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Aufnahmerecht in Deutschland: Wann ist eine heimliche Aufnahme strafbar?

Unabhängig faktengeprüftVon Recording Law Redaktionsteam15 Min. Lesezeit

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Aufnahmerecht in Deutschland: Wann ist eine heimliche Aufnahme strafbar?

Häufig gestellte Fragen

Ist es in Deutschland illegal, jemanden aufzunehmen?

Das nichtöffentlich gesprochene Wort einer anderen Person ohne Befugnis aufzunehmen, ist eine Straftat nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bilder werden gesondert und enger durch § 201a StGB und § 184k StGB geregelt, und die Veröffentlichung eines Bildnisses durch § 22 KunstUrhG.

Darf ich in Deutschland ein Gespräch aufnehmen, an dem ich selbst teilnehme?

Nicht ohne die Zustimmung der übrigen Beteiligten. Die Teilnahme am Gespräch begründet nach § 201 StGB kein Aufnahmerecht. Erst die Einwilligung sämtlicher Beteiligter lässt die Strafbarkeit entfallen, anders als in einem One-Party-Consent-System.

Was ist der Unterschied zwischen § 201 StGB und § 201a StGB?

§ 201 StGB schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort, gilt unabhängig davon, wo gesprochen wurde, und sieht bis zu drei Jahre vor. § 201a StGB schützt Bilder nur in bestimmten Situationen, etwa in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum, und sieht bis zu zwei Jahre vor.

Wird eine illegale Aufnahme von einem deutschen Gericht automatisch verworfen?

Nicht automatisch. Über die Verwertbarkeit wird gesondert durch eine Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen das Interesse an effektivem Rechtsschutz entschieden. In seinem Urteil vom 15. Mai 2018, VI ZR 233/17, entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Dashcam-Aufnahme gegen das Datenschutzrecht verstoßen hatte und dennoch im Haftpflichtprozess über den Unfall verwertbar war.

Wird die Staatsanwaltschaft bei einer Aufnahmestraftat auch ohne Antrag tätig?

Bei § 201 Abs. 1 und Abs. 2 StGB normalerweise nicht. § 205 Abs. 1 Satz 1 StGB stellt die Verfolgung ohne jede Ausnahme unter Antragsvorbehalt. Die Möglichkeit des Vorgehens von Amts wegen nach § 205 Abs. 1 Satz 2 StGB erfasst die §§ 201a, 202a, 202b und 202d StGB, und § 184k Abs. 2 StGB hat eine eigene Ausnahme.

Wie lange kann in Deutschland ein Strafantrag gestellt werden?

Drei Monate nach § 77b Abs. 1 StGB. Nach § 77b Abs. 2 StGB beginnt die Frist mit Ablauf des Tages, an dem die berechtigte Person sowohl von der Tat als auch von der Identität des Täters Kenntnis erlangt, sodass sie erst lange nach der Aufnahme zu laufen beginnen kann.

An wen wende ich mich in Deutschland mit einer Beschwerde über eine Kamera oder Aufnahme?

Das hängt davon ab, wer dahintersteht. Der BfDI beaufsichtigt die öffentlichen Stellen des Bundes sowie Telekommunikations- und Postdienstleister. Die siebzehn Landesdatenschutzbehörden beaufsichtigen praktisch die gesamte Privatwirtschaft sowie die Stellen der Länder und Kommunen, sodass Beschwerden über einen privaten Arbeitgeber, ein Geschäft oder eine Nachbarin oder einen Nachbarn an eine Landesbehörde gehen. Bayern ist die Ausnahme, die man kennen sollte: Dort gibt es zwei Behörden, den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz für den öffentlichen Bereich und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht für den privaten Bereich, weshalb es siebzehn Landesbehörden für sechzehn Länder gibt.

Macht der Bedarf an Beweisen eine heimliche Aufnahme in Deutschland rechtmäßig?

Selten. § 34 StGB verlangt eine gegenwärtige Gefahr, die nicht anders abwendbar ist, sowie ein geschütztes Interesse, das das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegt, und wird restriktiv angewendet. Zudem ist er eine andere Rechtsfigur als die Verwertbarkeit, sodass das Erfüllen des einen nicht über das andere entscheidet.

Aktualisierungen

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Quellen und Referenzen

  1. § 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 201a StGB, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 184k StGB, Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 205 StGB, Strafantrag(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 77b StGB, Antragsfrist(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 34 StGB, Rechtfertigender Notstand(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 22 KunstUrhG, Einwilligung des Abgebildeten(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 23 KunstUrhG, Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 33 KunstUrhG, Strafvorschrift(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 4 BDSG, Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume(gesetze-im-internet.de).gov
  11. Art. 1 GG, Schutz der Menschenwürde(gesetze-im-internet.de).gov
  12. Art. 2 GG, Freie Entfaltung der Persönlichkeit(gesetze-im-internet.de).gov
  13. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 088/2018 zum Urteil vom 15. Mai 2018, VI ZR 233/17 (Dashcam)(bundesgerichtshof.de).gov
  14. Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Zuständigkeit(bfdi.bund.de).gov
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