Aufnahmerecht in Deutschland: Wann ist eine heimliche Aufnahme strafbar?

Ein einheitliches deutsches Aufnahmerecht gibt es nicht. Stattdessen bestehen drei getrennte Rechtsregime, die alle gleichzeitig auf ein und dieselbe Handlung anwendbar sein können, dazu eine vierte Frage, die Verwertbarkeit, über die nach einem ganz anderen Maßstab entschieden wird.
Das gesprochene Wort wird strafrechtlich durch § 201 StGB geschützt. Das Bild wird im Strafgesetzbuch durch § 201a StGB und § 184k StGB geschützt, und daneben eigenständig durch das Recht am eigenen Bild im KunstUrhG. Der Umgang mit jeder Aufnahme, aus der sich eine Person identifizieren lässt, ist eine Datenverarbeitung und unterliegt der DSGVO und dem BDSG. Und ob ein Gericht die entstandene Aufnahme später als Beweismittel zulässt, entscheidet sich durch eine Abwägung, die anders ausfallen kann als alle drei genannten Fragen.
Diese Struktur ist der wichtigste Ausgangspunkt für das Verständnis, denn sie erklärt Ergebnisse, die sonst widersprüchlich wirken. Eine Aufnahme kann eine Straftat sein und trotzdem in einem Zivilprozess zugelassen werden. Ein Foto kann rechtmäßig aufgenommen und trotzdem rechtswidrig veröffentlicht werden. Eine Kamera kann rechtmäßig besessen werden und trotzdem rechtswidrig dorthin gerichtet sein, wohin sie zeigt.
Informationen zuletzt geprüft am 20. Juli 2026. Diese Seite enthält allgemeine rechtliche Informationen und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Die drei Regime
Der schnellste Weg, eine Frage zum deutschen Aufnahmerecht zu klären, besteht darin, der Reihe nach zu prüfen, welches der drei Regime die Handlung berührt, und die Verwertbarkeitsfrage erst am Ende gesondert zu stellen.
Das gesprochene Wort: § 201 StGB
§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB stellt unter Strafe, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und steigt nach § 201 Abs. 3 StGB auf bis zu fünf Jahre, wenn der Täter Amtsträger ist.
Der Schutz ist weit gefasst. Entscheidend ist nicht, wo das Gespräch stattfand, sondern allein, ob sich die Worte an einen begrenzten und bestimmbaren Kreis von Zuhörern richteten statt an die Allgemeinheit. Ein lautstarker Wortwechsel im Restaurant ist weiterhin nichtöffentlich. Eine Rede bei einer offenen öffentlichen Versammlung ist es nicht.
Die Einwilligung sämtlicher Beteiligter lässt das Merkmal unbefugt entfallen. Die Einwilligung nur eines Beteiligten genügt dafür nicht, und genau an diesem Punkt verstehen Leserinnen und Leser aus einem One-Party-Consent-System das deutsche Recht am häufigsten falsch.
Das Bild: § 201a StGB, § 184k StGB und das KunstUrhG
Das Bildregime ist enger gefasst und stärker fragmentiert. § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt voraus, dass sich die Person in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befand, sodass die Vorschrift ein Foto auf einer gewöhnlichen öffentlichen Straße nicht erfasst. Der Strafrahmen reicht bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
§ 184k StGB schließt die dadurch entstehende Lücke für Upskirting und Downblousing, indem er Körperbereiche schützt, die durch Bekleidung gegen Anblick geschützt sind, unabhängig davon, wo sich die Person befindet. Die Vorschrift steht im Abschnitt über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und hat mit § 184k Abs. 2 StGB ein eigenes Antragserfordernis.
Daneben verlangt § 22 KunstUrhG die Einwilligung der abgebildeten Person, bevor ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden darf, vorbehaltlich der Ausnahmen in § 23 KunstUrhG für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, für Beiwerk neben einer Örtlichkeit und für Versammlungen. Die Veröffentlichung ist damit eine eigenständige Frage mit einer eigenen Strafvorschrift in § 33 KunstUrhG.
Datenverarbeitung: DSGVO und BDSG
Jede Aufnahme, aus der sich eine Person identifizieren lässt, ist ein personenbezogenes Datum, sodass ihre Verarbeitung einer Rechtsgrundlage nach der DSGVO bedarf, ergänzt durch das BDSG in den Bereichen, die dem nationalen Gesetzgeber überlassen sind. Diese Ebene gilt zusätzlich zum Strafrecht, nicht an dessen Stelle.
Die Zuständigkeit wird hier häufig fälschlich als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern beschrieben. Das ist sie nicht. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beaufsichtigt die öffentlichen Stellen des Bundes sowie Telekommunikations- und Postdienstleister. Die siebzehn Landesdatenschutzbehörden beaufsichtigen praktisch die gesamte Privatwirtschaft sowie die Stellen der Länder und Kommunen, sodass fast jede Beschwerde über einen privaten Arbeitgeber, ein Geschäft oder eine Nachbarin oder einen Nachbarn bei einer Landesbehörde landet. Bayern ist die Ausnahme, die man kennen sollte: Dort gibt es zwei Behörden, den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz für den öffentlichen Bereich und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht für den privaten Bereich, weshalb es siebzehn Landesbehörden für sechzehn Länder gibt.
Die vierte Frage: Verwertet das Gericht die Aufnahme wirklich?
Die Verwertbarkeit ist weniger ein viertes Regime als vielmehr eine eigenständige Rechtsfigur, und sie mit der strafrechtlichen Prüfung zu vermischen ist der häufigste Fehler in diesem Bereich.
Die strafrechtliche Frage wird innerhalb von § 201 StGB oder § 201a StGB beantwortet, wobei § 34 StGB, der rechtfertigende Notstand, als eng gefasster möglicher Rechtfertigungsgrund in Betracht kommt. § 34 StGB verlangt eine gegenwärtige Gefahr, die nicht anders abwendbar ist, sowie ein geschütztes Interesse, das das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegt, und wird restriktiv angewendet.
Über die Verwertbarkeit wird stattdessen durch eine Güter- und Interessenabwägung entschieden, eine Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und dem Interesse der Gegenseite an effektivem Rechtsschutz und einer funktionierenden Rechtspflege.
Diese beiden Rechtsfiguren sind nicht austauschbar. Der Bundesgerichtshof machte die Trennung in seiner Dashcam-Entscheidung vom 15. Mai 2018, VI ZR 233/17, sichtbar: Die Aufnahme verstieß gegen das damals geltende Datenschutzrecht und war dennoch im zivilrechtlichen Haftpflichtprozess über den Unfall verwertbar. Das Gericht gelangte dorthin über die Interessenabwägung, nicht über § 34 StGB.
Eine Aufnahme kann also strafbar sein und trotzdem verwertet werden, oder vollkommen rechtmäßig sein und trotzdem ausgeschlossen werden. Beide Ergebnisse sind normal, und keines lässt Rückschlüsse auf das andere zu.
Das Antragserfordernis und seine Unterschiede
Die meisten dieser Delikte werden nur auf Antrag der betroffenen Person verfolgt, doch die Einzelheiten unterscheiden sich zwischen den Vorschriften und werden häufig falsch dargestellt.
| Vorschrift | Antragsregelung |
|---|---|
| § 201 Abs. 1 und Abs. 2 StGB | § 205 Abs. 1 Satz 1 StGB: nur auf Antrag verfolgbar, ohne Ausnahme. Ein absolutes Antragsdelikt. |
| § 201a StGB | § 205 Abs. 1 Satz 2 StGB: grundsätzlich Antrag erforderlich, die Strafverfolgungsbehörde kann jedoch von Amts wegen einschreiten, wenn sie dies wegen eines besonderen öffentlichen Interesses für geboten hält. |
| § 184k StGB | § 184k Abs. 2 StGB: eigene Antragsregelung mit eigener Ausnahme für ein besonderes öffentliches Interesse. Nicht über § 205 StGB geregelt. |
| § 33 KunstUrhG | § 33 Abs. 2 KunstUrhG: nur auf Antrag verfolgbar. |
In jedem Fall setzt § 77b Abs. 1 StGB die Frist auf drei Monate fest, die nach § 77b Abs. 2 StGB mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die berechtigte Person sowohl von der Tat als auch von der Identität des Täters Kenntnis erlangt. Dieser Fristbeginn ist entscheidend: Eine erst Jahre später entdeckte Aufnahme kann noch fristgerecht sein, wenn die Entdeckung selbst erst kürzlich erfolgte.
Die Seiten in diesem Bereich
Jede der folgenden Seiten arbeitet eine Situation anhand aller anwendbaren Regime durch, mit dem Gesetzestext und einem durchgerechneten Beispiel.
Gespräche aufnehmen nach § 201 StGB
Die zentrale Strafvorschrift zum gesprochenen Wort. Was nichtöffentlich gesprochenes Wort tatsächlich bedeutet, warum die Teilnahme an einem Gespräch kein Aufnahmerecht begründet, das eigenständige Delikt der Weitergabe einer Aufnahme, die Strafen einschließlich des erhöhten Höchstmaßes für Amtsträger, und das absolute Antragserfordernis in § 205 Abs. 1 Satz 1 StGB.
Telefonate aufnehmen
Die besondere Rechtslage beim Telefon, einschließlich dessen, was sich bei der Aufzeichnung geschäftlicher Anrufe ändert, warum eine Ansage nicht automatisch mit der Einwilligung aller Beteiligten gleichzusetzen ist, und wie sich die datenschutzrechtliche Ebene über die strafrechtliche legt.
Heimliche Aufnahmen als Beweismittel
Die Verwertbarkeitsfrage für sich genommen: die Abwägung, wie sie in der Regel ausfällt, warum die Dashcam-Entscheidung keine allgemeine Erlaubnis bedeutet, und warum die Rechtswidrigkeit einer Aufnahme nicht das Ende der Prüfung ist.
Dashcams
Die dauerhafte Loop-Aufzeichnung aus einem Fahrzeug, die datenschutzrechtlichen Probleme, die sie schafft, und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2018, wonach eine solche Aufnahme gegen das Datenschutzrecht verstieß und dennoch im Haftpflichtprozess über den Unfall verwertbar war.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Kameras, Überwachung und heimliche Aufnahmen im Arbeitsverhältnis, wo Strafvorschriften, Datenschutzrecht und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gleichzeitig gelten, und wo eine heimliche Aufnahme durch eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer eigene arbeitsrechtliche Folgen hat.
Überwachungskameras von Nachbarn
Der häufigste private Streitfall in diesem Bereich: eine Kamera auf einem Nachbargrundstück, was sie erfassen darf, der Unterschied zwischen einer Kamera, die nur das eigene Grundstück filmt, und einer, die darüber hinausreicht, sowie die verfügbaren zivilrechtlichen Ansprüche.
Eine Person fotografieren und filmen: § 201a und § 184k StGB
Die Bildseite im vollen Umfang. Was § 201a StGB tatsächlich erfasst und was nicht, das eigenständige Upskirting-Delikt in § 184k StGB, und das Recht am eigenen Bild in den §§ 22, 23 und 33 KunstUrhG, das die Veröffentlichung regelt, nicht die Aufnahme selbst.
Finden Sie Ihre Situation
| Wenn Sie... | Beginnen Sie hier |
|---|---|
| sich fragen, ob die Aufnahme eines Gesprächs oder Streits eine Straftat ist | Gespräche aufnehmen nach § 201 StGB |
| es mit einem aufgezeichneten Telefonat zu tun haben, Ihrem eigenen oder dem einer anderen Person | Telefonate aufnehmen |
| eine Aufnahme besitzen und sich fragen, ob ein Gericht sie verwerten würde | Heimliche Aufnahmen als Beweismittel |
| nach einem Unfall eine Dashcam-Aufnahme besitzen oder ihr gegenüberstehen | Dashcams |
| am Arbeitsplatz überwacht werden oder nach der Überwachung von Beschäftigten gefragt werden | Videoüberwachung am Arbeitsplatz |
| die Kamera einer Nachbarin oder eines Nachbarn betrachten, die auf Ihr Grundstück gerichtet ist | Überwachungskameras von Nachbarn |
| es mit einem Foto oder Video einer Person statt einem Gespräch zu tun haben | Eine Person fotografieren und filmen |
Wie eine einzelne Handlung alle vier Fragen durchläuft
Ein konkretes Beispiel: Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer rechnet mit einem schwierigen Gespräch und stellt das Telefon so ein, dass es aus der Jackentasche heraus Video aufzeichnet, während sie oder er an einer geschlossenen Besprechung mit einer Führungskraft in einem Büro teilnimmt.
Die Frage zum gesprochenen Wort steht zuerst an. Die Besprechung ist nichtöffentlich, da sie sich an einen bestimmbaren Kreis richtete, und die Führungskraft hat nicht zugestimmt, sodass § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB in dem Moment erfüllt ist, in dem die Aufnahme beginnt. Es gilt der Strafrahmen bis zu drei Jahren, und die Verfolgung hinge von einem Strafantrag innerhalb der Frist des § 77b StGB ab.
Die Bildfrage folgt als Nächstes und fällt anders aus. Ein Büro ist in der Regel weder eine Wohnung noch ein gegen Einblick besonders geschützter Raum, sodass § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB durch das Filmen selbst kaum erfüllt sein dürfte. Das Weitergeben der Datei könnte dennoch § 201a Abs. 2 StGB erfüllen, wenn das Bild geeignet ist, das Ansehen der Führungskraft erheblich zu schädigen, und die Veröffentlichung eines erkennbaren Standbilds würde § 22 KunstUrhG berühren.
Die datenschutzrechtliche Frage folgt an dritter Stelle. Die Datei enthält personenbezogene Daten einer identifizierbaren Person, die von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer verarbeitet werden, sodass eine Rechtsgrundlage erforderlich ist, und eine Beschwerde darüber ginge an die zuständige Landesdatenschutzbehörde, nicht an den BfDI.
Die Verwertbarkeitsfrage steht zuletzt und wird von keiner der vorstehenden Fragen beantwortet. Will sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer später vor dem Arbeitsgericht auf die Aufnahme berufen, wägt das Gericht anhand der konkreten Umstände das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Führungskraft gegen das Interesse an effektivem Rechtsschutz ab. Dass die Aufnahme eine Straftat darstellt, ist ein gewichtiger Faktor in dieser Abwägung, doch die Dashcam-Entscheidung zeigt, dass er nicht automatisch entscheidend ist.
Weiterführende Themen
Wird eine Aufnahme so veröffentlicht, dass sie zugleich eine unwahre oder beleidigende Behauptung über eine Person aufstellt, greifen die Vorschriften zum Schutz der Ehre und des Ansehens, die wiederum anders aufgebaut sind. Siehe deutsches Recht zu Verleumdung und übler Nachrede.
Für das umfassendere Bild des deutschen Rechts, der Gerichte und weiterer Rechtsthemen für Menschen, die in Deutschland leben, siehe Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Ist es in Deutschland illegal, jemanden aufzunehmen?
Das nichtöffentlich gesprochene Wort einer anderen Person ohne Befugnis aufzunehmen, ist eine Straftat nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Bilder werden gesondert und enger durch § 201a StGB und § 184k StGB geregelt, und die Veröffentlichung eines Bildnisses durch § 22 KunstUrhG.
Darf ich in Deutschland ein Gespräch aufnehmen, an dem ich selbst teilnehme?
Nicht ohne die Zustimmung der übrigen Beteiligten. Die Teilnahme am Gespräch begründet nach § 201 StGB kein Aufnahmerecht. Erst die Einwilligung sämtlicher Beteiligter lässt die Strafbarkeit entfallen, anders als in einem One-Party-Consent-System.
Was ist der Unterschied zwischen § 201 StGB und § 201a StGB?
§ 201 StGB schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort, gilt unabhängig davon, wo gesprochen wurde, und sieht bis zu drei Jahre vor. § 201a StGB schützt Bilder nur in bestimmten Situationen, etwa in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum, und sieht bis zu zwei Jahre vor.
Wird eine illegale Aufnahme von einem deutschen Gericht automatisch verworfen?
Nicht automatisch. Über die Verwertbarkeit wird gesondert durch eine Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen das Interesse an effektivem Rechtsschutz entschieden. In seinem Urteil vom 15. Mai 2018, VI ZR 233/17, entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Dashcam-Aufnahme gegen das Datenschutzrecht verstoßen hatte und dennoch im Haftpflichtprozess über den Unfall verwertbar war.
Wird die Staatsanwaltschaft bei einer Aufnahmestraftat auch ohne Antrag tätig?
Bei § 201 Abs. 1 und Abs. 2 StGB normalerweise nicht. § 205 Abs. 1 Satz 1 StGB stellt die Verfolgung ohne jede Ausnahme unter Antragsvorbehalt. Die Möglichkeit des Vorgehens von Amts wegen nach § 205 Abs. 1 Satz 2 StGB erfasst die §§ 201a, 202a, 202b und 202d StGB, und § 184k Abs. 2 StGB hat eine eigene Ausnahme.
Wie lange kann in Deutschland ein Strafantrag gestellt werden?
Drei Monate nach § 77b Abs. 1 StGB. Nach § 77b Abs. 2 StGB beginnt die Frist mit Ablauf des Tages, an dem die berechtigte Person sowohl von der Tat als auch von der Identität des Täters Kenntnis erlangt, sodass sie erst lange nach der Aufnahme zu laufen beginnen kann.
An wen wende ich mich in Deutschland mit einer Beschwerde über eine Kamera oder Aufnahme?
Das hängt davon ab, wer dahintersteht. Der BfDI beaufsichtigt die öffentlichen Stellen des Bundes sowie Telekommunikations- und Postdienstleister. Die siebzehn Landesdatenschutzbehörden beaufsichtigen praktisch die gesamte Privatwirtschaft sowie die Stellen der Länder und Kommunen, sodass Beschwerden über einen privaten Arbeitgeber, ein Geschäft oder eine Nachbarin oder einen Nachbarn an eine Landesbehörde gehen. Bayern ist die Ausnahme, die man kennen sollte: Dort gibt es zwei Behörden, den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz für den öffentlichen Bereich und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht für den privaten Bereich, weshalb es siebzehn Landesbehörden für sechzehn Länder gibt.
Macht der Bedarf an Beweisen eine heimliche Aufnahme in Deutschland rechtmäßig?
Selten. § 34 StGB verlangt eine gegenwärtige Gefahr, die nicht anders abwendbar ist, sowie ein geschütztes Interesse, das das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegt, und wird restriktiv angewendet. Zudem ist er eine andere Rechtsfigur als die Verwertbarkeit, sodass das Erfüllen des einen nicht über das andere entscheidet.
Quellen und Referenzen
- § 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(gesetze-im-internet.de).gov
- § 201a StGB, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen(gesetze-im-internet.de).gov
- § 184k StGB, Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen(gesetze-im-internet.de).gov
- § 205 StGB, Strafantrag(gesetze-im-internet.de).gov
- § 77b StGB, Antragsfrist(gesetze-im-internet.de).gov
- § 34 StGB, Rechtfertigender Notstand(gesetze-im-internet.de).gov
- § 22 KunstUrhG, Einwilligung des Abgebildeten(gesetze-im-internet.de).gov
- § 23 KunstUrhG, Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis(gesetze-im-internet.de).gov
- § 33 KunstUrhG, Strafvorschrift(gesetze-im-internet.de).gov
- § 4 BDSG, Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume(gesetze-im-internet.de).gov
- Art. 1 GG, Schutz der Menschenwürde(gesetze-im-internet.de).gov
- Art. 2 GG, Freie Entfaltung der Persönlichkeit(gesetze-im-internet.de).gov
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 088/2018 zum Urteil vom 15. Mai 2018, VI ZR 233/17 (Dashcam)(bundesgerichtshof.de).gov
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Zuständigkeit(bfdi.bund.de).gov