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Telefonat aufnehmen in Deutschland: Ist das Mitschneiden erlaubt?

Unabhängig faktengeprüftVon Recording Law Redaktionsteam15 Min. Lesezeit

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Telefonat aufnehmen in Deutschland: Ist das Mitschneiden erlaubt?

Häufig gestellte Fragen

Ist es in Deutschland erlaubt, ein Telefonat aufzunehmen?

Nur mit der Zustimmung aller Beteiligten. Ein Telefonat ohne diese Zustimmung aufzunehmen, ist ein Delikt nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Darf ich ein Telefonat aufnehmen, an dem ich selbst teilnehme?

Nein. Deutschland kennt keine One-Party-Consent-Regel. Die Teilnahme am Gespräch verschafft nach § 201 StGB kein Aufnahmerecht, und auch die übrigen Beteiligten müssen zustimmen.

Mein Telefon hat eine Aufnahmetaste, ist die Aufnahme deshalb erlaubt?

Nein. Ob ein Gerät oder eine App diese Funktion bietet, ist eine Produktentscheidung des Herstellers oder der Plattform. Sie begründet und beseitigt keine Strafbarkeit nach § 201 StGB, die unabhängig von der verwendeten Hardware nach demselben Maßstab beurteilt wird.

Reicht es aus, der anderen Person mitzuteilen, dass ich aufnehme?

Informieren ist nicht dasselbe wie zustimmen. Sicherer ist eine kurze, ausdrückliche Bitte, gefolgt von einem hörbaren Ja, das dann auf der Aufnahme selbst festgehalten wird. Schweigen nach einer Ansage ist eine schwache Grundlage.

Darf ein Unternehmen mein Telefonat zur Qualitätssicherung aufzeichnen?

Ja, wenn es ordnungsgemäß erfolgt. Das bedeutet eine Ansage vor Beginn der Aufnahme, einen genannten Zweck und eine Speicherdauer sowie eine echte Möglichkeit, das Gespräch ohne Aufnahme fortzusetzen. Der BfDI verlangt, dass der Anbieter die Kundin oder den Kunden vor der Einwilligung über Zweck und Dauer informiert.

Zählt die Speicherung einer Mailbox-Nachricht als Straftat?

Eine bewusst auf einer Mailbox hinterlassene Nachricht liegt anders, weil die anrufende Person weiß, dass das System das Gesagte speichert. Diese Begründung erstreckt sich nicht auf ein anschließend live geführtes Gespräch, noch auf das spätere Weiterleiten oder Veröffentlichen der Nachricht.

Darf ich ein aufgezeichnetes Telefonat an meine Anwältin oder eine Kollegin weiterleiten?

Die Weitergabe einer nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB entstandenen Aufnahme ist ein eigenständiges Delikt nach § 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB, begangen von jedem, der sie weiterleitet. Die Veröffentlichung des Inhalts kann zusätzlich § 201 Abs. 2 Nr. 2 StGB berühren.

Wenn ich ein Telefonat illegal aufgenommen habe, kann ich es dennoch vor Gericht verwenden?

Möglicherweise, doch das wird durch eine eigenständige Abwägung entschieden, nicht durch die Strafvorschrift. In seiner Dashcam-Entscheidung vom 15. Mai 2018, VI ZR 233/17, ließ der Bundesgerichtshof eine Aufnahme zu, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen hatte. Rechtswidrigkeit und Unverwertbarkeit sind also nicht dasselbe.

Aktualisierungen

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Quellen und Referenzen

  1. § 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 205 StGB, Strafantrag(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 77b StGB, Antragsfrist(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 34 StGB, Rechtfertigender Notstand(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 823 BGB, Schadensersatzpflicht(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 1004 BGB, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch(gesetze-im-internet.de).gov
  8. Art. 10 GG, Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis(gesetze-im-internet.de).gov
  9. Art. 2 GG, Freie Entfaltung der Persönlichkeit(gesetze-im-internet.de).gov
  10. Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, FAQ Telekommunikation(bfdi.bund.de).gov
  11. Datenschutzkonferenz, Beschluss vom 23. März 2018 zur Aufzeichnung von Telefongesprächen(bfdi.bund.de).gov
  12. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 088/2018 zum Urteil vom 15. Mai 2018, VI ZR 233/17 (Dashcam)(bundesgerichtshof.de).gov
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