsfrist muss abgelaufen sein, sodass eine Kündigung mitten im Monat erst zum Ende des entsprechenden Monats wirkt. Während der Probezeit gilt das nicht.
Verlängert eine Krankheit die Kündigungsfrist?
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber während einer Sperrfrist nach Art. 336c OR, etwa bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft, ist nichtig, und der Ablauf der Frist wird ausgesetzt. Dieser Rechner prüft keine Sperrfrist und zeigt nur die reguläre Frist.
Speichert dieses Tool meine Angaben?
Nein. Die gesamte Berechnung läuft in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert, übermittelt oder zur Kontaktaufnahme verwendet.
Dieser Rechner zeigt die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen nach Art. 335b und 335c OR für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Er stellt allgemeine Informationen dar, keine Rechtsberatung, und RecordingLaw.com ist mit keiner Schweizer Behörde verbunden. Ziehen Sie für Ihren konkreten Fall eine Fachperson bei.
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